"Es wird oft gesagt die Marge liege bei Hypotheken banken um 1 %. Wenn es so wäre, lägen wir höher!" Wo wird das gesagt? Bitte Quellen angeben, nicht mit Vermutungen arbeiten! "Und PFandbriefen sind voll und ganz über Immobilien abgesichert und dieses innerhalb von 60% des Beleihungswertes , wie es in der Beleihungswertverordnung vorgegeben ist." www.gesetze-im-internet.de/belwertv/BJNR117500006.html Das ist die Beleihungsverordnung. Stand 2009. Eine Beschränkung der Beleihbarkeit von Immobilien mit Pfandbriefen auf 60% - oder auf irgend einen anderen Prozentsatz - kann ich darin nicht finden. Kannst Du das? Bitte wenigstens den Paragraphen angeben, in dem das angeblich steht. Eine Beleihungsgrenze von 60% ist hingegen im Paragraphen 14 des Pfandbriefgesetzes angegeben: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pfandbg/gesamt.pdf Bitte nicht die Zeit von Thread-Teilnehmern mit falschen Quellenangaben vergeuden! "Sicher ist, dass die Schulden von Gagfah nicht innerhalb der Beleihungsgrenzen liegen, die für Pfandbriefmittel zwingend vorausgesetzt sind. Also diese Gelder aus PFandbriefen kann keine Bank Gagfah überlassen." Das heißt aber auch nur, daß im Falle eines LTV von 67% eine Finanzierung der 60% mit einem durch Pfandbriefe refinanzierten Kredit erfolgen kann, die Finanzierung der restlichen 7% erfolgt dann mit einer sogenannten "zweiten Hpothek", für die dann ein etwas höherer Zinssatz zur Anwendung kommt. Deine Behauptung daß keine Bank "Gelder aus Pfandbriefen" Gagfah überlassen könnte ist also verkehrt. Ebenso wie Deine weiteren Schlußfolgerungen.
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