Gregory, Verwässerungseffekt auf Gewinn oder Kurs ist völlig egal, der der Kurs ja primär auf den Gewinnerwartungen basiert
falls der theoritische Bezugsrechtsabschlag von ca. 22 % auch nur um die Hälfte stattfindet, müßte ich ein Bezugsrecht pro Altaktie (also das Recht zum Kauf von 28,6 % einer neuen Aktie) zum Preis von 11 % des Vortagskurses vor dem Kurs ExB gehandelt werden, um Schaden für mich zu vermeiden (sagen wir einfach mal 1,10 ? kostet das Recht, 28,6 % einer neuen Aktie zu kaufen, ich bräuchte aber 3,5 mal dieses Recht, also 3,85 ?) - aber wieso sollte ich Bezugsrechte so teuer kaufen, weil die muß ich ja auf den Bezugskurs (ich tippe 7 oder 8 ?) draufschlagen, um eine neue Aktie zu bekommen - d.h. ich würde 10,85 oder 11,85 ? pro neuer Aktie zahlen, wenn ich das über gekaufte Bezugsrechte mache
ich bleibe absolut hartnäckig dabei: auch für die Altaktionäre ist es sehr relevant zu überlegen, mit welcher Strategie sie diese KE kurzfristig überstehen (ggf. Verkauf von Aktien vor ExB, weil auch nur die Hälfte des theoretischen Abschlags vom Börsenkurs bekomme ich über ein dreieinhalbstel Bezugsrecht nicht ausgeglichen ! ! ! ! ! ! ! ! ! )
alle, die an diesen MEINEN Überlegungen zweifeln, werden noch an mich denken ! ! ! ! !
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