Zur Historie:
Das einzig "gerechte" System hatten wir bis 2000 - das Anrechnungsverfahren. Es war aufgrund der im Laufe der Zeit verschiedenen Körperschaftsteuersätze zwar recht kompliziert, aber absolut gerecht, da jeder seine Kapitaleinkünfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert hat, bei gleichzeitiger Anrechnung aller Werbungskosten. Zu dieser Zeit war die Besteuerung von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen einheitlich und somit gerecht.
Leider musste das System gekippt werden, da es nicht europarechtskonform war (eine grenzüberschreitende Anrechnung war nicht möglich).
Es kam das Halbeinkünfteverfahren. Die vorab gezahlte Körperschaftsteuer (damals IMO 25%) war nicht mehr auf die Einkommensteuer anrechenbar, dafür mussten nur 50% der Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Eine halbgare Zwischenlösung, da viele ihre 50% gar nicht in ihrer Steuererklärung erklärt haben. Und Kontrollen waren in der elektronischen Form damals noch nicht möglich.
Also kam: "Besser 25% von x als nix."
Es werden vorab 15% KöSt abgeführt und die Gewerbesteuer ist keine steuerliche Betriebsausgabe mehr. Gleichzeitig werden vom ausgeschütteten Restbetrag noch einmal pauschal 25% Abgeltungssteuer abgeführt. Alles passiert voll automatisch, keiner kann mehr was in seiner Steuererklärung "vergessen".
Nun haben wir ein System mit pauschalen Sätzen, ohne die Möglichkeit Werbungskosten anzusetzen. Und pauschal ist immer ungerecht.
Zur Steuerberechnung selber:
Als Investor kann ich mein Geld z.B. als Teilhafter einer GmbH & Co. KG anlegen oder in eine AG investieren. Letztlich arbeitet jedes Unternehmen mit meinem Geld und erzielt Gewinne damit. Die Ermittlung des Gewinns vor Steuern erfolgt dabei in jeder Rechtsform (fast) gleich.
Basis für eine gerechte Besteuerung ist nun der Gewinn vor Steuern. In unserem Beispiel 100.000 Euro.
So. Nun stellt sich die Frage, wie viel bleibt mir als Investor von den 100.000 Euro übrig und wie viel will der Staat haben (= Steueranteil).
Bei der GmbH & Co. KG (oder Einzelunternehmen, KG, OHG etc.) zahlt man zunächst mal rund 15% Gewerbesteuer auf den Gewinn. Der Rest kann an den Investor ausgeschüttet werden. In seiner Steuererklärung muss der Investor 100.000 Euro als Gewinn mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern, worauf er dann also max. 45% Einkommensteuer + Soli + KiSt zahlt. Gleichzeitig sind die vorab gezahlten 15% Gewerbesteuer fast vollständig auf die Einkommensteuerschuld anrechenbar.
Folge: Die Steuerbelastung liegt irgendwo bei 36%, dem Investor fließen rund 66.000 Euro netto zu, der Rest geht als Steuern an den Staat.
Bei der AG zahlt man zunächst mal 15% KöSt und 15% GewSt. Die verbleibenden 70.000 Euro können an den Investor ausgezahlt werden, wobei bei Auszahlung noch einmal 25% Abgeltungssteuer anfallen. Die Gewerbesteuer ist nicht auf die persönliche Steuerschuld anrechenbar.
Folge: Die Steuerbelastung liegt bei knapp 46% (30% vorab im Betrieb und dann noch mal 25% auf den ausgezahlten Betrag). Netto fließen dem Investor also nur 54.000 Euro zu, der Rest geht als Steuern an den Staat.
Fazit:
Ein einfaches Rechenbeispiel, wo natürlich im RL noch viel mehr Faktoren mit hereinspielen. Aber eines ist klar, man zahlt auf die Gewinne aus seinem Investment nicht nur pauschal 25% Steuern.
Wenn ich die tatsächliche Steuerbelastung ermitteln will, dann muss ich immer mit den Zahlungsströmen rechnen. Ausgehend vom Gewinn vor Steuern nach Steuerrecht (die Ermittlung ist in jeder Rechtsform gleich), über die betrieblich abzuführenden Ertragssteuern, über die Abgeltungssteuern bis hin zum Nettozufluss nach Steuern. Und dieser Nettozufluss ist dann meine Vergleichsgrundlage.
Also lieber Siggi Gabriel, bitte lies das und evtl. verstehst du es ja auch. Wenn nicht, dann einfach mal deinen Steuerberater fragen.
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