Eine nicht gemeldete Nebenbeschäftigung kann beim Arbeitgeber zu massiven Problemen führen. Selbst eine fristlose Kündigung kann nicht ausgeschlossen werden. Es sollte daher jeder seinen gültigen Arbeitsvertrag mit seiner Firma im Detail kennen und wissen, ob er Nebenbeschäftigungen überhaupt ausführen darf, beziehungsweise ab wann diese auch beim Arbeitgeber zu melden sind. Und der Vertrieb von Lopoca (Tätigkeit eines Sponsors) ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine Nebenbeschäftigung, da hierfür ein zeitlicher Aufwand betrieben werden muss beziehungsweise dies mit einem zusätzlichen aktiven und zu versteuernden Provisionseinkommen vergütet wird. Zumindest nach meinem Rechtsverständnis. Bekommt der Arbeitgeber davon Wissen (Mithören von Telefonaten, sichtbares Anwerben von Arbeitskollegen, Tätigkeiten während der Arbeitszeit, usw.) kann dies sehr unangenehm werden. Anbei ein Link der Arbeiterkammer Österreich zu diesem Thema. Zusätzlich noch ein heutiges Beispiel aus den Medien. Zwar im Zusammenhang mit einem nicht näher genannten Pyramidenspiel (Hierzu ein ausdrücklicher Hinweis meinerseits: Dies ist ja bei Lopoca zwischenzeitlich rechtlich positiv und verneinend geklärt und somit unmissverständlich kein Thema), aber auch unter anderem im Zusammenhang mit einer sogenannten nicht gemeldeten Nebenbeschäftigung.
Quellennachweise: arbeiterkammer.at- Arbeiterkammer Österreich vol.at ? Vorarlberg Online
Link: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/...szeit/Nebenjob_erlaubt.html Link: http://www.vol.at/...ntlassen-kunden-pyramidenspiel-angeboten/5251247
(Disclaimer) Ein rechtlicher Hinweis meinerseits: Der Kommentar ist nur meine ganz persönliche Meinung. Stellt keine belegten Fakten, Feststellungen oder Behauptungen dar. Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Keine Gewähr und Haftung für Angaben von Dritten.?
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