..mit der namensnennung..muss wohl ein verzweifelter gewesen sein, oder auch nur einer der aus irgendeinem grund jemanden schädigen wollte....wir wissen es nicht, aber trotzdem eine theoretische Abhandlung (ergänzend zu Voltaire´s Vorschlag) zum Thema Klagen gegen die Sponsoren:
1.) Ganz klar, ohne Anwalt (in Geld zu bezahlen nicht in Nuggets :-)) geht gar nichts, es ist ein Klage auf dem Zivilrechtsweg und da sollte alles passen - ob es ein Glücksspielanwalt sein müsste, glaube ich nicht, aber ein scharfer Hund sollte es schon sein... 2.) Beweise, Beweise, Beweise...und ja, Zeugen (wenn möglich nicht nur Angehörige), die die Versprechungen der Sponsorin gehört haben und auch bereit sind diese vor Gericht nochmals zu bestätigen (..daran happert es oft, viele Zeugen wollen kein "böses Blut") 3.) AK - guter Tipp von Voltaire.......AK Burgenland oder AK Vorarlberg (wenn Du aus diesen Ländern bist) helfen vielleicht eine Musterklage (bei ausreichender Beweislast) aufzusetzen...bei anderen Länder-AK´s bin ich mir nicht so sicher 4.) SEHR GUTE CHANCE hast Du, wenn die Sponsorin einem Gewerbe nachgeht, dass mit der Finanzbranche zu tun hat oder hatte (Versicherungsvertreter/makler, Vermögensberater, Wertpapierdienstleister, auch Banker, vielleicht mal als Teil einer Finanz MLM wie E&S oder OVB oder so) - dieser Personenkreis hat oder hatte mal eine Berechtigung/Gewerbeberechtigung, war unter einem Haftungsdach und müsste vom Sachverstand her viel besser informieren - bei guter Beweislast freuen sich die Richter (und auch die FMA, wenn sie von so einer Anzeige erfährt) so richtig - sollte noch eine Vermögensberatergewerbe (oder ähnliches) bei der Person vorliegen, freut sich auch die Gewerbebehörde über solche Infos... 5.) Weniger gute Chancen hast Du, wenn die Sponsorin aus dem anderen Kreis der "Lopocaner" stammt - Kellnerin, Verkäuferin, Hausfrau, Bürokraft, etc. - dieser Personenkreis muss nicht den Sachverstand haben, aber auch hier, hängt es von Beweisen ab wie und was sie erzählt hat.. 6.) BÖSE womöglich auf Dich selbst fallend aber wirksam - ein Tipp an das regional zuständige Finanzamt, dass hier eine Person definitiv über 730,-- Euro Provision (damit steuerpflichtig) erhalten hat.......solltest du jedoch selbst auch "weitervertrieben" haben kann das auch auf dich zurückfallen......Finanzamt in Kooperation mit der Gewerbebehörde sind für Einzelpersonen (müssen ja auch den Rechtsbeistand bezahlen) ein heftiger Gegner.... 7.) Der Schaden muss nicht "realisiert" sein, es reicht fürs erste, dass weniger "Betrag" dasteht als eingezahlt wurde und vor allem die Empfehlung Bausparer und LV´s aufzulösen wirken (wenn beweisbar) vor Gericht sehr gut. 8.) Wie gehst Du mit der "Schande" um, von der Gier überwältigt worden sein.....die Gegenpartei wird erstens "Glücksspiel" und zweitens "..du wolltest einfach mehr Ertrag" ins Rennen bringen und das ausschlachten, wenn du verlierst, zahlst Du Anwälte und Gericht..
wie gesagt, es ist eine Sache der Beweise, Deines Mutes zu dieser Fehlentscheidung zu stehen und einen Anwalt zu konsultieren und eine Sache der beruflichen Herkunft der Sponsorin....such Dir Verbündete, die vielleicht bereit sind, den Weg mitzugehen..steinig wird er allemal
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