... braucht keine lizenz aus D oder der EU es ist bereits zweifelhaft, ob die ausländische lotterie überhaupt in D bzw. EU stattfindet und deutsches bzw. EU-recht anzuwenden ist, wenn die server der buchmacher, die ja der eigentliche austragungsort des spiels sind, sich nicht auf deutschem boden befinden vor allem aber verstößt eine lizenzvergabe nach § 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2012, siehe unten) gegen das verfassungsrechtliche transparenz-, berechenbarkeits- und gleichbehandlungsgebot die ausländische lotterie betreibt daher auch kein in D verbotenes "unerlaubtes Glücksspiel" wie beim quasi-staatsmonopol für sportwetten (Oddset) geht es beim staatlichen lottomonopol "den Bundesländern nicht um Suchtprävention, Geldwäschebekämpfung und Spielerschutz, sondern ausschließlich um ihre Pfründe" (CDU-Landtagsabgeordneter Hans Jörn Arp, http://www.shz.de/deutschland-welt/politik/...vertrag-id10998886.html ) "Sportwetten boomen trotz fehlender Lizenzen", http://www.focus.de/finanzen/news/...hlender-lizenzen_id_5606929.html Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV 2012 § 4 Allgemeine Bestimmungen (1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten. (4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten. http://www.vdai.de/regelwerke/GlueStV/1-GlueAendStV.pdf
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