der minderheiteneigner muss dem merhheitenanteilseigner in seinen entscheidungen folgen...
Das wäre ja für GMG garnicht mal so übel. 5% Beteiligung an Kosten und Gewinn. Ok, aber du argumentierst leider am Kern der Sache vorbei. Der Trumpf, den GMG augenblicklich in der Hand hält, liegt nur zum kleinen Teil bei den 5%. Viel entscheidender ist, dass Card über seine Rechtsanwälte bei den mongolischen Behörden für die Dauer des Schiedgerichtsverfahrens ein Verkaufsverbot hat eintragen lassen. Die News kann ich gerne raussuchen.
Und selbst ohne diese Blockierung würde sich kein Käufer auf diese Geschichte einlassen, solange das Schiedsgerichtsverfahren läuft.
Deshalb sage ich ja immer wieder: Wenn Onjuul ordentlich läuft, hat GMG in Erdenetsogt alle Zeit der Welt.
Dein Kiesgrubenvergleich ist übrigens recht schwach. ;)
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