Biogas Nord

Seite 26 von 48
neuester Beitrag: 25.04.21 10:55
eröffnet am: 01.02.07 16:32 von: juppigram Anzahl Beiträge: 1181
neuester Beitrag: 25.04.21 10:55 von: Anneklzga Leser gesamt: 306272
davon Heute: 25
bewertet mit 11 Sternen

Seite: Zurück 1 | ... | 23 | 24 | 25 |
| 27 | 28 | 29 | ... | 48  Weiter  

26.07.09 21:40

148 Postings, 5503 Tage cicero3Hmm,

der Artikel ist vom 1.10.2008. Danach kam die Zeit der größten Insolvenzgefahr für BN und auch die Lehman-Pleite war in dieser Zeit. Da wird wohl nichts mehr in Bezug auf Biogas in den USA gegangen sein. Da wird man den Laden dann dicht gemacht haben, hoffentlich nur vorübergehend, immerhin ist ja jetzt Obama am Ruder.

Ich habe heute den Flug für die HV gebucht. Würde mich freuen den einen oder anderen von euch dort zu treffen. Wildcard fährt ja auch hin.  

27.07.09 06:49

148 Postings, 5503 Tage cicero3Richtige Berechnung des Wandlungspreises

Stoni, ist es nicht so, dass die Zeichner der Schuldverschreibung dem Unternehmen 2 Mio geben und bei einem Wandlungspreis von 1,10 eigentlich nur 1,41 Mio erhalten. Müßte man nicht daher diese Differenz von etwa 40 % dem Wandlungspreis hinzufügen und wäre der Wandlungspreis in dem Fall nicht eigentlich etwa 1,54 Euro.

Sicher, der Preis einer Aktie hat ja eigentlich nichts mit dem Wandlungspreis von 1,10 oder eben 1,54 zu tun, die Aktie kann sich frei entwickeln. Trotzdem zahlen aber die Zeichner der Schuldverschreibung  diese 2 Mio oder eben dann ihren Anteil pro Schuldverschreibung und erhalten bei Wandlung eben 40 % weniger. Anders gesagt müßte man schon um 40 % mehr Schuldverschreibungen kaufen um den Wandlungspreis von 1,10 zu erhalten.

Man kann meiner Ansicht nach eben nicht mehr in diesem Verhältnis verbilligen wie du es beschrieben hattest.

Man kauft 2 Aktien über die Börse zu jeweils 3 Euro, bekommt dann eine Aktie zu 1,54 Euro dazu und hat insgesamt 7,54  Euro bezahlt. Durchschnitt für alle 3 Aktien wäre dann 2,51 Euro.  

27.07.09 10:00

390 Postings, 6612 Tage Stoni_II# 627

Lese ich anders.

Neben den neuen Aktien wird die AG mit dem Beschluss berechtigt, neben den über die Ausgabe mit einem Wandlungsrecht auf die 50 % neue Aktien versehenen Teilschuldverschreibung(en) weitere Teilschuldverschreibungen bis zum Maximalbetrag von 2 Mio. auszugeben. Ich gehe von einem Ausgabepreis unter dem Wandlungspreis aus. Ist gefühlt/geschätzt bei 99 % der Fall.

Oder hat jemand Beispiele aus der Vergangenheit von KE's/Wandelschuldverschreibungen, wo das anders war? Ich kenne nur den Fall HUZ aus 2006.  

27.07.09 10:42

471 Postings, 6202 Tage Wildcard2# 628

Stoni_II, wie kommst du darauf? Es können maximal 1.281.250 Aktien zu einen Wandlungspreis von 1,10 ? aus Wandlungsschuldverschreibungen gewandelt werden. Vielleicht kopierst du einfach mal die gesamte Stelle.  

27.07.09 10:52

148 Postings, 5503 Tage cicero3Ich war der Meinung,

dass diese 2 Mio, die man als Schuldverschreibungen ausgeben kann ein fixum sind. Tatsächlich sind sie aber nur eine Höchstgrenze. Meine Rechnung würde wahrscheinlich nur dann stimmen, wenn der Gesamtbetrag von 2 Mio ausgenutzt wird und im Gegenzug dafür die 1.281.250 Aktien zu einem Wandlungspreis von 1,10 (ergibt 1,41 Mio) getauscht werden.

Tatsächlich hat man ja - so wie du schreibst - (das hatte ich bisher nicht verstanden) die Möglichkeit durch den Ausgabepreis der Schuldverschreibung die Höhe der zukünftigen Gesamtschuld zu bestimmen.

Das Verhältnis 2:1 (Aktie : Schuldverschreibung) ist ja auch schon eine fixe Größe.

Umso niedriger daher der Ausgabepreis der Schuldverschreibung ist desto günstiger wird der Deal für den Zeichner, jedoch, desto weniger Geld kommt für das Unternehmen herein.

Das Unternehmen könnte daher schon versucht sein einen höheren Preis - ín Richtung der 1,54 Euro - anzusetzen um mehr Geld hereinzubringen.  

27.07.09 10:57

3873 Postings, 5823 Tage TGTGTBin gerade rein, Kursziel

4,89, SL 2,10.....
-----------
Nachdem Gott den Mann erschaffen hatte dachte er so bei sich... Das geht bestimmt besser.
Und nach dem Erfinden der Frau: Na da hab ich mich aber getäuscht!

27.07.09 11:12

471 Postings, 6202 Tage Wildcard2Ich gehe davon aus,

Das ein Schuldschein um die 1,42 ? liegt. Das würde die benötigte Summe von knapp 2 Mio einspielen.  

28.07.09 08:24

148 Postings, 5503 Tage cicero3Der Preis einer Schuldverschreibung

sollte dann eigentlich 23 Cent betragen. (Bei voller Ausnutzung der 2 Mio und Gewährung des Umtausches in voller Höhe)

Man bezahlt demnach pro Schuldverschreibung 23 Cent. Bei 2 Schuldverschreibungen die 46 Cents kosten erhält man das Recht eine Aktie mit einem Wandlungspreis von 1,10 Euro zu kaufen. Insgesamt hat man dann 1,56 Euro für eine Aktie bezahlt.  

28.07.09 09:29

148 Postings, 5503 Tage cicero3Stoni,

wieso können diese 2,4 Mio nicht einfach als Kredit mit 2 Jahren Laufzeit erhalten bleiben. Zinszahlung und Tilgung erfolgt einfach an den Kreditgeber. Eine Rückführung dieses Kredites mit Mitteln aus der Schuldverschreibung erfolgt nicht.  

28.07.09 09:38

471 Postings, 6202 Tage Wildcard2Wenn ich ehrlich bin,

dann glaube ich nicht einmal, dass das Geld für die Tilgung gedacht ist. Viel mehr denke ich, dass hier neues Geld für neue Projekte benötigt werden. Bio.S Biogas Gmbh & CoKG baut zur Zeit mindestens drei weiteren Biogasprojekten. Und da ist Biogas Nord mit mindestens 55% beteiligt. Auch müssen die Auslandsaktivitäten wieder ein wenig angekurbelt werden. Indien steht in den Startlöchern und die USA will wiederentdeckt werden.

Ich hoffe, dass die HV mehr Informationen liefert. Ich habe jetzt extra meinen Urlaub verschoben...  

28.07.09 10:09

390 Postings, 6612 Tage Stoni_II# 633 - völlig falsche Rechnung

Jetzt wird's lustig. Die AG soll ein Recht am Grundkapital von 1 Euro für 23 Cent verkaufen? - Das wäre ja Ausverkauf total. ;-)

Jedenfalls finde ich die Angabe des Wandlungspreises im beantragten HV-Beschluss sehr ungewöhnlich. Wenn es da man nicht wieder eine Anfechtung gibt.  

28.07.09 10:38

148 Postings, 5503 Tage cicero3Ich bin ja auch der Meinung, dass das Geld

für Zukunftsprojekte - wie die von dir genannten - verwendet werden soll, deshalb wundere ich mich ja auch, dass hier bereits von einer Zurückzahlung des Darlehens gesprochen wurde.

Stoni:

Du vergisst dabei aber, dass du bei der Wandlung ja nochmal den Wandlungspreis von 1,10 Euro bezahlst.  

28.07.09 11:29

390 Postings, 6612 Tage Stoni_II# 637

Nein.

Eine AG gibt eine Schuldverschreibung mit Wandelrecht aus und räumt dem Gläubiger damit das Recht ein, evtl. nicht sein Geld von der AG zurückzubekommen, sondern dafür Aktien, mit denen er sich an der Börse sein Geld zurückholen kann. Es ist also in diesem Fall nur eine in die Zukunft verlagerte Kapitalerhöhung.

Nimmt der Gläubiger das Wandlungsrecht nicht in Anspruch, weil z.B. der Börsenkurs unter dem Wandlungspreis liegt, muss die AG dem Gläubiger sein Geld zurückzahlen.

Der volle Betrag ist bei Ausgabe der Schuldverschreibung zu zahlen. Die Frage ist, welches Umtauschverhältnis bei der Ausgabe festgelegt wird. Also für wieviel gezahltes Geld ich wieviele Wandlungsrechte bekomme. Und unter diesem Gesichtspunkt scheinen mir die Angaben in der HV-Einladung sehr ungünstig zu sein. Deshalb bin ich auch raus aus der Aktie. Mal schauen, ob der HV-Beschluss ohne Anfechtung aus dem Streubesitz durchgeht.  

28.07.09 11:37

471 Postings, 6202 Tage Wildcard2Was ist hiermit?

Auszug:

Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
ergibt sich das Wandlungsverhältnis aus der Division des
Nennbetrages einer Teilschuldverschreibung durch den
festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber
lautende Stückaktie der Gesellschaft. Das Wandlungsverhältnis
wird auf die vierte Nachkommastelle gerundet. Die
Anleihebedingungen können eine in bar zu leistende Zuzahlung
festsetzen und vorsehen, dass nicht wandlungsfähige
Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen
werden. Die Anleihebedingungen können ferner auch eine
Wandlungspflicht vorsehen.

Für mich würde das ein Verhältnis von 0,9091 Aktien zu 1 Schuldschein ergeben. Oder habe ich da wieder was falsch gelesen? Die Restsumme wird dann wieder zurückgezahlt.  

28.07.09 11:39

471 Postings, 6202 Tage Wildcard2Ich glaube nicht, dass

noch einmal jemand Einspruch erhebt. Hätte der Aktionär letzten Jahr gewusst, dass das Unternehmen kurz vor der Pleite ist, hätte er es wohl auch nicht gemacht. Was gibt es für Alternativen?  

28.07.09 13:53

148 Postings, 5503 Tage cicero3Ich gebe es auf,

ich bin mir nun auch wieder unsicher geworden, obwohl ich zuvor schon dachte es kann nur so sein.

Fix ist nur, dass es "nur" eine 50%-Verwässerung gibt und, dass jeder Aktionär die Schuldverschreibung zeichnen kann.

Sogar meine Frau - ist immerhin eine studíerte Betriebswirtin - steigt hier aus. Und ich dachte schon, ich wäre einfach nur zu blöd.  

28.07.09 14:03

471 Postings, 6202 Tage Wildcard2Und jetzt??? Noch mal nachfragen?

Mit solch schwammige Angaben wird wahrscheinlich niemand zustimmen.  

28.07.09 14:24

148 Postings, 5503 Tage cicero3Na ja,

der Großaktionär wird schon seine Experten haben und der Mitarbeiterpool ist ja auch nicht weit weg von jenen die das verfaßt  haben. Damit ist es bei der Abstimmung auch schon gelaufen.

Die  genauen Bedingungen werden bei der tatsächlichen Ausgabe der Schuldverschreibung ja noch bekannt gegeben werden.  

28.07.09 16:03

390 Postings, 6612 Tage Stoni_IISeltsam

finde ich halt, das es nach dieser HV dann gar keinen Vorratsbeschluss mehr zu einer reinen Kapitalerhöhung gibt. Da bin ich ja beim ersten Überfliegen drüber gestolpert, das der Beschluss aus 2006 in TOP 5 ersatzlos aufgehoben werden soll. Jetzt gibt es nur ein bedingtes Kapital für die Schuldverschreibungen.

Die müssen sich schon sicher sein, dann bis zur nächsten HV kein weiteres EK zu benötigen, sondern das Wachstum aus Eigenmitteln bzw. Darlehen des Großaktionärs bestreiten zu können.

Normal ist, ein Kapital für eine direkte Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien und ein bedingtes Kapital für eine mögliche Kapitalerhöung aus einer Wandelschuldverschreibung. Normal gibt man auch nicht den Wandlungspreis an, sondern macht dies von der Börsenlage abhängig.

Also HV abwarten.  

28.07.09 16:41

148 Postings, 5503 Tage cicero3Vielleicht

erwarten sie sich auch, dass die Anfechtungsklage gegen den HV-Beschluß betreffend der KE abgewiesen wird und dieser damit dann wirksam ist.  

28.07.09 16:42

471 Postings, 6202 Tage Wildcard2Warum nicht jetzt schon festlegen?

Wer soll denn in den Genuss der Scheine kommen? Nur die Aktionäre, die treu dabei geblieben sind und damit fast ihr gesamtes Geld verloren haben. Wenn nicht, dann wird sich der Großaktionär über realtiv günstige Aktien freuen. Wenn die Aktionäre, die bis jetzt dabei geblieben sind, dabei bleiben, wird keiner seine Aktien für 1,1 ? gleich wieder verkaufen. Bei der gering gehandelten Stückzahl betrifft das relativ wenige. Auch hat sich BN doch auch den Weg für Aktienrückkäufe frei gemacht. Vielleicht stehen die dann mit einem Körbchen bei 2,6 ? und fangen die wenigen Verkäufer ein.

BN muss jetzt von mit ein wenig Anlauf wieder von alleine wachsen, sonst war es das. Aber da bin ich recht zuversichtlich. Besonders interessant finde ich dabei Indien. Vielleicht steht ja dazu schon was im HB drin.  

28.07.09 18:18

3873 Postings, 5823 Tage TGTGTBisher läufts rund hier

seit meinem Kauf gestern zu 2,75 ist der Titel bei nun 3,26 um 51 Cent gestiegen was fast 20 Prozent Rendite in keinen 36 Stunden entspricht!
Überlege Morgen einen Teilverkauf zu tätigen, der Gewinn ist zwar bei weitem noch nicht am TP, aber es wird schwer bei den geringen Umsätzen die Position zu z.B. 3,40 mit einem Zug ganz zwischenzuverkaufen.
Mein Kursziel bleibt für mich bestehen, der SL bleibt noch in dem genannten Bereich, wird jedoch bald auf KK angezogen, charttechnisch ist der Titel nach wie vor gut, auch wenn er die letzten Tage etwas heiß lief, eine kleine Korrektur könnte somit anstehen.
-----------
Nachdem Gott den Mann erschaffen hatte dachte er so bei sich... Das geht bestimmt besser.
Und nach dem Erfinden der Frau: Na da hab ich mich aber getäuscht!

28.07.09 18:34

390 Postings, 6612 Tage Stoni_II# 645

Wenn sie das erwarten würden, dürften sie jetzt den Beschluss nicht aufheben.

Sie müssten vielmehr sicherheitshalber eine erneute Beschlussfassung auf der kommenden HV beantragen, in der man ein neues Kapital 2009 beschliesst. Derjenige, der dagegen ist, müsste dann auch auf dieser HV wieder Einspruch einlegen.

Unbekannt ist m.W., wer überhaupt Klage gegen den Beschluss eingereicht hat. Möglicherweise war das (verdeckt) der heutige Großaktionär selbst, um der AG den Zugang zum Kapitalmarkt abzuschneiden und so eine bessere Verhandlungsposition um das Aktienpaket von Herrn Holz zu erreichen.  

28.07.09 19:02
1

148 Postings, 5503 Tage cicero3Bitte unterscheiden

Bei der kommenden HV wird ein Beschluß aus dem Jahre 2006 betreffend der Ausgabe einer Schuldverschreibung und Schaffung neuen bedingten Kapitals aufgehoben.

Hingegen wurde gegen den HV-Beschluß aus dem Jahre 2008 betreffend der Schaffung neuen Kapitals Klage eingehoben.

Wie weiter oben schon geschrieben könnte das auch der Grund sein wieso es dieses mal keine normale KE sondern eine bedingte (mit Schuldverschreibung) gibt. Möglicherweise stehen rechtliche Aspekte einer normalen KE entgegen, wenn hinsichtlich der im Jahre 2008 beschlossenen noch keine gerichtliche Entscheidung gefällt wurde.  

29.07.09 15:35

471 Postings, 6202 Tage Wildcard2Das mit den bedingten Kapitalerhöhung

schreckt wohl nicht vor dem Kauf von BN Aktien zurück. Vielleicht lesen andere mehr raus als wir.  

Seite: Zurück 1 | ... | 23 | 24 | 25 |
| 27 | 28 | 29 | ... | 48  Weiter  
   Antwort einfügen - nach oben