Meinst du jetzt nur diesen einen speziellen Fall? Alle anderen nicht? Wohl kaum. Aber was ist ein Kindesmörder? Einer der einen Menschen umbringt, der das Maximalalter von 17 Jahren und 364 Tagen erreicht hat? Dann wartet man lieber noch einen Tag, dann hat man nach deiner Rechtsprechung bessere Karten (als Erwachsenenmörder (und sollte man einen Touristen umbringen, der aus einem Land kommt, in dem das Erwachsenenalter anders definiert ist muß man noch spezieller werden)). Oder sollte man deiner Ansicht nach die Grenze höher oder tiefer legen? Wieviel höher, tiefer und wer soll das bestimmen? Und was ist, wenn der Mörder selbst nur 17 Jahre und 364 Tage alt ist? Oder 16, 15, 14, oder 11 Jahre (in Amerika sitzen bereits Kinder in diesem Alter als Schwerverbrecher im Gefängnis) und es nur ein Spiel mit tödlichem Ausgang war, die Täterschaft aber zu 100% nachzuweisen ist. Keine Gnade? Und wenn Gnade bei 11jährigen, warum nicht bei 12, 13, 16, 18, usw.? Legst du das fest? Sollte 1 Tag Altersunterschied jetzt den Weg zwischen Gefängnis und "Todesstrafe" ausmachen? Ich würde das nicht wollen, obwohl ich eingestehe, daß bei einem 12jährigen Mädchen und einem 25jährigen Mann eine gesellschaftliche Toleranzgrenze überschritten ist. Ich weiß jetzt noch nicht, was es für eine Person ist, gebe aber zu Bedenken, daß es Krankheiten gibt, die Kinder um Jahre ja sogar um bis zu 10 Jahren (z.B. einige Formen der Epilepsie, die inzwischen geheilt werden können, lassen den geistigen Fortschritt des Kindes auf einem Nivaeu verharren, wird der elektrische Störherd im Gehirn entfernt, geht die Entwicklung oft normal weiter) in der Entwicklung zurückbleiben lassen. Dann wäre der 25jährige plötzlich nur noch auf dem geistigen Niveau eines 15jährigen. Sicher, ein Extremfall, den es aber per Gesetz abzudecken gilt. Und deshalb ist und muß unser Gesetz ein filigranes System bleiben, denn das Wichtigste für mich an einem Gesetz ist, daß kein "Unschuldiger" (unschuldig im medizinisch-psychatrischem Sinne) zu Unrecht verurteilt wird und nicht, daß der Masse genüge getan wird. Sicherlich ist man als direkt Betroffener (Familienkreis) da anderer Meinung und ich gestehe das jedem ein, jedoch sollte keine nicht betroffene Person Justitia spielen. Wer der Auffassung ist, daß etwas geändert werden muß, der muß eben in die Politik gehen und die Gestze dort auf demokratischem Weg ändern und das ist nicht einfach, denn ein funktionierendes System einer soziologischen Struktur der Größe Deutschlands hat eben eine gewachsene Gesetzgebung, die rechts"evolutionär" angepaßt ist. Und das ist gut so. Ich persönlich finde es z.B. ganz schrecklich, daß ein Betrunkener für seine Tat auf Grund seines Rausches Strafmilderung bekommt. Aber es ist so und ich werde da nichts machen können. Ich bin mir sicher, daß es einen Aufschrei des Entsetzens geben würde, hätten wir morgen das Amerikanische Rechtssystem. Immerhin, Ötzi und einigen anderen wäre dann in einem Punkt genüge getan...
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