Willkür beim Arbeitsamt. Helft mal kurz bitte.

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neuester Beitrag: 28.07.04 14:50
eröffnet am: 11.02.04 12:11 von: chrismitz Anzahl Beiträge: 81
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11.02.04 12:11

16834 Postings, 8776 Tage chrismitzWillkür beim Arbeitsamt. Helft mal kurz bitte.


Ich habe gerade mit einer Freundin gesprochen.
Sie hat eine Einladung vom Arbeitsamt (weil arbeitslos)bekommen. Also ging sie heute Morgen hin.
Dort sagt ihr Betreuer, es war nur ein Test, ob sie erscheint und sie könne wieder gehen.

Was sagt ihr dazu? Dürfen die das?

Danke.

Gruß  

11.02.04 12:14

16600 Postings, 8177 Tage MadChartliegt vielleicht an der närrischen Zeit :-) o. T.

11.02.04 12:14

9061 Postings, 8771 Tage taosJa, warum nicht?

Sie bekommt ja auch Geld vom Arbeitsamt.

Taos
 

11.02.04 12:16

16834 Postings, 8776 Tage chrismitzKlar bekommt sie Geld,


was ihr auch zusteht, da sie jedes Jahr einbezahlt! Verarschen braucht man sie trotzdem nicht! Kann mir nicht vorstellen, dass die das dürfen.

Mad, hier oben sind sie nicht so narrisch wie bei euch unten...leider!

Gruß  

11.02.04 12:22

2176 Postings, 8040 Tage HEBIEs gibt feste Zeiten an denen man wieder

beim Arbeitsamt zu erscheinen hat.

Das hier war aber Willkür und schreit nach Beschwerde.

Aber man muß wie bei der Armee ständig erreichbar sein, es sei denn man meldet sich ab.  

11.02.04 12:22

121 Postings, 8509 Tage b.onkelzNatürlich..

.. darf das Arbeitsamt so verfahren. Ein arbeitslos gemeldeter Mensch steht dem Arbeitsmarkt (pausenlos) zur Verfügung (Ausnahme: genehmigter Urlaub und "gelber Schein inklusive Bettlägrigkeitsbescheinigung).

Wer zu einem avisierten Termin nicht erscheint, erhält eine Sperrzeit.  

11.02.04 12:24

2273 Postings, 7775 Tage TomIndustryIIauf jeden fall beschweren, und zwar beim

aller höchsten.
des weiteren würde ich voll aufs tempo drücken und es die lokalpresse wissen lassen...  

11.02.04 12:24

14308 Postings, 8067 Tage WALDY?

Will sie arbeiten?

Falls ja.....soll sie den "Hansel"
sich unter den Arm klemmen und
mordsmässig Rabatz machen.

Auch der hat einen Vorgesetzten!
So richtig KRACH machen!

MfG
 Waldy  

11.02.04 12:27

16834 Postings, 8776 Tage chrismitzAlso,


dass der Arbeitslose zur Verfügung stehen muß ist klar, aber nicht für nix! Du kannst doch dort nicht täglich antanzen, nur weil der Trottel im Amt dies so will, um dann wieder nach Hause zu gehen, ohne dass etwas besprochen wurde?!
Das glaub ich nicht!

Hat mal jemand verlässliche Links bzw. Infos? Danke.

Gruß
 

11.02.04 12:32

1287 Postings, 7717 Tage Tobberalso soweit ich weiß

muß man sich selbstständig alle 3 Monate beim Amt vorstellen, wenn man das nicht macht kann es schon sein das die eine Einladung schicken obwohl eigentlich nicht zu klaren bzw zu besprechen ist.

OK ist das allerdings nicht

der tobber  

11.02.04 12:34

16834 Postings, 8776 Tage chrismitzDanke Tobber, aber


sie war erst letzte Woche dort.
Es ist wirklich nur Willkür!

Gruß  

11.02.04 12:36

4428 Postings, 8004 Tage Major TomSGB III § 309 Allgemeine Meldepflicht

Wenn ein Arbeitnehmer durch das Arbeitsamt zu einem Beratungsgespräch, Vermittlungsgespräch oder einer Informationsveranstaltung des Arbeitsamtes bzw. eines beauftragten Trägers eingeladen wird, hat der Arbeitslose dem Folge zu leisten. Die Anspruchsvoraussetzung Verfügbarkeit erlaubt es dem Arbeitsamt die Leistungen ab dem Folgetag bei einem versäumten Termin zunächst einzustellen. Denn liegt die Verfügbarkeit gegenüber dem Arbeitsamt nicht vor, ist auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht gegeben.

***

SGB III § 309 Allgemeine Meldepflicht

(1) Der Arbeitslose hat sich während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe (ab 01.01.2005 werden die Wörter "oder Arbeitslosenhilfe" gestrichen) erhebt, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Der Arbeitslose hat sich bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle zu melden. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe (ab 01.01.2005 werden die Wörter "oder Arbeitslosenhilfe" gestrichen) ruht.

(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der

1. Berufsberatung,
2. Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch

erfolgen.


(3) Der Arbeitslose hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist der Meldepflichtige am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt. Ist diese nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist er seiner allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn er sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird.

(4) Die notwendigen Reisekosten, die dem Arbeitslosen und der erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können.

 

11.02.04 12:42

16834 Postings, 8776 Tage chrismitzTom,


Danke erstmal.

Also haben sie mit SGB III 309 Allgemeine Meldepflicht Absatz (2) Punkt 5 alles abgedeckt?!
Wenn sie nicht erscheint (sei es auch nur zur Überprüfung, ob sie erscheint), hat sie auch keinen Anspruch mehr?! Versteh ich das richtig?

Gruß
 

11.02.04 12:44

138 Postings, 7773 Tage Der Pinguin@chrismitz

... ja, sie dürfen das. Es riecht ein wenig nach Willkür und Langeweile seitens des Beamten, doch es ist legal und zulässig.

Im SGB III 309 Abs. 2 Pkt. 5 der Allgemeinen Meldepflicht ist geschrieben, warum dies auch so verlaufen kann.  Es wurden mit der Einladung und dem Erscheinen lediglich das Vorliegen der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch geprüft und nachdem sie erschienen ist, werden die Leistungen auch weiterhin erbracht.

Der Pinguin

...be happy and smile

 

11.02.04 12:45

2273 Postings, 7775 Tage TomIndustryIIund was mach ich denn

wenn ich auf mallorca party feiere?  

11.02.04 12:46

9245 Postings, 8129 Tage Mr.Esramja sie kriegt 3 monate Sperre oder sie muss

Krankenschein bzw. Attest vorlegen, dass sie am diesen Zeitpunkt krank war...  

11.02.04 12:52

4428 Postings, 8004 Tage Major Tom@chrismitz, genau; Punkt 5 ist sozusagen die

"Willkürbestimmung", die unter einer "Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch" generell überprüfen kann, ob die "Anspruchsvoraussetzung Verfügbarkeit" gegeben ist und das schließt logischerweise den von dir beschriebenen "Test" mit ein.

Gruß
MT    

11.02.04 12:57

16834 Postings, 8776 Tage chrismitzNa gut. Danke euch allen. o. T.

11.02.04 13:04

16834 Postings, 8776 Tage chrismitzAch so, für alle Motzer über Sozigeldempfänger:

Was ich so mitbekommen habe, lohnt es sich nicht für die paar Euros diesen Scheiß durchzumachen, wenn einer das nicht dringend nötig hat.
Also denkt nächstes mal daran, bevor ihr wieder auf den Arbeitslosen bzw. Sozialhilfeempfänger schimpft bzw. herzieht!!!

Deswegen meine ich:

http://ariva.de/board/179687/

Gruß

 

11.02.04 13:47
1

1715 Postings, 7628 Tage ALDYImmer das gleiche in Dtld. Sobald es einen selbst

oder im Freundeskreis betrifft, geht es los: Skandal, Ungerechtigkeit ohne gleichen, usw. usw.

Sogar unser "Law and order"-Tom ändert ganz flink seine Ansicht von "Sozialschmarotzer sollen gefällist für die Sozialhilfe arbeiten" auf "Skandal! Anprangern!"
Vielleicht solltest Du Deine Statements ein wenig nivellieren :))

Also, ich finde es sehr gut, wenn die Verteiler von anderer Leute Geld ( von Beitrags- und Steuerzahlern! )in Deutschland endlich anfangen nachzuprüfen, ob das Geld wenigstens halbwegs bei den Richtigen ankommt.


Aldy  

11.02.04 14:14

3263 Postings, 9293 Tage DixieObwohl es natürlich möglich ist,

dass so einem kleinen Arbeitsamts... ääh ich meine Arbeitsagenturbeamten seine Macht manchmal ein wenig zu Kopfe steigt. ;-)  

11.02.04 14:18

179550 Postings, 8462 Tage GrinchSie können einen antreten lassen wann sie wollen.

Ist auch richtig so. Erinnere mich noch genau daran, man hat einfach nichts zu tun, warum also nicht zum Arbeitsamt? Die Fahrtkosten kriegst du ab nemm bestimmten Betrag ersetzt. Ausserdem kann man in der Zeit in der man beim Arbeitsamt hockt nicht Schwarzarbeiten. Hier ein Dankeschön an meinen alten Kumpel der mir das Bad gefliesst hat.  

11.02.04 15:21

14012 Postings, 9040 Tage TimchenWas soll die ganze Aufregung hier ?

Alles Arbeitslose, oder was ?
Wenn mein Arbeitgeber pfeift, muss ich ja auch antanzen,
ob es Sinn macht oder nicht. Schliesslich krieg ich ja dafür Kohle.
Ich kann mich auch nicht auf vergangene Heldentaten von mir berufen und zu Hause bleiben. von Fahrtkosten keine Spur.
Da scheint manchem Arbeitgeber seine Macht ein wenig zu Kopfe zu steigen. Manchem ehemaligen Arbeitnehmer wohl auch.

timchen

PS: Wenn die Dame wirklich einen Job sucht, dann soll sie den
Agenturbeamten mal richtig Dampf machen und ein wenig Leistung einfordern.  

11.02.04 15:31

2176 Postings, 8040 Tage HEBIBevor jemand Leistung vom Arbeitsamt bekommt wird

er:

1. geprüft
2. muß er vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben

Jetzt frag ich mich doch ihr Neunmalklugen, die Ihr vielleicht noch nie arbeitslos
gewesen seid, warum muß man mit den Leuten dann noch Spielchen treiben ??

Wenn Du 5 jahre eingezahlt hast bekommst du maximal 1 Jahr Arbeitslosengeld.

Es bleibt eine Übertreibung Leute beim Amt damit zu beschäftigen, die Arbeitslose überwachen. Ich schäme mich für sowas.  

11.02.04 15:33

179550 Postings, 8462 Tage GrinchIch war arbeitslos.

Ne ganze weile sogar. Und grade deswegen find ichs richtig. Sollten eigentlich jeden Morgen antreten. Was man da so auf den Gängen mitbekommt... Ich dachte immer das wären Klischees, sind aber keine.

Deutschland ich gratuliere dir zu deinen Arbeitslosen.

Gruss

Adolf  

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