Wichtig ist das geänderte Verfahren: Für alle Dividenden ab 1.1.2020 für den Antrag zur Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer ein ONLINE-Antrag ausgefüllt werden!!!
Online-Rückforderungsantrag der Verrechnungssteuer für Deutschland Bern, 14.01.2020 - Für Rückerstattungsanträge der schweizerischen Verrechnungssteuer durch in Deutschland ansässige Personen steht ab dem 31. Januar 2020 eine Online-Applikation der Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zur Verfügung. Die Applikation steht auf der Webseite der ESTV (www.estv.admin.ch) zur Verfügung.
Sie gilt für Rückerstattungsanträge aus Deutschland auf Erträgen mit Fälligkeiten ab dem 1. Januar 2020 und ersetzt das Formular 85. Dieses Formular ist nur noch für Rückerstattungsanträge auf Erträgen mit Fälligkeit bis 31. Dezember 2019 gültig. Die Applikation reduziert die Fehlerquellen beim Einreichen und beschleunigt die Rückerstattung.
Sie kann auch von dafür delegierten Treuhändern und Banken genutzt werden. Nach einmaliger Registrierung lassen sich der Rückerstattungsantrag elektronisch erfassen und Beilagen direkt hochladen. Aus rechtlichen Gründen ist es weiterhin erforderlich, den Antrag auszudrucken und durch das zuständige deutsche Finanzamt unterzeichnen zu lassen. Der unterzeichnete Antrag muss der ESTV per Post zugestellt werden. Die mittels Online-Applikation erfassten Anträge gelten erst dann als eingereicht, wenn der ausgedruckte Antrag rechtsgültig unterzeichnet und fristgerecht bei der ESTV eingetroffen ist. Hier geht es zum Online-Antrag https://vstde.estv.admin.ch/
Ablauf: 1. Registrieren für den Online-Zugang 2. Anmelden mit den Zugangsdaten 3. Formular ausfüllen und für jede Aktie den Tax-Voucher direkt hochladen 4. Formular abschicken und gleichzeitig als PDF ausdrucken 5. Das ausgedruckte Antragsformular beim eigenen Finanzamt einreichen zwecks Wohnsitzbestätigung 6. Das vom Finanzamt zurück geschickte Antragsformular mit der Wohnsitzbestätigung anschliessend PER POST an die Schweizer Steuerbehörde schicken. Erst danach wird der zur zuvor Online eingereichte Antrag abschliessend bestätigt
Bei technischen Fragen/Problemen kann hier angerufen werden: +41 58 461 61 11 Für alle anderen Fragen rund um die Verrechnungssteuer (etwa Hilfestellungen zum Ausfüllen des Online-Formular) kann man sich per Email hierhin wenden: rueck85.dvs@estv.admin.ch Die Beantwortun von Fragen per Email geht sehr schnell. Ich hatte bereits nach 2 Stunden ein Antwort, die alle Probleme geklärt hat
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