joker67
: Danke für #2047...da schreibst du es ja selber.:-)
"Anspruchsberechtigt sind in der Regel die Eltern."
"kann das Kind die Auszahlung des Geldes an sich selbst beantragen"
Erkenne den Unterschied zwischen "Anspruchsberechtigt" und "Auszahlungsberechtigt".
:-))
Wenn die Eltern nicht anspruchsberechtigt wären,dann gäbe es auch keinen "Abzweigungsantrag".:-))
Du verstehst den Unterschied einfach nicht,obwohl du es richtig zitierst.
Ein Kind kann niemals kindergelberechtigt sein und darum geht es.
Das ein Kind aufgrund der familiären Umstände sich das Kindergeld mittels Abzweigungsantrag direkt auszahlen lassen kann, hat nichts mit der Kindergeldfestsetzung zu tun.
Groupier
: Läuft der Europawahlkampf neben dem Grundgesetz?
MUST READ
Kolumne von Bettina Röhl Verfassungsfeindliche Erscheinungen im jede Euro- und EU-Kritik erstickenden Europawahlkampf haben zugenommen. Die von Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle angemahnte Versachlichung der politischen Debatte ist dringend notwendig.
Lumberjack77
: Joker - mir geht nur um dein anfangspost
Wo du schreibst ein kind kann das kindergeld nicht beantragen . Das ist halt falsch, weil es in sonderfaellen dies doch kann. Egal wie du dad nennst, auch der abzweigsantrag ist nunmal ein antrag. Thats it. Du hast unrecht. Von mir aus kannste ein kopfstand machen aber recht hat migi.
windet sich usw....auch nix neues...joker, lass es...bringt eh nix....jeder hats verstanden, einen muss es halt geben, der n bisschen länger braucht...
Ich habe doch nirgends behauptet,dass ein "Abzweigungsantrag" KEIN Antrag ist.
Aber es ist KEIN Antrag auf KindergeldFESTSETZUNG, sondern lediglich auf "Abzweigung" der Auszahlung des Kindergeldes, dass rein rechtlich nur den Eltern zusteht.
Da diese aber ihren Unterhaltverpflichtungen nicht nachkommen,wird es ihnen quasi vorenthalten,auch wenn der Festsetzungsbescheid es ihnen zugesprochen hat.
Das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.
Der Einzige der das nicht begreifen will, bist du.:-))
sleepless13
: Es geht nicht nur um Kindergeld allein.
Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 eingeschossen. Das sieht vor, dass in der Türkei lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers mitgeschützt sind. Damit sind in erster Linie Ehepartner und Kinder gemeint. Praktisch dürfen aber auch Eltern mitversichert werden, wenn sie nicht berufstätig sind.
Lumberjack77
: Astra, der einzige ders net verstanden hat
Bist du. Selbst joker hat seinen fehler in #2018 u. # 2020 eingesehen als er anderen sogar faelschlicherweise halbwissen vorwarf. Joker muss es nur zugeben und entschuldigen
joker67
: Lumberjack, nur weil du etwas nicht verstehst,
sollen andere sich entschuldigen??? *lol*
Köstlich!
In jedem Festsetzungsbeschied steht ein Elternteil als kindergeldberechtigt und NIEMALS ein Kind.
Das ein volljähriges Kind unter bestimmten Voraussetzungen die AUSZAHLUNG mittels Abzweigungsantrag beantragen kann ist ein ganz anderer Verwaltungsakt.
Das sind zwei völlig getrennte Verfahren und haben erst einmal überhaupt nichts miteinander zu tun.
Auch wenn du das nicht begreifen willst,ändert das nichts an der Sachlage.
:-))
So,...wieder festgequatscht...shit...das gibt Ärger mit der Regierung...:-))
der sich wiederholt um kopf u kragen quatscht,bist du lj....lern endlich mal verstehendes lesen...das war schon immer dein problem, seitdem du hier bei ariva aufgetaucht bist...
Doch auf mit dem ganzen Anträgen hier. Seit ihr beamte?
Fakt ist es gehen 600 Mio. ? steuern und ausland in Form von Kindergeld. Das muss unterbunden werden. Der Staat in dem das Kind lebt muß das Kindergeld zahlen.
Wie hier schon beschrieben wurde, die Eltern sind Kindergeldberechtigt. Wenn ein Elternteil in D arbeitet, Werte schafft und Steuern bezahlt sollte ihm auch Kindergeld zustehen.
Ja und? Wenn Deutsche diese Jobs nicht mehr machen wollen gönne ich den ausländischen Hilfkräften eben das auch. Es würde viele Bauern nicht geben wenn diese auf Saisonarbeiter aus dem Ausland zurückgreifen könnten. So gesehen sind die Saisonarbeiter ein Segen für manche Wirschaftszweige. Das "Kindergeld für Deutsche" ist hingegen sowas von erbärmlich...