Ausweislich des veröffentlichten Jahresabschlusses 2019, der im Januar 2020 testiert wurde, hat KPMG ein Volltestat erteilt. Prüfungsleiter war Herr Bauer. Das Volltestat bestätigt auch, dass die Prüfung und damit auch die Rückstellungen, der Ausweis der Beteiligungen etc den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprachen etc. Grenke hat in der heutigen Stellungnahme veröffentlicht, dass der Konzernprüfer KPMG mit einem Sondergutachten beauftragt wird. Damit sollte nach den berufsständischen Regelungen ein anderes Prüfungsteam tätig werden. Im übrigen unterliegt jeder Abschluss eines Prüfungsteams der internen Qualitätssicherung der KPMG. Die Sonderprüfung ist der richtige Weg, denn ein neues Prüfungsteam einer anderen WP Gesellschaft würde in der Kürze der Zeit nicht in der Lage sein, zügig Ergebnisse zu liefern. Sollte die BAFin ergänzend nach Vorlage des Sonderberichtes nicht "zufrieden sein", so steht es der Aufsicht frei, eine Drittprüfung anzuordnen. In der Regel reicht allerdings die Sonderprüfung des bisherigen Konzernprüfers mit (wie gesagt anderem Prüfungsteam). Ich gehe davon aus, dass die BAFin sich bereits mit der Firma wie auch der KPMG in Kontakt befindet und die bisherigen Informationen nicht Anlass geben, eine weiter Prüfungsgesellschaft (zB. PWC) zu mandatieren oder von Seiten der Aufsicht zu verlangen. Eine Drittgesellschaft wäre dann angezeigt, wenn die ersten Ergebnisse, die die Firma in Zusammenarbeit mit dem WP vorliegt, keine hinreichend Grundlage für die Sonderprüfung bieten. So ist im heutigen Online-Zeitalter die Klärung des Guthabens bei der Bundesbank übrigens kein Problem. Damit sollte das Guthabenthema für die Aufsicht hinreichend geklärt worden sein. Sinnentleert sind übrigens die Vorwürfe zur Geldwäsche. Wer die heutigen Anforderungen der Geldwäsche an Kreditinstitute und große Leasingfirmen wie ich kennt, der kann über diese Vorwürfe nur milde lächeln. Auch wenn nur der Geschäftsbericht der Grenke AG gezeigt werden muss, so darf man getrost davon ausgehen, dass alleine der Berichtsband zur kompletten Jahresabschlussprüfung erheblichen Umfang einnimmt. Neben systemischen Vorkehrungen sind auch Einzelfälle zu prüfen. Im Besonderen gilt das für die Geschäfte der Geschäftsleitung bzw Gesellschaftern. Überdies agieren sowohl die Bundesbank wie auch die BAFin in besonderem Maße in diesem Bereich. Vorschriften und Regeln werden stetig angepasst, so dass die Anforderungen an die IT von besonderer Bedeutung sind. Hier führt niemand ein Kladde unter der Schreibtischplatte.
Wenn dann auch noch die selbsternannte Research-Gruppe "Viceroy" den Wechsel der Personen im Prüfungsausschuss als negativ anmerkt, so stellt sich die Frage, was daran negativ ist. Wäre der Vorsitzende (Eine Mensch in einem Gremium aus weiteren Mitgliedern des AR) über Jahre konstant tätig, so hätte diese Schlaumeier wahrscheinlich getönt, ein Wechsel sei nötig, um "Betriebsblindheit" zu vermeiden.....
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