per Gesetz und diese Gigantische Blase am Immobilienmarkt.
Insolvenzrecht Mehr Rechtssicherheit in Krisenzeiten
Die Coronavirus-Pandemie ist eine Belastung für das Wirtschaftsleben. Die Bundesregierung will die Folgen für Unternehmen abmildern. Darum soll das Gesetz zur Insolvenzaussetzung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Der Bundestag hat eine entsprechende Formulierungshilfe der Bundesregierung beschlossen. Das Gesetz soll Unternehmen helfen, die infolge der Coronavirus-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind. Foto: picture alliance / Frank May Die Ausbreitung des Coronavirus hat zu Einschränkungen in vielen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens geführt. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht soll nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden, um eben gerade diese Folgen der Pandemie für die Wirtschaft abzufedern. Die Regelungen gelten grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum und sollen nach dem Ende der derzeitigen Ausnahmesituation die Rückkehr zur bisherigen Rechtslage sichern. Die Formulierungshilfe finden Sie hier. Durch das Gesetz ist im März dieses Jahres die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der Coronavirus-Pandemie insolvenzreif geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren. Gilt nur für überschuldete UnternehmenDiese Verlängerung soll nur für Unternehmen gelten, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, können dagegen ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bezahlen. Um das erforderliche Vertrauen in den Wirtschaftsverkehr zu erhalten, sollen diese Unternehmen daher nicht in die Verlängerung einbezogen werden. Die Aussetzung der Antragspflicht läuft zum 30. September 2020 aus. Sie soll nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nun vom Bundestag beschlossen.
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