Für die USA wird in diesem Zusammenhang nur die Green - Card erwähnt. Es gibt aber eine Menge anderer Möglichkeiten (s. f. A.)zur doppelten Staatsbürgerschaft in den USA.
@C.F.Gauss Die USA wurden nicht als tolles Beispiel, sondern nur als Beispiel erwähnt.
@proxicomi Nicht unbedingt. Bei Heirat z.Bsp. wird keine Green - Card benötigt. Gibt aber noch eine Menge weitere Möglichkeiten. Recherche ?
http://magazinusa.com/lv2/immigration/i_dual_nationality.asp
Life & Living / Immigration: Doppelte Staatsbürgerschaft?
Doppelte Staatsbürgerschaft ?
Es gibt viele Konstellationen, die zu einer doppelten Staatsbürgerschaft führen können, aber entscheidend dafür ist die Gesetzgebung der einzelnen beteiligten Länder.
Das US Recht fordert von einer Person nicht, dass sie sich für eine einzige Staatsbürgerschaft entscheiden muss - es kann doppelte Staatsbürgerschaft existieren. Wird beispielsweise ein Kind amerikanischer Eltern im Ausland geboren, so kann es sein, dass das Kind sowohl die amerikanische als auch die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes erhält, soweit dort möglich. Ein US-Bürger kann durch Heirat mit einem ausländischen Partner eine zweite Staatsbürgerschaft des Landes des Partners erhalten; es kann ebenfalls sein, jemand, der nach Einwanderung US Citizen wird die Staatsbürgerschaft seines Geburtslandes oder Heimatlandes behalten kann, soweit dieses ihm dies ermöglicht. Fazit:
die USA erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft
aber sie fördern diesen Weg nicht, da es aus rein rechtlicher Sicht dann immer zwei Länder gibt, die einen Anspruch auf die Person gelten machen können und in Problemfällen der Person beispielsweise nicht unbedingt geholfen werden kann, wenn kontroverse Gesetze der beteiligten Länder greifen. Aber: das Land, in dem die Person lebt (die Definition dafür muss im Einzelfall geprüft werden), hat generell den stärkeren Anspruch auf die Person. Eine Person mit doppelter Staatsbürgerschaft muss sich aber auch an die Gesetze beider Länder halten.
http://www.becker-poliakoff.com/german/articles/die_doppelte.htm
Die doppelte Staatsbürgerschaft im neuen Staatsangehörigkeitsrecht von Rechtsanwalt Alexander Reus Published in the "Florida Journal" in April 2000 Co-authored by "Alexander Reinhold, Rechtsreferendar" © 2000 Rechtsanwalt Alexander Reus
http://www.floridasunmagazine.com/files/...wandern/doppeltestaats.htm
Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche in den USA
Im Interview: Holger G. Ziegeler, Deputy Consul General of the Federal Republic of Germany, zur Reform der deutschen Staatsbürgerschaft
Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche in den USA Florida Sun: Herr Ziegeler, darauf haben Tausende von Green Card-Besitzern in den USA gewartet! Eine Gesetzesänderung, die es erlaubt, bei Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten. Können Sie uns das neue Gesetz etwas näher erklären? Holger Ziegeler: Wenn ein Deutscher oder eine Deutsche eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, also zum Beispiel die amerikanische, verliert er oder sie automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit der Gesetzesänderung vom 1. Januar 2000 ist es aber in vielen Fällen leichter geworden, eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, die es einer Person erlaubt, trotz der Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft beizubehalten. Florida Sun: Welche Anforderungen muss der deutsche Staatsbürger erfüllen, um die Beibehaltungsgenehmigung zu erhalten? Holger Ziegeler: Schon vor der Gesetzesänderung konnte eine Beibehaltung beantragt werden. Doch in dem Bemühen, grundsätzlich eine doppelte Staatsbürgerschaft zu vermeiden, war das Gesetz sehr streng ausgelegt. Die neue Gesetzgebung gibt nun mehr Fallkonstellationen. Der Bürger muss dazu nachweisen, dass er noch fortbestehende Verbindungen zu Deutschland hat. Das können enge Verwandschaftsbeziehungen, Besitz von Immobilien oder Renten- und Versicherungsansprüche in Deutschland sein. Das Verfahren selbst ist relativ aufwendig, da man neben den Gründen, die einen zu diesem Schritt bringen, auch nachweisen muss, dass man selbst die deutsche Staatsbürgerschaft noch besitzt. Florida Sun: Wo und wie kann diese Genehmigung beantragt werden? Holger Ziegeler: Im Prizip könnte man dies mit einem formlosen Antrag, aber um dabei zu helfen, dass keine der notwendigen Angaben übersehen werden, haben wir ein einfaches Formular entwickelt. Diese Anträge gibt es bei deutschen Botschaften und Konsulaten. Ausführliche Angaben erhält man bei den konsularischen Informationen auf unserer Webseite www.german-consulate-miami.org. Alle Anträge gehen an das Bundesverwaltungsamt in Köln, das jetzt für alle Deutschen im Ausland in dieser Sache zuständig ist. Es gibt noch keine Erfahrungswerte, wie lange die Entscheidung dauert, aber es wird in der nicht einfachen Prüfung sicher mit mehreren Monaten - oder noch länger - zu rechnen sein. Florida Sun: Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Holger Ziegeler: Die Beibehaltungsgenehmigung muss man unbedingt erhalten, bevor man die amerikanische Staatsbürgerschaft annimmt. Es reicht nicht, wenn man sie zwar beantragt hat, aber das Bundesverwaltungsamt noch nicht positiv entschieden hat. Auf das richtige Timing kommt es an! Übrigens ist man sich jetzt weitgehend einig, dass ein Gelöbnis zur Loyalität, wie es die Vereinigten Staaten aus historischer Tradition verlangen, nicht mehr der Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft im Wege steht. Florida Sun: Kann die Beibehaltungsgenehmigung rückwirkend beantragt werden? Holger Ziegeler: Das ist leider nicht möglich.
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