LV's wollen ohne Grund Bewertungsreseven räubern - eine der dreistesten Raubaktionen der Versicherungsbranche, die mit Hilfe von gekauften Abgeordneten und einer gekauften ekelhaften Journallie, die geierhaft auf die Anzeigen dieser verbrecherischen Betrüger geiert, durchgewunken werden sollte.
Vermutlich hatte die Versicherungslobby aber vergessen, neben den Bundesabgeordneten auch den Bundesrat zu kaufen - glückerlicherweise für die Versicherten, denn all die "Argumente" der Versicherungsräuber stimmen nicht und sind an den Haaren herbeigezogen.
Besonders dreist ist, dass man auf ein sehr mildes Urteil des BGH scheisst, das 50% der Bewertungsreserven den Versicherten zubilligt - obwohl das auch schon sehr kulant ist, denn eigentlich gehören der Versicherten 100%. Und auch dieses für die Versicherungsräuber sehr milde Urteil wollte man jetzt kipoen - womit aber bei anstehenden Klagen nicht den Hauch einer Chance hätte, denn alle "Gründe" sind dreist erstunken und erlogen und rechnen damit, dass nicht nur Normalbürger, sondern auch Politiker die Zusammenhänge nicht verstehen.
Eine glatte Lüge der Versicherungsbetrüger ist die Behauptung, dass die Inhaber momentan auslaufender Verträge "zu unrecht" von höheren Bewertungsreserven profiteren.
Höhere Bewertungsreserven ergeben sich bei festverzinslichen Papieren, wenn das Zinsniveau fällt. Folgt man der Argumentation der Versicherer, dann müsste dieser Prozess fallender Zinsen auf einen Rutsch einen Tag vor der Fälligkeit passiert sein, wenn die Inhaber momentan "zu unrecht" davon profitiert hätten. Der Prozess der Zinssenkungen dauert aber nun schon viele Jahre - und diese Bewertungsreserven sind nicht über Nacht an dem Tag vor der Fälligkeit vom Himmer gefallen, sondern haben sich über den vorstehend beschriebenen Zeitraum aufgebaut, in dem der Versicherungskunde schon niedrigere Zinsen hinnehmend musste, die seine Ablaufleistung schmälerten.
Schier unglaublich ist aber, dass man über diesen Tatbestand in der anscheinend durchgehen von den Versicherungsbetrügern gekauften deutschen Presse nichts liest. Beschämend ist auch, dass den Bundestagsabgeordneten der CDU und FDP dieser Zusammenhang nicht klar war oder klar sein wollte - immerhin ist der CDU noch auf dem Parteitag eingefallen, welch böses Spiel die Versicherungsbetrüger da mit der deutschen Bevölkerung treiben.
Vom Bundesrat erwarte ich, dass er dieses Gesetz erneut ableht und fordert, dass das absurde Zusammenwerfen unterschiedlicher Gesetze in einen Topf in diesem Fall aufgegeben wird, denn in diesem Fall diente dieser Topf zum Verschleiern des kriminellen Anschlags der Versicherungsbetrüger und eines Verstoßes gegen das Grundgesetz (Eigentumsgarantie).
Dass ausgerechnet die FDP beim Verstoß gegen die Eigentumsgarantie an der Spitze war, zeigt wie verkommen und verludert dieser Haufen, den ich nicht mehr als Partei ansehe, inzwischen ist.
Wer soll die Bewertungsreserven erhalten, zu deren Aufbau auch das Kapital der Versicherten verwendet wurde, deren Verträge jetzt zur Auszahlung stehen und von denen sie jetzt nichts abbekommen sollen, nicht einmal die ihnen von Bundesgerichtshof zugesprochenen 50%?
Vermutlich wollen die Versicherungen davon einen Großteil für die Versicherungen und Bonizahlungen an sich, wie das bei Finanzterroristen üblich ist, abzweigen. Denn das Argument, dass man das für neue Vertrage verwenden wolle, ist schwachsinnig und zudem unzulässig, denn die Versicherungen können die Zinsen und Überschüsse der Kapitalanlagen nicht nach eigenem Gütdünken nach Gutsherrenart verteilen.
Dazu muss man sich einmal die Frage stellen: Wann schmelzen die Bewertungsreserven ab? Das ist dann der Fall wenn das Zinsniveau steigt und daraufhin die Kurse der Festverzinslichen fallen. Für Verträge, die in dieser Zeit zur Auszahlung kommen, stehen dann zwar weniger Bewertungsreserven zur Verfügung als momentan, aber für die Eigner dieser Policien ergibt sich ja jetzt auch der Vorteil, dass die Verzinsung höher ist und damit die Ablaufleistung steigt. Nur wenn das Zinsniveau in einem Rutsch vom Tiefststand über Nacht auf den neuen Höchsstand im Zinszyklus springt, würden die Eigner später fällig werdender Policen benachteiligt. Eventuell geht diese Anpassung nach oben schneller als der über Jahre dauende Zinssenkungsprozess, aber durch die Tatsache dass nur 50% der Bewertungsreserven zur Ausschüttung kommen, wird dies eh mehr als abgefedert.
Besonders dreist war aber vor allem, dass der Bundestag mit den Stimmen der CDU und FDP beschlossen hat, ein Urteil des Bundesgerichtshofes abzuändern: Ähnlich Dreistes ist in den mehr als 60 Jahren Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik meines Erachtens noch nicht geschehen. Der Opposition im Bundestag muss man vorwerfen, dass sie entweder zu blöd und auch mitgekauft war, um gegen diese freche Bubenstück heftiger zu protestieren. Vielleicht hat man auch gedacht, dass es eh mehr die Wähler der CDU und FDP trifft, aber das war sicher zu emotional gedacht, denn gerade mit einem heftigen Opponieren hätte man hier viel Boden gut machen können, vor allem bei Wechselwählern. Denn auch viele kleine Leute haben wenn auch kleinere Lebensversicherungen.
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