Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?

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neuester Beitrag: 08.04.24 15:23
eröffnet am: 20.06.20 09:47 von: mrymen Anzahl Beiträge: 2379
neuester Beitrag: 08.04.24 15:23 von: Chaecka Leser gesamt: 1094641
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27.08.20 18:34

35 Postings, 1728 Tage BlauerEnzian3@veryfine

Vielleicht klappt ja bei dir jetzt alles.
rechte Seite: Newsletter
darunter: Mitgliederbereich
dort auf :Muster Forderungsanmeldung  

27.08.20 18:54

151 Postings, 1383 Tage veryfineFormular

aha ok, sowohl Musterformular als auch Ausfüllhilfe sind nur für Mitglieder zugänglich, dachte nur die Ausfüllhilfe. Da ich kein Mitglied bin bekomme ich das wohl nicht...  

27.08.20 19:12

3326 Postings, 4773 Tage schakal1409brokersteve...

Meine Frage an dich.
Wie hoch war der Vorschuss an die Kanzlei???
mfg  

27.08.20 19:52

255 Postings, 1561 Tage Ambanuit---:...

Aktionäre sind keine Gläubiger. Von daher  brauchen nur Anleihenbesitzer oder Derivate Besitzer Ansprüche anmelden. Dazu braucht es auch kein Formular, das kann man in einem einfachen Schreiben an den Insolvenzverwalter.  

27.08.20 20:27

16 Postings, 1825 Tage ScorNormalerweise

nicht, aber in diesem besonderen Fall liegt die Rechtslage evtl. etwas anders. Hier der Auszug vom Sdk dazu:

Wer ist Gläubiger im Insolvenzverfahren?Grundsätzlich  sind  Gläubiger  nur  jene  Personen,  die  Forderungen  gegenüber  der Wirecard AG haben. Das sind Banken, Kreditgeber aber z.B. auch Handwerker, die Instandhaltungsarbeiten am  Gebäude  durchgeführt  haben  und  deren  Rechnungen nicht  mehr  bezahlt  wurden.  Inhaber  von  Anleihen  der  Wirecard  AG  (WKN: A2YNQ5)  sind  ebenfalls  Gläubiger  der  Gesellschaft. Die  Anleihegläubiger  sollten mit  der  Anmeldung  der  Ansprüche  zur  Insolvenztabelle  jedoch  noch  abwarten. Aktuell gehen wir davon aus, dass nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 2009 noch eine Versammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters derAnleiheinhaber einberufen  werden  wird.  Sollte  dieser  gewählt  werden,  dann  würde  dieser  für  alle Anleihegläubiger  die  Forderungen  im  Kollektiv  anmelden.  Eine  Einzelanmeldung wäre  nicht  nötig.  Sollte  kein  gemeinsamer  Vertreter  gewählt  werden,  kann  eine individuelle Forderungsanmeldung nachgereicht werden.Aktionäre   und   Inhaber   von   Derivaten   (Aktienanleihen,   Zertifikate,   etc.)   sind grundsätzlich keine Gläubiger. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat jedoch der Vorstand über Jahre hinweg massive Bilanzmanipulationen begangen und daher alle Anleger  vorsätzlich  getäuscht.  Es  handelt  sich  demnach  um  vorsätzlich  begangene unerlaubte Handlungen. Soweit  ein  Schaden  beim  Anleger  entstanden  ist  (er  alle  z.B.  nicht  alle  Aktien  mit Gewinn verkauft hat), stehen diesem nach Einschätzung unserer Rechtsanwälte auch
Seite 2von 5Schadensersatzansprüche   gegenüber   der   Wirecard   AG   zu.   Daher   sind nach Einschätzung unserer Anwälte auch Aktionäre und Inhaber von Derivaten mit ihrem Schadensersatzanspruch  Gläubiger  der  Gesellschaft  und  können ihre  Forderungen zur  Insolvenztabelle  anmelden  (siehe  unten). Wir  raten  Ihnen  dringend  dazu,  Ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden. Diese ist mit wenig Zeitaufwand leicht selbst erstellbar und mit keinerlei Kosten verbunden, sofern diese selbst erstellt wird. Im  Gegenzug  ergibt  sich  die  Chance,  dass  man  zumindest  einen  kleinen  Teil  des erlittenen Schadens erstattet bekommen kann.  

27.08.20 20:54
4

742 Postings, 5542 Tage bimmelbahnDr. Jaffé

hat heute kundgetan, wie hoch die WC verschuldet ist und was an Masse übrigbleibt. Ich habe der SdK-Empfehlung folgend meine Forderungsanmeldung dem Dr. Jaffé geschickt. Wenn ich ehrlich bin, kann ich mir fürs Geld, was mir zustehen könnte, nen Lutscher zu 1 Cent kaufen.
Aber man versucht halt alles, auch wenn´s so gut wie nichts bringt. Was der H. Jaffé sagte, ist so unglaublich, so unfassbar, so niederschmetternd, so ........   es fehlen einfach die Worte.  Wie kann es sein, dass selbst Finanzprofis nichts gemerkt haben ?
Die WC Führung sind keine Verbrecher, es sind Megaverbrecher, Schweinehunde hoch 10.    

27.08.20 20:56
2

43 Postings, 1392 Tage SiampowerTilp

Hallo in die Runde, ich habe von Tilp die Bestätigung bekommen, dass meine Exel-Tabelle und die Transaktionen-Belege eingegangen sind, aber habe bisher noch keine Verlust/Streitwertberechnung von denen erhalten.
Auch bei mir ist das Musterformular zur Forderungsanmeldung von SdK nicht aufrufbar/sichtbar.

Zu LitFin, die Inhalte der E-mails hören sich sehr vertrauensvoll an, ABER, ich habe trotzdem kein Vertrauen in diesen Prozessfinanzierer.
Wer sich die Webseite von LitFin angeschaut hat als diese Firma vor ein paar Wochen auf den Zug "Klagen gegen Wirecard, EY ect." aufgesprungen ist, hatte dass Gefühl, dass diese Firma aus einen "Ein- Mann-Betrieb" mit Sitz in London (Adresse sehr unscheinbar) besteht.
Nach ein paar Wochen war auf einmal auch eine Münchener Adresse auf der Webseite eingetragen.

Tilp hatte ja schon einen Prozessfinanzierer genannt, scheint aber noch nicht in trockenen Tüchern zu sein.
SdK nennt nicht den Namen des Prozessfinanzierers und LitFin nennt nicht das Anwaltsbüro- alles nicht so ganz seriös!

Ganz ehrlich, ich habe keine Hoffnung, dass wir Aktionäre einen ? durch die Klage(n) zurückbekommen, aber ich werde mich trotzdem rechtlich vertreten lassen, damit ich mir später nicht vorhalte, nicht alles probiert zu haben.....natürlich nur mit Prozessfinanzierer.
 

27.08.20 23:00
1

7716 Postings, 2519 Tage hardyleinJa, wenn es bei den 4 Mios bleibt ...

dann gibt es nichts!  

27.08.20 23:01

7716 Postings, 2519 Tage hardyleinSind im Betrugsfall

Gläubiger und Aktionäre gleichgestellt. Wer behauptet das?  

27.08.20 23:06

43 Postings, 1392 Tage SiampowerNachtrag

Habe mir den SdK Newsletter nochmals genauer durchgelesen....das Formular zur Forderungsanmeldung ist nur für Mitglieder.  

28.08.20 08:44

1930 Postings, 4697 Tage mrymenDSW rät auch zu Einzelklagen

https://www.n-tv.de/wirtschaft/der_boersen_tag/...rticle21999544.html

Lt. DSW sollte man -obwohl viele schreiben, es gibt ja nix zu holen- rechtzeitig Klagen.
Es sollte wohl doch für Kleinaktionäre was zu holen geben...

Jetzt stellt sich halt die Frage, bei welchem "Anbieter" einer vorbereiteten Sammelklage anschließen...
Oder doch einzeln klagen, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat...

Wer was wie und wo schon aktiv?
Einfach alle WP Abrechnungen Kauf und Verkauf besorgen und die Differenz zw. EK und VK ausrechnen?

Wie macht Ihr das?  

28.08.20 08:55

264 Postings, 3671 Tage lechuzaSiampower #787 LitFin

Neue Adressen von Litfin: inzwischen ist es Rotterdam.  

28.08.20 09:07

1930 Postings, 4697 Tage mrymenPrivate Rechtschutzversicherung. Wer hat Zusage

für diesen Fall erhalten?
DSW verlangt ja eine Mitgliedschaft.
Wenn man eine private RS-Versicherung hat, dann würde man sich diese Mitgliedschaft sparen.
Dafür zahlt  man ja Versicherungsbeiträge.

Wer hat bei seiner Rechtsschutzversicherung schon eine Zusage erhalten?
Möchte ungern bei DSW, Tilp etc. Mitgliedsbeiträge zahlen (wohl über Jahre), wenn eine RS-Versicherung einspringen würde...

 

28.08.20 09:30

43 Postings, 1392 Tage Siampowerkann mir jemand behilflich sein......

Auf der Webseite des Insolvenzverwalters Dr.Jaffe, soll das Forderungsanmeldeformular zur Insolvenzmasse zum Download bereitstehen, leider habe ich auf der Webseite kein Download-Link dazu gefunden.
Sollte jemand den Link entdeckt haben oder einen Tipp haben wie man an das Forderungsanmeldeformular kommt, wäre ich sehr dankbar, wenn derjenige den Link/Tipp hier posten würde.

@mrymen, bei Tilp zahlt man keinen Jahresbeitrag, da es eine Anwaltskanzlei ist.
Bei SdK ect. kann man seine Mitgliedschaft jederzeit kündigen.  

28.08.20 09:36
1

6459 Postings, 6473 Tage brokersteveLitfin ist keine Klitsche



Warum mit LitFin gegen EY?
?
Einer der größten Prozessfinanzierer der EU an Ihrer Seite

Keinerlei Kostenrisiko für Sie

Direkte Klage gegen EY: Solventer Beklagter und kein Abwarten eines Musterprozessses

Bündelung aller Ansprüche in einer Sammelklage: Mit starken Ressourcen und den besten Anwälten gegen EY

Gemeinsame Interessen: Wir verdienen nur, wenn auch Sie Erfolg haben

Starke Gruppe: Ausschließlich für größere Anleger  

28.08.20 09:40
3

790 Postings, 2305 Tage GeldschauflerSteve

Hat dich Litfin mit seinem eigenen Corona Impfstoff durchgeorgelt?  

28.08.20 09:42

790 Postings, 2305 Tage Geldschauflermrymen

Die WGV meinte zu mir ich könne jede Kanzlei meiner Wahl beauftragen. Ob sie tatsächlich alles abzahlen, stellt sich noch raus. Anscheinend ist es wichtig, dass meine Seine RSV nicht nach 2008 abgeschlossen hat. Weil Kapitalmarktklagen nur davor inbegriffen waren.  

28.08.20 10:45
4

1930 Postings, 4697 Tage mrymenGeldschaufler : Genau so ist es leider!

Es wird wohl kaum eine Rechtsschutzversicherung einspringen. Meist sind Kapitaldelikte ausgeschlossen. Wie bei mir DEURAG!
Über Tilp, DSW etc. fallen ja jährl. Mitgliedsbeiträge an...
Die Klage wird sicher Jahre dauern... Somit würden nochmals hohe Kosten entstehen...
Da bekanntlich bei WDI fast nix zu holen ist, und EY nur eine kleine begrenzte Summe, wird sich das wohl nicht rentieren...
 

28.08.20 10:54
2

1474 Postings, 1967 Tage Naggamolwenn ich mir überleg

wieviel mich noch vor 4 Monaten beschimpft haben und nu ist ihre ganze Kohle weg. So Sprüche mein Körbchen steht, ich bin all in. Dumm Wie Brot ist wohl der richtige Ausdruck  

28.08.20 10:59
7

1576 Postings, 1728 Tage Egbert_reloadedIch habe es abgehakt

Waren nur schlappe 5.000 Euro Miese. Jetzt Wochen und Monate lang gegen Windmühlen kämpfen bringt nichts außer viel Ärger, Verdruss und Verlust an Lebenszeit. Jeder mit einem halbwegs vernünftig diversifizierten Depot sollte eine Kosten/Nutzen-rechnung anstellen. Wie andere es bereits beschrieben haben: Bei Wirecard ist kaum etwas zu holen, zumal Anleihe-Gläubiger, Kreditgeber, Lieferanten etc. vorranig aus der spärlichen Insolvenzmasse bedient werden. Bei EY ist die Haftung begrenzt, schlimmstenfalls meldet die deutsche Unit Insolvenz an. Bafin? Eher tritt Frau Merkel der Linkspartei bei als dass es eine staatliche Entschädigung gibt.
...
Wenn die Ex-Vorstände strafrechtlich verurteilt wurden, könnte man sie ggf. zivilrechtlich verklagen. Wird zwar auch nix zu holen sein. Falls das viele tun, lässt sich zumindest verhindern, dass diese Betrüger künftig evtl. auf die Seite gebrachtes Vermögen genießen können. Das wäre mir den kleinen Aufwand wert.  

28.08.20 11:35
1

10203 Postings, 5857 Tage KlappmesserDIe Begründung von Ernst und Jung für

deren Versagen "konspirativer Betrug" ist schon wieder witzig.  
Schon vor über 18 Monaten wurde bei ariva von diversen Usern u.a. meiner Wenigkeit
das Geschäftsmodell von Wirecard als Luftschloss bezeichnet. Da schwelgten hier
zahlreiche Pusher in ihren Traumwelten von Kursfantasien.
Ich habe für meine Beiträge reichlich Schwatten kassiert. Schadenfreude ?
Ja doch. Warum eigentlich nicht ?
Und es wird so weitergehen, die große Börsnblase dehnt isch aktuell chön aus bis  
-----------
Mario Barth ist peinlich, Männer manchmal auch.

28.08.20 11:35
1

10203 Postings, 5857 Tage Klappmesserbis es plöp macht

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Mario Barth ist peinlich, Männer manchmal auch.

28.08.20 11:43
2

1576 Postings, 1728 Tage Egbert_reloadedPrivatinsolvenzen von WC-Managern möglich

Ein Beitrag aus der NZZ. Bei strafrechtlicher Verurteilung dürften Vorstände und einige Aufsichtsräte anschließend wegen zivilrechtlicher Forderungen in die Privatinsolvenz schlittern. Traurig wäre ich darüber nicht.

https://www.nzz.ch/wirtschaft/...e-koennte-es-teuer-werden-ld.1569144  

28.08.20 12:11

43 Postings, 1392 Tage SiampowerKlagen...

Mit Prozessfinanzierer hat man keine weiteren Kosten und hat man die Einstellung, dass die Chance auf eine Entschädigung bei NULL steht ,so kann man nicht enttäuscht werden.
Zumindest kann man sich später ABER nicht vorhalten, dass man nicht alle rechtlichen Schritte kostenlos ausgeschöpft hat, auch wenn zum Schluss UMSONST dabei rauskommen sollte.

Es solle sowieso jeder der einen finanziellen Verlust erlitten hat anderweitig schauen, wie man den Verlust wieder reinholen kann....sicherlich aber nicht mit hoch spekulativen Aktien, unter dem Motto, den Verlust so schnell wie möglich wieder gutzumachen oder gar mit der Hoffnung, dass man durch die Klage(n) sein Verlust zurückerhält.

 

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