sie haben den Auftrag der Börsenaufsicht erhalten, die eingestellte Order von heute Morgen, umgehend, zu löschen, weil mein Limit mit 5,00 Euro, viel zu hoch sei!
Nicht gewusst, wenn das Limit höher wie 10% vom Handelskurs abweicht, kann die Börsenaufsicht jederzeit die Orderlöschung bei der depotführenden Bank, beantragen!
Frage: Kann das so sein, dass die Börsenaufsicht das Recht auf Orderlöschung besitzt?
aktiengirl : @Ilmen, bei welcher Bank bist du? 19:51 #772
Hallo aktiengirl,
bei der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main.
|