Werter User@vertrauenv
Bez Post 1595, Ja das ist so korrekt. Die Einladung zur GV sollten sehr bald erfolgen.
Werter User@viena, gerne nehme ich Ihre Vorlage auf, *wer hat was zu welchen Anteilen bewertet*?
Um die Sache etwas zu vereinfachen, fasse ich mal zusammen.
*Nicht* bewertet haben:
- der RA resp der Notar der die KE beurkundet hat. - die Treuhand-Firma die, die *Pruefungsbestaetigung* erstellt hat. - die eigene Rev-Stelle die Fa. *BDO* denke eher auch nicht.
So, kann ja jeder der moechte ein bisschen raten?
Gruesse
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