Hallo, da ich leider selbste nicht teilnehmen kann, wäre es toll, wenn einer von Euch diese Fragen in der HV vorbringen könnte.
Wäre sicher für alle hier interessant, dazu etwas zu erfahren bzw. wie sich der Vorstand/der AR sich hierzu positioniert
Besten Dank (einfach rauskopieren und mitnehmen)
Fragen für TT-HV: Zu den Vorgängen im Dezember 2018/Janaur 2019: Kontrollübernahme gemäß der Meldung der EU-Fusionskontrolle:
- Wenn sich aus der niedrigen HV-Präsenz im Umkehrschluss der „Erwerb der Kontrollmehrheit“ ergibt und dies auch schon früher so beabsichtigt war (also nicht nur eine zufällige Koinzidenz), wieso wurde diese Absicht und die sich daraus ergebende Notwendigkeit einer Anfrage bei der Fusionskontrolle nicht rechtzeitiger gestellt und zeitgleich als kursbeeinflussende Tatsache veröffentlicht?
- Warum wurde nicht schon im Dezember eine entsprechende, weil kursrelevante, Veröffentlichung durch TT und Fosun vorgenommen? (s. o. Amtsblatt der EU)
- Warum gab es keine Verlautbarung, Einschätzung und Bewertung resp. Votum des Vorstands von TT über den Vorgang, das weitere Vorgehen und die Angemessenheit der ‚Kontrollübernahme‘ bzw. des „Zusammenschlusses“, wie es amtlich heißt? Der Vorstand konnte ja nicht in Unkenntnis gewesen sein oder überrascht sein, was nicht erklärlich wäre.
Zur Verletzung der Veröffentlichungsfristen schreibt TT selber in der im Mai 2019 veröffentlichten „Entsprechungserklärung“: (Zitat) „Abweichend von Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK wurden der Konzernabschluss und Konzernlagebericht nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht. Grund dafür waren organisatorische und zeitliche Mehraufwände, die durch die im Februar durchgeführte Kapitalerhöhung sowie die erstmalige Anwendung des Bilanzierungsstandards IFRS 5 ("Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche") entstanden sind. Für die Zukunft plant der Vorstand die zeitlichen Fristen wieder einzuhalten.“
Es geht um die pflichtgemäße Berichterstattung ab dem 4. Quartal 2018 ff.: Qu. 4/2018, Qu. 1/2019, Qu. 2/2019, Hj. 1/2019 und JA 2018 f e h l e n. Diese Berichte sind nicht in üblicher qualifizierter Weise veröffentlicht worden. Eine knappe Pressemitteilung zum Qu. 2/2019 kann das nicht ersetzen. Weder im Bundesanzeiger noch auf der Web-Seite waren diese Informationen abrufbar. Da ab dem Qu. 4/2018 einschl. keine Berichterstattung mehr erfolgt ist, geschweige denn testierte Berichte, oder zumindest ein vollständiger, ausreichend umfänglicher vorläufiger JA 2018, ggf. mit oder ohne BONITA-Verkauf, hat der Aktionär bis dato keine gesicherte Informationsgrundlage für welche Entscheidung auch immer. Diese Lücke hätte zumindest noch während der Laufzeit des Übernahmeangebots geschlossen werden können. Ist nicht passiert/wollte man vielleicht auch nicht? Hieran knüpfen sich eine Vielzahl von Fragen an: - Waren mangels pflichtgemäßer Informationen die Voraussetzungen für die Beurteilung des Übernahmeangebots überhaupt gegeben?
- Wurden Informationen bewusst unterdrückt/vorenthalten?
- Handelte der Vorstand objektiv ausschließlich im Interesse der Aktionäre oder im Interessenkonflikt mit dem Großaktionär?
- Sind die aktuellen Stimmenanteile insofern rechtmäßig erworbene Stimmen?
- Der Nicht-Verkauf von BONITA wirkt sich negativ auf das Eigenkapital aus, Der IBR-Independent Business Review, als unabhängiges Dokument, dient als Grundlage und Unterstützung für alle Beteiligten im Entscheidungsprozess. Warum erhielten die Aktionäre keine Informationen?
- Können Sie bitte noch erläutern, warum a) der Business Review und b) die neue, also zukünftige Finanzierungsstruktur - mit welchem Ergebnis auch immer - explizit die Berichterstattung für das 4. Quartal 2018, wie auch für das 1. und das 2. Quartal 2019, d. h. konkret die Bilanz(en) und die GuV(en), Cash-flow-Rechnung etc., sprich die Rechnungslegung, insbesondere die externe Rechnungslegung, von heute aus rückwirkend beeinflussen/verändern (angefangen mit Qu.4/2018)? Und warum sollte dies den GoB entsprechen? Waren hierdurch die Rechte der freien Aktionäre gewahrt, wenn in dieser Zeit ein Übernahmeangebot durch FOSUN durchgeführt wird?
- Publizitäts- und Veröffentlichungspflichten: u.a. Erstellung des Jahresabschlusses innerhalb der ersten 3 Monate des neuen Geschäftsjahres (hier: 2019) für das vorangegangene Geschäftsjahr (hier: 2018), unmittelbare Vorlage und Prüfung durch den Aufsichtsrat sowie die zeitnahe Einberufung der Hauptversammlung zur Beschlussfassung; ferner die pflichtgemäße börsenmäßige Berichterstattung.
- Von FOSUN wurde das Übernahmeangebot aber n a c h Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist am 1.4.2019 abgegeben und veröffentlicht und die Aktionäre hatten somit – mangels Erstellung und Veröffentlichung (notfalls noch während der laufenden Angebotsfrist) der Unternehmensberichte wie Jahresabschluss (HGB und Konzern) oder qualifizierte Quartalsberichte – keine Möglichkeit zur fairen und ausreichenden Information?
- Warum haben die Vorstände in krasser Weise entgegen der in der eigenen „Begründeten Stellungnahme“ zum Übernahmeangebot veröffentlichten Einschätzung zur Werthaltigkeit der Aktien diese zum Angebotspreis an FOSUN verkauft?
- Kann aus Sicht des Unternehmens eine rechtssichere Hauptversammlung überhaupt stattfinden, wenn alle Geschehnisse und Stimmrechtsveränderungen unter diesen Verhältnissen stattgefunden haben?
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