§ 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Das GG ist keine "Kann-Bestimmumg"
das GG ist für a l l e verpflichtend, ob es einen passt oder nicht
Daraus resultieren die nachfolgenden untergeordneten Rechtsformen.
Mein Recht heißt auch meine Pflicht, wird
gerne bei den völkischen Ergüssen hier vergessen.
Sicher, geltendes Recht wird immer unbequem, wenn man versucht es anderen abzusprechen.