vielen Dank für die Blumen! :-) Was Deine Fragen betrifft (ich hoffe ich lass' keine aus): 1,7 und 8 unterscheiden sich (wie Du bereits richtig erwähnt hast) von 2-6! Was die "ToP-Klausel" betrifft, so ist eine solche Vereinbarung grundsätzlich schon zulässig! Im Endeffekt ist das nur eine Art Vertragsstrafe und somit legitim. Was die Höhe betrifft, so hängt die Entscheidung vom Richter ab. Ich kann nicht beurteilen ob die vereinbarten Zahlungen noch verhältnismäßig sind oder nicht! Aber Du hast in so fern wiederum Recht, dass Punkt 7 & 8 nicht auf eine Vertragsaufhebung sondern auf eine Vertragsbrüchigkeit seitens MEMC abzielen. Was den Punkt 1 betrifft, so kann ich keine 100%ige Aussage treffen, ob hierdurch der Vertrag ebenfalls als nichtig erklärt werden könnte, oder ob dies ggfs. nur zu einer Beseitigung der "ToP-Klausel" ("Heilung") führen würde. Soo bewandt mit den Gesetzen des Staates New York bin ich nun auch nicht! :-) Ob es zu einer "Heilung" oder "Aufhebung" kommt, kann letztlich nur Richterin Scheindlin entscheiden! In jedem Falle hätte Conergy ein großes Problem "von der Backe"! Was die Gefahr Conergy's in Bezug auf Art. 81 EG betrifft: Hier würde sich dann die Frage stellen, in wie weit die reziproke "non-compete" Klausel tatsächlich nicht auf Conergy's Mist gewachsen ist und in wie weit sie das ggfs. auch beweisen könnten. So lange hier aber keiner ein Verfahren einleitet, ist Conergy auf jedem Falle auf der sicheren Seite! Was das alternative Datum zum 09.09. angeht. Dies kannst Du ebenfalls über den ersten link, den ich im Kommentar anführe, nachprüfen. Viele Grüße, Brocken
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