MÜNCHEN/BONN (dpa-AFX) - Eine streng vertrauliche Aufstellung der Finanzaufsicht BaFin mit Informationen zu Vermögenswerten deutscher Banken ist an die Öffentlichkeit gelangt. Der 'Süddeutschen Zeitung' (Samstagausgabe) zufolge wird in dem Papier das Volumen der von der Finanzkrise betroffenen Wertpapiere und Kredite auf insgesamt 812 Milliarden Euro beziffert. Die Bafin schaltete am Freitag die Staatsanwaltschaft ein.
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Zugleich versuchte die Behörde, den Schaden zu begrenzen. Die Liste lasse keinerlei Rückschlüsse auf eventuelle Risiken, Verluste oder gar die Bonität der aufgeführten Kreditinstitute zu, betonte die Finanzmarktaufsicht. Zum einen seien nicht alle relevanten Posten berücksichtigt, zum anderen seien in der Aufstellung nicht nur risikobehaftete Vermögenswerte enthalten. Die Liste ist ganz offensichtlich Teil der Arbeiten an sogenannten 'Bad Banks', in die vom Ausfall bedrohte Vermögenswerte ausgelagert werden sollen.
Laut dem der 'Süddeutschen' vorliegenden Papier seien beispielsweise allein bei der Commerzbank Wertpapiere und Kredite im Volumen von 101 Milliarden Euro von der Krise betroffen. 'Wir wissen nicht, wer die Zahlen zusammengestellt hat und können sie nicht nachvollziehen', sagte ein Sprecher der Bank dazu. Bei der HSH Nordbank, der Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein, geht es der Zeitung zufolge um 105 Milliarden Euro, bei der baden- württembergischen LBBW um 94 Milliarden Euro. Die Deutsche Bank mit 21 Milliarden Euro sowie die Postbank und die HypoVereinsbank stünden mit jeweils fünf Milliarden Euro deutlich besser da.
Die BaFin selbst machte keine Angaben zu Zahlen in dem Papier. Sie machte jedoch deutlich, dass es dabei nicht um konkrete Risiken im Zusammenhang mit der Krise geht. In die Aufstellung eingeflossen seien nicht nur sogenannte 'toxische Papiere', sondern auch 'Vermögenswerte, die nach Angaben der Banken nicht mehr zur aktuellen Geschäftsstrategie passen'. Außerdem seien Risikovorsorge, Sicherheiten und Gegengeschäfte nicht berücksichtigt.
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) bat die Münchner Staatsanwaltschaft, strafrechtliche Ermittlungen gegen Unbekannt im Zusammenhang mit der Offenlegung der Liste aufzunehmen. Es gebe möglicherweise einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, hieß es zur Begründung./so/DP/zb
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