das ist schon richtig, aber das heißt doch nicht, dass man nicht z.B. Karstadt wieder in den Arcandor-Börsenmantel zurückverlagern könnte, wenn man das will.
Juristisch wäre das ganz einfach, wenn man eine Rückabwicklungsklausel im Kaufvertrag hat. Hat es nicht im letzten Frühsommer mal so eine Meldung gegeben, wonach Berggruen eine Rückabwicklungsklausel im Vertrag haben wolle, weil er noch nicht wisse, unter welchem seiner Unternehmen Karstadt letztlich "hängen" solle?
Habe diese Meldung damals nicht weiter beachtet und bis jetzt auch noch nicht wiedergefunden. Aber jetzt würde sie natürlich genau passen! Hinterher wäre es dann so, als ob Kartsadt nie aus dem Eigentum der Arcandor AG ausgeschieden wäre (Rückabwicklung zum 01.10.2010).
Die Klausel braucht man, weil natürlich nicht der Kaufvertrag selbst abgewickelt werden darf, der ist ja Bestandteil des Insolvenzplans (97% Forderungsverzicht der Gläubiger!), sondern nur der Verkauf an die Berggruen Holding.
Hat vielleicht jemand diese Meldung noch?
MfG duratrade
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