Wenn Görg die eigenen Aktien von Arcandor jetzt erst verkauft, obwohl er das viel früher zu viel höheren Kursen schon gekonnt hätte, dann müsste der Verkauf Teil eines Gesamtpakets sein, durch das die Gläubiger insgesamt besser gestellt werden.
Sonst hätte er ja durch das lange Zögern das Vermögen der Gläubiger grob fahrlässig geschädigt. Er kann ja nicht sagen: Ich habe das nicht gewusst, dass Arcandor sich nicht mehr erholt, er hat ja selbst bei der Ankündigung des Verkaufs schon gesagt, dass die Aktien Null wert sind.
Wenn es also ein Gesamtpaket gibt, durch das der Verkauf zum jetzigen ultraniedrigen Kurs für die Gläubiger kompensiert wird, dann könnte das nur eines bedeuten: Es müsste einen Investor geben, der den Verlust durch den späten Verkauf zumindest ausgleicht.
Sonst hätte Görg einen schweren Fehler gemacht, die Gläubiger hätten einen Schadenersatzanspruch! Das kann natürlich grundsätzlich so sein, auch Insolvenzverwalter machen Fehler, glaube ich aber in dem Fall nicht.
MfG duratrade
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