Ist zwar schon etwas her aber würde doch passen, oder ?????? News aus UnternehmenBranchen und ProduktePolitikTop-Artikel 10.06.2009 12:34 UhrDAS INSOLVENZVERFAHRENInsolvenzplanverfahren Arcandor-Karstadt: Chance und Funktion des Insolvenzrecht Versenden Berlin/Düsseldorf, 10.06.2009 12:34 Uhr (redaktion) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat angesichts der Insolvenzantragsstellung des Karstadt-Quelle-Konzerns Arcandor AG auf die Vorzüge des deutschen Insolvenzrechts bei der Sanierung notleidender Unternehmen hingewiesen. Vor allem das so genannte Insolvenzplanverfahren stellt ein geeignetes Instrumentarium zur Fortführung von Unternehmen und zum Erhalt von Arbeitsplätzen dar. Zur Bedeutung der Insolvenzantragstellung: Mit dem Insolvenzantrag wird wertvolle Zeit gewonnen, um einen Überblick über die Aktiva und Passiva sowie die notwendige Orientierung für das weitere Verfahren zu finden, etwa um weitere Sanierungen bzw. Restrukturierungen zu prüfen oder neue Geldgeber zu finden. Der Wettlauf der Gläubiger wird vorerst beendet, Spekulationen über immer neue Geldgeber oder Umstrukturierungen wird zunächst der Boden entzogen. Die Löhne können wegen des Insolvenzgeldes während des voraussichtlich dreimonatigen Vorverfahrens weiter gezahlt werden, die Arbeitsplätze sind damit bis zur Verfahrenseröffnung weitgehend sicher. Unmittelbar nach Beantragung des Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen treffen, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern. Das Gericht kann etwa einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner untersagen. Bereits hierdurch wird zu einer Stabilisierung des schuldnerischen Unternehmens beigetragen und ein Auseinanderreißen der Vermögenswerte verhindert. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss der vorläufige Insolvenzverwalter das Unternehmen fortführen.
Zum Insolvenzplanverfahren Zum Insolvenzplanverfahren Grundzüge und Vorteile des Verfahrens Der Insolvenzplan soll insbesondere zum Erhalt des Unternehmens beitragen und einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Schuldners und der Gläubiger schaffen. Im Insolvenzplanverfahren kann die Befriedigung der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung geregelt werden. Dadurch kann auf die Belange der Arbeitnehmer und insbesondere auf deren Absicherung besonders Wert gelegt werden.
Der Insolvenzplan kann sich auf rein finanzwirtschaftliche Maßnahmen beschränken - etwa durch Reduzierung der Schuldenlast bei Banken -, mit ihm kann aber ebenso gut eine völlige Neuausrichtung des Unternehmens angestrebt werden.
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