Die Frage "wer streicht den Profit ein" wäre genauso berechtigt. Denn im schlimmsten Fall lautet die Antwort bei den Kosten: "Du als Anleger", und bei möglichen Profiten: "Du als Anleger nicht".
Beides kommt halt auf die Verträge an, die ich genau prüfen würde, genauso wie die Bonität des PF.
Einfach mal zwei Szenarien: Szenario1: Du bleibst Inhaber der Schadensersatzansprüche, der PF stellt Dich nur von den Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten) frei und erhält einen Anteil am Erlös. Szenario2: Du trittst die Forderung an den PF ab, der sie im eigenen Namen durchsetzt.
Beim Szenario1 hast Du das Risiko, daß der PF pleite geht. Das ist bei gerichtlichen Mißerfolgen durchaus wahrscheinlich. Dann hast Du keinen Erfolg, und weil der PF nicht (mehr) für die Kosten Deines Verfahrens aufkommen kannst, mußt Du stattdessen zahlen.
Beim Szenario2 hast Du auch das Risiko, daß der PF pleite geht. Dann mußt Du zwar die Kosten der Klage nicht tragen, weil es nicht Dein Verfahren ist, aber die vor Gericht durchzusetzenden Ansprüche (wenn sie denn tatsächlich durchgesetzt werden können), gehen in die PF-Insolvenzmasse und Du mußt halt schauen, ob da was für Dich übrig bleibt.
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