perfekt auf den Punkt gebracht!
Meimsteph ist auch in Bezug auf Bafin so widersprüchlich, dass es albern wird.
Was anderes, wusstet Ihr, dass illegale Geschäfte, die bilanziert wurden, um verschleiert zu werden, als Geldwäsche zählen?
Wenn illegale Geschäfte in der Bilanz verschleiert werden, um die Herkunft der Gelder zu verbergen, dann handelt es sich um Geldwäsche gemäß § 261 StGB.
Warum zählt das als Geldwäsche? Der § 261 StGB (Geldwäsche) verlangt, dass die kriminellen Handlungen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Verbergen oder Verstecken der Herkunft des Geldes. - Verschleiern von Ort, Herkunft, Verfügungsmacht oder Empfänger der Mittel. - Vereiteln der Einziehung der illegalen Erträge.
Wenn ein Unternehmen illegale Einnahmen bewusst in die Bilanz aufnimmt und diese als legale Einnahmen "tarnt", z. B. als "Umsatzerlöse", "Beratungserträge" oder "Forderungen", wird der wahre Ursprung der Gelder verschleiert. Damit erfüllt das Unternehmen den Tatbestand der Geldwäsche. Ziel der Geldwäsche ist es, das "schmutzige" Geld so zu tarnen, dass es als "sauber" (legitim) erscheint. hahaha, das kommt uns doch bekannt vor?
Beispiele aus der Praxis Beispiel 1: Scheinrechnungen Ein Unternehmen stellt für eine fiktive Dienstleistung eine falsche Rechnung aus, die in der Bilanz als Umsatz (Einnahme) verbucht wird. In Wirklichkeit fließt das Geld aus illegalen Quellen (z. B. Schmiergeldern, Steuerhinterziehung, Korruption).
Tatbestand der Geldwäsche: Ja, da der Ursprung (z. B. Schmiergeld) verschleiert wird und der Eindruck erweckt wird, dass es sich um einen normalen Geschäftserlös handelt.
Beispiel 2: Falsche Kapitalzuführungen Ein Unternehmen gründet eine Tochtergesellschaft. Über diese Gesellschaft werden illegale Gelder als fiktive Einlagen oder "Kapitalerhöhungen" in die Muttergesellschaft eingebracht. Das Geld wird als Beteiligung oder Eigenkapital in der Bilanz ausgewiesen.
Tatbestand der Geldwäsche: Ja, weil die Herkunft des illegalen Geldes (z. B. aus Steuerhinterziehung, Schmiergeldern oder Betrug) verschleiert wird, indem es als "legitimes Beteiligungskapital" erscheint.
Beispiel 3: Überbewertung von Vermögenswerten Ein Unternehmen kauft eine Immobilie (z. B. für 500.000 ?), weist sie in der Bilanz aber mit einem fiktiven Wert von 1.000.000 ? aus. Diese Differenz (500.000 ?) besteht in Wahrheit aus illegalen Geldern, die so "eingespeist" werden.
Tatbestand der Geldwäsche: Ja, weil die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert genutzt wird, um illegales Geld zu "tarnen" und zu legitimieren.
Spannend, oder?
3. Wie erkennt man Geldwäsche in der Bilanz? Es gibt typische Indikatoren, die auf Geldwäsche in der Bilanz hinweisen:
- Ungewöhnlich hohe Umsatzerlöse ohne erkennbaren Geschäftszweck (z. B. stark schwankende Umsätze). - Scheinrechnungen: Einkünfte aus angeblichen Dienstleistungen, die in Wahrheit nicht stattgefunden haben. - Falsche Buchungen: Einnahmen werden unter falschen Buchungskonten verbucht (z. B. als "sonstige betriebliche Erträge" statt als "unversteuerte Einnahmen"). - Fiktive Investitionen: Überhöhte Buchwerte für Immobilien, Patente oder andere Vermögenswerte, die weit über dem Marktwert liegen. - Tochtergesellschaften: Zahlungen an oder von Tochtergesellschaften ohne erkennbaren wirtschaftlichen Grund (z. B. ohne Warenbewegung).
ich höre hier mal auf. Es ist egal, ob es das Geld gab oder nicht. Wenn es das Geld gab, war es Geldwäsche. Wenn es das nicht gab, Bilanzbetrug. In beiden Fällen sind in der Größenordnung 10 Jahre Knast für den Vorstand realistisch. Selbst schuld.
Und nein, ich bin nicht für Haftung durch den Staat, weil mir das Prinzip, dass jeder seine Gier befriedigen will und wenns schief geht nach dem Staat schreit, zuwider ist. Es wurde niemand gezwungen diesen Schrott zu kaufen.
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