Steuerstaat Deutschland will 100%
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neuester Beitrag: 02.03.10 09:33
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eröffnet am: | 21.06.06 09:46 von: | Knappschaft. | Anzahl Beiträge: | 336 |
neuester Beitrag: | 02.03.10 09:33 von: | objekt tief | Leser gesamt: | 87874 |
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KK - Solution hat recherchiert!
Die Steuerermäßigung für Nahrungsmittel wird in der Regel damit begründet, daß die Mehrwertsteuer eine regressive Wirkung habe: Bezieher niedriger Einkommen, die erfahrungsgemäß einen hohen Teil ihres Einkommens für Konsum ausgeben, werden durch die Mehrwertsteuer relativ stärker belastet als die Bezieher hoher Einkommen, die größere Teile ihres Einkommens sparen. Einen verteilungspolitisch entgegenwirkenden Effekt will man über den ermäßigten Satz für Nahrungsmittel erreichen. Schon das wird nicht gelingen, denn auch dem "Reichen", der sich mit teuren Delikatessen eindeckt, nutzt der ermäßigte Satz; sein Konsum wird subventioniert. Dabei dürfte das absolute Ausmaß der Steuervergünstigung bei ihm sogar größer sein als die Steuerersparnis eines "Armen", der gezwungen ist, möglichst preiswert einzukaufen. Verteilungspolitik über differenzierte Mehrwertsteuersätze könnte nur dann Erfolg haben, wenn man eine klare Unterscheidung zwischen "lebensnotwendigem Konsum" und "Luxuskonsum" finden könnte. Das ist in einer Gesellschaft mit vergleichsweise hohem Durchschnittseinkommen und freier Konsumwahl nicht möglich; deshalb sollte der Steuersatz der Mehrwertsteuer auch nicht differenziert werden. Insoweit war es richtig, daß in der EU die in manchen Ländern üblichen erhöhten Steuersätze ("Luxussteuern") vor einigen Jahren abgeschafft worden sind. Nun müßte konsequenterweise auch der zweite Schritt folgen, nämlich die Streichung des ermäßigten Satzes.
Wenn man Bezieher niedriger Einkommen (oder auch Familien mit mehreren Kindern) unterstützen will, sollte man die Sozialhilfe erhöhen oder einen (einkommensabhängigen) Zuschlag zum Kindergeld zahlen. So kann man mit geringerem finanziellem Aufwand die verteilungspolitischen Ziele besser erreichen. Bei allen anderen Gütern und Dienstleistungen, die heute dem ermäßigten Satz unterliegen, wird der Subventionscharakter sogar noch deutlicher. Die Steuervergünstigung für Publikationen (Bücher, Zeitungen) dürften auch die Bezieher hoher Einkommen eher nutzen als die Bezieher niedriger Einkommen. Ähnliches gilt wohl für die Steuerermäßigung für Blumen und Hundefutter. In Zeiten akuter Haushaltsprobleme müßten auch diese Subventionstatbestände dringend abgeschafft werden!
Durch die heutigen Regelungen werden zudem erhebliche Wettbewerbsverzerrungen geschaffen. Warum wird das Honorar für einen wissenschaftlichen Vortrag mit dem Normalsatz belastet, die Publikation des gleichen Textes in einer Zeitschrift aber nur mit dem ermäßigten Satz? Warum wird der Hamburger, der im Restaurant gegessen wird, derzeit mit 19 Prozent Umsatzsteuer belastet, bei Mitnahmen und Verzehr zum Beispiel vor der Tür des Restaurants aber mit nur sieben Prozent? In diesem Fall wird dem Anbieter auch noch die Steuerhinterziehung durch entsprechenden Tastendruck auf der Registrierkasse einfach und damit attraktiv gemacht. Diese Wettbewerbsverzerrungen werden noch stärker, wenn der Normalsatz - wie in der politischen Diskussion angekündigt - erhöht werden sollte, der ermäßigte Satz aber - wahrscheinlich wieder mit den abwegigen verteilungspolitischen Argumenten begründet - auf dem bisherigen Niveau verbleiben wird.
Wenn aus fiskalischen Gründen das Aufkommen aus der Umsatzsteuer erhöht werden soll, sollte zunächst der ermäßigte Satz (und übrigens auch die Steuerbefreiungen) gestrichen werden. Alle Güter und Dienstleistungen würden dann dem Normalsatz unterliegen. Die Umsatzsteuer würde dem näher kommen, was sie der Idee nach sein soll: eine allgemeine Verbrauchsbesteuerung, die den gesamten Konsum (aber auch nur diesen) einheitlich besteuert. Im nächsten Schritt müßte Sorge dafür getragen werden, daß keine Investitionen (also auch nicht die öffentlichen Investitionen und die Wohnungsbauinvestitionen der privaten Haushalte) durch die Umsatzsteuer belastet werden. Erst wenn die Umsatzsteuer in diesem Sinne umgestaltet und damit zu einer allgemeinen (reinen) Verbrauchsteuer geworden ist, kann man sinnvoll über die Änderung der Steuerstruktur diskutieren.
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wenn man beim einkauf bisher 7 % bezahlt, sollte es man in zukunft
wie folgt ändern.
mehrwertsteuer beim einkauf 0%,
festsetzung der steuer erst nach dem essen,
bis zum sattwerden 7 %,
wer weiter isst zahlt dann 19 %,
der vorteil für die reichen wäre dann weg,
und wir schaffen neue arbeitsplätze-
denn einer muß das auch verwalten.
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Höhere Sätze, größere Freibeträge
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22. November 2007 Geschwister und ihre Kinder bekommen in der neuen Erbschaftsteuer nach jetzigem Stand keine höheren Freibeträge als ganz Fremde - und das macht sie zu den großen Verlierern der Reform. Das zeigen die sechs Beispielfälle, die die Steuerberater-Genossenschaft Datev exklusiv für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ausgerechnet hat (siehe Infografik). Für ein typisches Erbe, ein Einfamilienhaus und einige Wertpapiere, kann sich die Erbschaftsteuer sogar fast verdreifachen.
Zwar hat sich die Arbeitsgruppe von Finanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch darauf geeinigt, Geschwistern und Fremden einen höheren Freibetrag von jetzt 20.000 Euro zu lassen. Doch die Steuersätze sind stark gestiegen: auf mindestens 30 Prozent, für Beträge ab 13 Millionen Euro auf 50 Prozent.
Immobilienbewertung weiter verschärft
Dazu kommt, dass der Staat für Immobilien in Zukunft grundsätzlich mehr verlangt. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. Denn bisher wurden Häuser nur selten mit ihrem tatsächlichen Wert berücksichtigt, sondern mit einem niedrigeren Betrag - und das war verfassungswidrig, entschied das Gericht. Nun wird auch für Immobilien der Marktwert ermittelt, und zwar zum Beispiel daran, was das Haus beim Verkauf einbringen würde, oder daran, was an Miete erzielt werden kann.
In Details können sich die Regelungen noch einmal ändern, weil der Gesetzgebungsprozess gerade erst beginnt. Die wichtigen Werte stehen allerdings schon fest. Ab 2008 soll die neue Erbschaftsteuer auf jeden Fall gelten, bei Todesfällen in diesem Jahr sollen die Erben noch wählen können, ob sie nach den alten oder nach den neuen Regeln besteuert werden wollen.
Unternehmenserben als große Gewinner
Denn die neuen Regeln können lohnend sein, vor allem für die nächsten Verwandten. Ihre Freibeträge steigen: Überlebende Ehegatten können in Zukunft 756.000 Euro steuerfrei erben statt bisher 563.000, Kinder 400.000 Euro statt bisher 205.000, Enkel 200.000 Euro statt 51.200. Sie alle gehören zur Steuerklasse I und haben für Hausrat und andere Gegenstände weiterhin zusätzlich einen Freibetrag von 53.000 Euro frei.
Wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind, zahlen Eltern, Kinder und Enkel eine Erbschaftsteuer zwischen sieben und 30 Prozent. Die Steuersätze steigen mit dem Wert der Erbschaft, aber langsamer als bisher - darum werden auch hier die nahen Verwandten tendenziell entlastet.
Die großen Gewinner der Erbschaftsteuer-Reform sind aber die Erben von Unternehmen. Sie müssen nur noch 15 Prozent des Wertes versteuern. Das bedeutet, dass Erben eines Großunternehmens im Wert von 30 Millionen Euro künftig leicht 2 Millionen Euro Steuern sparen. Dazu müssen sie aber einige Bedingungen einhalten: Erstens darf der Betrieb nicht verkauft werden. Zweitens muss das Vermögen des Betriebs in den nächsten 15 Jahren mindestens gleich bleiben. Und drittens muss der Betrieb zehn Jahre lang immer mindestens 70 Prozent der alten Lohnsumme behalten. Und die Lohnsummen-Schwelle wächst mit den Lohnerhöhungen in der Branche mit.
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Quelle: DB_Ackermann_Frank_Zipfel
Angehängte Grafik:
erbschaftsteuersumme_bis_2006.jpg
erbschaftsteuersumme_bis_2006.jpg
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daher ist die jetzige reform ein schritt in die richtige richtung; größere leistungslose vermögensübergänge sollten dennoch höher besteuert werden.
mfg
GF
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und diejenigen wenigen, die das erbe nicht verprassen sondern im sinne der alten generation weiter führen, das sind die die auch schlau genug sind sich bereits frühzeitig mit sowas auseinderzusetzen und schlupflöcher in der gesetzgebung ausnutzen um das vermögen steuerneutral zu lebzeiten zu übertragen
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Nach den Durchführungsbestimmungen der Spitzenverbände der gesetzlichen Kranken-versicherung zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) wird bei der vorzeitigen Auszahlung der Deckungsrückstellung (vor der Fälligkeit der Versicherung mit dem 65. Lebensjahr) dann ein sogenannter Umgehungstatbestand angenommen, wenn der Beschäftigte (Versicherte) bei der Auszahlung das 59. Lebensjahr bereits vollendet hat. Er sei dann in einem rentennahen Alter und damit werde die Auszahlung der Deckungsrückstellung zum Versorgungsbezug und somit beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Dem gegenüber hat das Sozialgericht Speyer entschieden, dass eine Auszahlung der Deckungs-Rückstellung an 59-Jährige keineswegs automatisch ein Unterlaufen der Beitragspflicht bedeute. Eine solche Vermutung ergebe sich weder aus dem Gesetz (GMG), noch habe das Bundessozialgericht eine solche Vermutungsregelung jemals aufgestellt. Bei fehlender rechtlicher Grundlage könne ein Umgehungstatbestand also nicht schon auf Grund einer bloßen zeitlichen Nähe zum Eintritt des Versicherungsfalls (65. Lebensjahr) vermutet werden. Allenfalls könne das Sozialgericht im Einzelfall ein solches Unterlaufen der Beitragspflicht feststellen.
Im Weiteren verwirft das Sozialgericht auch die Auffassung der Kassenverbände, wonach die Auszahlung der Deckungsrückstellung das gesamtsozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt darstelle (Einmalzahlung von Arbeitsentgelt), wenn die Arbeitnehmerin bei der Auszahlung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet habe und die Gruppenversicherung deshalb noch verfallbar sei.
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Die Wirtschaft brummt, der Arbeitsmarkt boomt und die Steuerneinnahmen explodieren. Der Aufschwung in Deutschland ist an vielen Stellen sichtbar, nur nicht in den Geldbörsen der Bürger. Viele Menschen können von ihrem Lohn ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten.
Die positive wirtschaftliche Entwicklung ist bei vielen Bürgern in Deutschland nicht zu spüren - im Gegenteil: Mit dem verfügbaren Einkommen kann immer weniger gekauft werden. Einer aktuellen Studie zufolge ist die so genannte Lohn-Kaufkraft der Arbeitnehmer auf ein historisches Tief gefallen. Der Anteil der Löhne am Volkseinkommen habe im ersten Halbjahr 2007 bei nur noch 38,8 Prozent gelegen, heißt es in dem in Berlin vorgestellten Bericht der DGB-nahen Hans-Böckler-Stiftung.
Auch im dritten Quartal hat sich diese negative Entwicklung fortgesetzt. Zum Vergleich: Im Jahr 2006 lag die Netto- Lohnquote, die die Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben zugrunde legt, noch bei 40,5 Prozent, 1991 bei 48 und 1960 sogar bei 56 Prozent.
Die Kaufkraft der Arbeitseinkommen macht der Studie zufolge nur noch rund ein Viertel der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage aus. Die Zahlen zeigten, wie zweifelhaft eine nachhaltige Entwicklung der Binnennachfrage sei und wie labil der vom Export getriebene Aufschwung bleibe.
Preise rasant gestiegen
Hinzu kommt eine anziehende Inflation: Die Preissteigerung erreichte zuletzt mit drei Prozent den höchsten Stand seit 13 Jahren. Neben den Energie- und Lebensmittelpreisen hat auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Jahresbeginn zu dieser Entwicklung beigetragen. Die Deutsche Bundesbank rechnet noch bis zum Frühjahr 2008 mit einer hohen Inflation.
Die steigenden Preise sorgen für eine zunehmende Verunsicherung unter den Verbrauchern, wie aus den jüngsten Daten der Gesellschaft für Konsumforschung hervorgeht. Demnach hat die Kauflaune kurz vor dem Weighnachtsgeschäft deutlich abgenommen.
Von den Brutto-Erhöhungen der Einkommen bleibe angesichts der Entwicklung in diesem Jahr nichts mehr übrig, sagte der Autor der Böckler-Studie, Claus Schäfer. "Es wird netto real ein Minus." Eine echte Verteilungstrendwende sei trotz des aktuellen Beschäftigungsaufbaus nicht absehbar. Der Hauptgrund dafür sei, dass viele der neuen Stellen schlecht bezahlt seien, sagte Schäfer. Dagegen hätten die Einkommensanteile aus Gewinnen und Vermögen erneut zugelegt.
Armut hat deutlich zugenommen
Zuvor hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) die jüngsten Daten zum deutschen Arbeitsmarkt veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der registrierten Joblosen erneut stärker zurückgegangen als von Experten erwarten. Für Oktober wies die Behörde eine Arbeitslosenzahl von 3,378 Millionen aus - der niedrigste Wert seit 1992.
Viele derer, die einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, können aber offensichtlich nicht von ihrem Lohn leben: Der Anteil der deutschen Privathaushalte, die laut EU-Definition als arm gelten, zwischen 1999 und 2005 von zwölf auf 19 Prozent gestiegen. Nach Angaben Schäfers müssen derzeit "rund ein Fünftel der deutschen Bevölkerung" als arm gelten, wenn man jene hinzurechne, die wegen Überschuldung ebenfalls nur wenig Geld ausgeben können.
"Die Verteilungs-Schieflage und vor allem die wachsende Einkommens-Armut sind eine schwerwiegende Hypothek für Wirtschaft und Gesellschaft"
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Bis 2009 keine Steuerreform
Eine Steuerreform für die Bürger soll es nach dem Willen der Regierung bis zur Bundestagswahl 2009 nicht geben. Die Sanierung der Haushalte hat Vorrang. Damit kommen auf die Steuerzahler heimliche Erhöhungen in Milliardenhöhe zu.
Von Roland Pichler, Berlin
Nach dem Rückzug des CDU-Politikers Friedrich Merz ist es um das Thema still geworden: An Steuersenkungen verschwendet in der Großen Koalition kaum jemand Gedanken. Daran ändert auch nichts, dass der Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) in schöner Regelmäßigkeit auf eine Entlastung der Bürger dringt. Immerhin hat die CDU erkannt, dass sich mit der Aussicht auf niedrigere Steuern punkten lässt. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verkündete am Wochenende, dass ihre Partei bis zum Frühjahr 2009 Eckpunkte für ein Steuerkonzept vorlegen will. Dabei mangelt es nicht an Vorlagen. Detaillierte Pläne arbeitete einst Friedrich Merz aus. Die Entwürfe sollten nun weiterentwickelt werden, wie es in der "Wiesbadener Erklärung" der CDU heißt.
Die Entlastung der Bürger rückt damit in weite Ferne. Einig scheint sich die Große Koalition zu sein, dass die Sanierung des Bundeshaushalts Vorrang hat. Nach den Planungen des Finanzministers Peer Steinbrück (SPD) kann der Bund erstmals 2011 einen ausgeglichenen Etat vorlegen. Während CDU und CSU schon vorher an Steuerplänen schmieden wollen, die seit dem Wahljahr 2005 in den Schubladen liegen, bremsen die Sozialdemokraten. Der SPD-Chef Kurt Beck hält von dieser Idee überhaupt nichts. "Es ist weder notwendig noch machbar, über Steuersenkungen zu sprechen", sagte Beck auf der Klausurtagung der Genossen. Der Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, dass die Union mit ihren Steuersenkungsplänen Perspektiven aufzeigen werde. Übersetzt heißt das: allen früheren Ambitionen von CDU/CSU zum Trotz passiert vorerst nichts.
Die Zeche für den Stillstand in der Steuerpolitik zahlen die Bürger - darauf wiesen die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem jüngsten Herbstgutachten hin. Grund dafür sind die heimlichen Steuererhöhungen, auch kalte Progression genannt. Völlig geräuschlos kommt der Staat zu immer mehr Geld: Bei steigenden Einkommen rutschen die Bürger automatisch in höhere Zonen des Einkommensteuertarifs. Das führt zu Frust bei den Steuerzahlern. Wenn Beschäftigte eine Lohnerhöhung in der Absicht erwarten, damit die gestiegenen Preise für Lebensmittel oder Energie auszugleichen, erleben sie oft eine böse Überraschung: Nach einer Lohnerhöhung sinkt nicht selten das Nettoeinkommen, weil eine überproportional gestiegene Steuerlast zu berappen ist.
Allein wegen der heimlichen Steuererhöhungen kassiert der Staat jährlich 4,5 Milliarden Euro mehr. Das ermittelten die Forschungsinstitute. Hinzu kommen noch Effekte durch die höhere Mehrwertsteuer sowie die Kürzung der Entfernungspauschale, des Sparerfreibetrags und anderer Vergünstigungen. Wirtschaftsminister Glos kommt in einem Positionspapier, das der Stuttgarter Zeitung vorliegt, zum Schluss, dass die Hauptlast der heimlichen Steuererhöhungen vor allem die Beschäftigten mit niedrigen und mittleren Einkommen tragen. Die Erklärung dafür ist einfach: Ein Spitzenverdiener zahlt schon jetzt den Höchstsatz. Im Gegensatz dazu steigt für Normalverdiener der Tarifverlauf in der Einkommensteuer besonders stark. Glos will erreichen, dass der Grundfreibetrag angehoben wird. Davon könnten vor allem Durchschnittsverdiener profitieren.
Neueste Untersuchungen belegen, dass der Effekt heimlicher Steuererhöhungen unterschätzt wird. Nach einer Studie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen nimmt der Staat wegen der kalten Progression von 2006 bis 2012 insgesamt 63 Milliarden Euro mehr ein. Das erklärt, warum es viele Politiker nicht so eilig haben.
08.01.2008 - aktualisiert: 08.01.2008 06:12 Uhr
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1605064
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MfG
Knappschaftskassenvampir
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Diese ?heimlichen Steuererhöhungen? lassen sich nach Ansicht des IfW-Steuerexperten nur durch einen Index aller Eckwerte des Einkommensteuertarifs verhindern. ?Dies bedeutet, dass alle pauschalen Abzugs- und Freibeträge sowie alle Stufen des Einkommensteuertarifs jährlich gemäß der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden müssen. Eine solche jährliche Anpassung der Eckwerte werde in vielen Ländern wie Belgien, den Niederlanden, Großbritannien und Griechenland seit langem gemacht.
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Seit gestern liegt den Banken in Deutschland ein Schreiben vor das alle Mitarbeiter der Banken ihren Geldwertenvorteil bei DispKredit in der Einkommensteuer zuerklären haben. Die Begründung des Bundesfinanzministerium ist das Mitarbeiter günstiger DispoKreditkonditionen haben wie der Normalverbraucher und diese Differnenz zu versteuern ist! Das heißt in Deutsch: Ottonormalverbraucher zahlt z.b. 13% auf seinen Dispokredit und die Mitarbeier der Banken z.b. 6,5% auf dem Dispot! Diese Differnez von 6,5% ist als Geldwertevorteil zu sehen und muss laut Bundesfinanzministerium versteuert werden.
Beispiel: 10000 Euro Dispkredit im ganzen Jahr
Normalverbraucher 10000 Euro x 13% = 1300 Euro Zinsbelastung im Jahr
Bankangestellter 10000 Euro x 6,5% = 650 Euro Zinsbelastung im Jahr
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Geldwertervorteil 650 Euro als Gewinn in der Einkommenssteuer.
Der Marktführer die DB hat sofort reagiert und alle Mitarbeiter bekommen in Zukunft keinen Dispokredit, sondern bekommen die günstigern Normalkredite mit Vertrag.
Nach meine Informationen werden die anderen Banken nachziehen und damit läuft diese Abzocke wohl vollkommen ins Leere!
Quelle: Insiderinformationen
Anmerkung von mir dazu: Warum werden bei Beamten die günstiger Konditionen erhalten bei Versicherungen und sonstige üffentliche Vergünstigungssysteme dieser Vorteil und differnezbetrag nicht als Geldwertervorteil in der Einkommensteuer berücksichtigt und deklarier. Ich fordere den Bund der Steuerzahler auf hier gegen Minister und Politiker einen Muusterprozess anzustrengen um den Grundgesetz der Gleichheit zur Gerechtigkeit zuverhelfen.
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Fazit: Sind unsere Politiker und die Minisrealbürokratie wirklich inkompetent, oder ist unsere Regelungsdichte inzwischen so engmaschig, dass kaum noch jemand wirklich durchblicken kann?
P.S.: Ein uraltes Interview von 1971 mit einem ehemaligen Verfassungsrichter dessen Tenor seiner Aussage war: "Ein Gesetz sei im Grunde genommen nur dann verfassungskonform, wenn auch dessen Zugehfrau es verstehen könne - also wären dreiviertel der deutschen Gesetze verfassungswidrig!"
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München (AFP) ? Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat Sport-Prominente wie Franz Beckenbauer und Michael Schumacher aufgefordert, ihren Wohnsitz wieder nach Deutschland zu verlegen und hier Steuern zu zahlen. "Ich finde, sie sind verpflichtet, dieser Gesellschaft etwas zurückzugeben", verwies Steinbrück auf die Vorbildfunktion von Sportlern in der "Süddeutschen Zeitung". "Es waren die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen der Bundesrepublik Deutschland, die sie in den Stand versetzt haben, weit überdurchschnittlich zu verdienen. Was ihnen von Herzen vergönnt ist", begründete Steinbrück seinen Appell.
Beckenbauer lebt seit Jahren in Österreich, der siebenmalige Formel-1-Weltmeister Schumacher in der Schweiz.
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Soll heißen: Jeder Steuerpflichtige, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist in Deutschland mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig, egal ob er seinen Wohnsitz im Inland oder im Ausland hat. Im Ausland zu zahlende direkte Steuern werden auf die Steuerschuld in Deutschland angerechnet. Dann können Schumacher, Beckenbauer, Becker & Co. hinziehen, wo immer sie wollen. Eine Steuerflucht ist jedenfalls ausgeschlossen.
Mit seinen Appellen an die soziale Verantwortung wird Steinbrück gar nichts erreichen.
J.R.
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des Waldes Dunkel zieht mich an
doch muss zu meinem Wort ich stehn
und Meilen gehn
bevor ich schlafen kann
des Waldes Dunkel zieht mich an
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Gier frißt auch bei Steuerbeamten und Finanzminister das Hirn!
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Was die Steuerbelastung betrifft, so liegt Deutschland im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Man darf nicht - wie viele es tun - auf die nominalen Steuersätze abstellen, sondern muß fragen, was unter dem Strich nach Abzug aller Aufwendungen des Steuerpflichtigen vom einzelnen tatsächlich an den Fiskus bezahlt wird (zu versteuerndes Einkommen = zvE). Wichtig ist auch, daß der heutige Spitzensteuersatz von 42% bzw. 45% ein Grenzsteuersatz ist, den bezogen auf die Gesamteinkünfte niemand bezahlt, weil nur die Beträge mit 42% zu versteuern sind, die über 52.152 Euro zu versteuerndes Einkommen hinausgehen. Bei Großverdienern mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.000 Euro erhöht sich der Spitzensteuersatz dann auf 45% für jeden über diesen Grenzbetrag hinausgehenden Euro zvE.
Das Problem in Deutschland sind weniger die zu hohen Steuern als die Steuerbürokratie und die kaum noch durchschaubare Steuergesetzgebung, die vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen das Leben schwer macht. Umgekehrt sind die Steuern in manchen Kantonen der Schweiz vergleichsweise niedrig (z.B. Zug, Obwalden). Das macht den Anreiz für viele reiche Deutsche aus, ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Für den Normalverdiener ist diese Lösung schon deshalb eher unattraktiv, weil die Lebenshaltungskosten in der Schweiz zum Teil deutlich höher sind als in Deutschland, der Steuervorteil selbst bei mittleren Einkommen also schnell aufgezehrt ist.
J.R.
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14:00 Uhr: Ehemalige Beamte in Bayern werden künftig aus Pensionsfonds bezahlt
München: Neueingestellte Beamte in Bayern werden künftig ihre Altersversorgung aus einem Pensionsfonds erhalten. Einen entsprechenden Vertrag unterzeichneten heute Finanzminister Huber und Vertreter der Bundesbank. Für jeden künftigen Beamten zahlt der Freistaat dann 500 Euro pro Monat in den Bundesbank-Fonds ein. Bis zum Jahr 2016 sollen Schätzungen zufolge dann rund 1,6 Milliarden Euro in diesem Topf sein. Wie Huber sagte, wurde mit harten Verhandlungen mit der Bank eine möglichst konservative und damit sichere Anlage dieses Pensionsfonds erreicht - Zinsertrag zwischen vier und fünf Prozent. Erst im Jahr 2023 darf Geld entnommen werden - bis dahin sollen 5 Milliarden Euro auf der hohen Kante liegen. Nötig wurde die Einrichtung des Fonds, weil die rund 300.000 Angestellten, Beamten und Hinterbliebenen den Freistaat inzwischen 42 Prozent seines gesamten Etats kosten.
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Verwaltungskosten
Für jeden Beamten 500 Euro aufs Sparbuch
Bayern droht ob steigender Ausgaben für Staatsdiener und Pensionäre der finanzielle Kollaps. Schon heute fressen sie 42 Prozent des gesamten Etats. Finanzminister Huber zieht jetzt die Notbremse. Ein Versorgungsfonds soll den Kostengalopp aufhalten.
Bayerns Beamte plündern den Staatshaushalt. Seit Jahren steigen die Ausgaben für aktive Staatsdiener und Pensionäre an. Das Heer der 300.000 Angestellten, Beamten und ihrer Hinterbliebenen kostet den Freistaat heute schon 42 Prozent seines gesamten Etats, Tendenz steigend. Jetzt will Finanzminister Erwin Huber die tickende Zeitbombe entschärfen: Heute startet der Freistaat einen Pensionsfonds für seine Beamten. Der Fonds ist eine Art Notbremse, mit der das Land die Jahre mangelnder Vorsorge beenden will. Bis 2016 sollen in den Fonds 1,6 Milliarden Euro eingezahlt werden. Ohne den Fonds würden die Personalkosten bis zum Jahr 2050 knapp die Hälfte der gesamten Staatsausgaben verschlingen, wie aus dem Versorgungsbericht des Finanzministeriums hervorgeht. Huber muss heute die Sünden der Vergangenheit ausbaden. Von 1960 bis 1980 verdoppelte sich die Beamtenschaft von 87.000 auf 176.000 und kassierte unvorstellbare Gehaltserhöhungen von bis zu elf Prozent. Heute rächt sich diese Verschwendung: Denn die Altersversorgung der Beamten zahlt nicht die Rentenkasse, sondern der Steuerzahler. Von 1970 bis 2006 stiegen die Ausgaben der Staatsregierung von 6,1 auf 35 Milliarden Euro ? ein Zuwachs von 476 Prozent. Die Personalausgaben kletterten sogar um 524 Prozent auf 15,1 Milliarden Euro.
In den nächsten Jahren rollt eine unaufhaltsame Pensionswelle auf den Staat zu, weil die in den sechziger und siebziger Jahren eingestellten Beamten nun in Massen pensioniert werden. Hinzu kommt, dass sich knapp ein Viertel von ihnen bereits vor Erreichen der Altersgrenze dienstunfähig schreiben lässt und sich vorzeitig in den Ruhestand verabschiedet. Der Pensionsfonds soll die Handlungsfähigkeit des Freistaats sichern. Um den Vertrag medienwirksam zu unterschreiben, kommt am Montag Bundesbank-Vorstand Hans-Helmut Kotz nach München. Für jeden neu eingestellten Beamten will Huber pro Monat 500 Euro einzahlen.
http://www.welt.de/muenchen/article1656907/...Euro_aufs_Sparbuch.html
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Der Bundeshaushalt wird nach Angaben Steinbrücks durch die Rettungsaktion in diesem Jahr nicht belastet. Für die kommenden Jahre sei dies allerdings nicht auszuschliessen.
http://www.swissinfo.ch/ger/international/detail/...ty=ti&positionT=1
Das heißt doch nur wenn der Haushalt belastet wird und man die Redensart von Steinbrück berücksichtigt das die Bilanz immer ausgeglichen sein muss, dann kann man dies nur durch eine Steuererhöhung ausgleichen oder wie man so schön sagt: Gegenfinanzieren!