Ganz offen bekennt sich die Linkspartei in ihrem Programmentwurf zu einer von ihr erstrebten „grundlegenden Veränderung der herrschenden Eigentums-, Verfügungs- und Machtverhältnisse“.
Die Vermögenskonzentration bei wenigen %en, das immer weiter aufgehen der Einkommensscheere und die sich daraus ergebende Kaufbarkeit der Gesellschaftlichen Macht: Ich bekenne mich da auch dazu; Das sollte und muss geändert werden.
xxxxxxxxxxxx Auszüge aus dem Kommunistischen Manifest: Artikel 14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Artikel 15 Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
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Es besteht meiner Meinung nach nicht uneingeschränkt rücksichtsloser Eigennutz vor Allgemeinwohl.
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