zu deiner mit o.g.Post geäusserten interessanten Vermutung (s. nachstehend) frage ich mich, ob in diesem Fall (1) die Probanden darüber informiert werden müssen, dass bei Phase 3 insg. 50% der Probanden KEIN WIRKUNGSLOSES PLACEBO erhalten, sondern einen schon erprobten und über den Notfallmechanismus zugelassenen Impfstoff (natürlich ohne den Namen des Impfstoffs zu nennen), und zwar vor dem Hintergrund, dass sich somit leichter Probanden in der jetzigen Zeit finden lassen
(2) ob dies nicht auch hätte veröffentlicht werden müssen, falls es tatsächlich so sein sollte.
Kennt sich ggf. jemand hier im Forum aus, der diese Fragen beantworten kann? Deine message war: " Ich weiß nicht, wie die Valnevastudie tats. angelegt ist, desh. mutmaße ich einfach mal. Ich könnte mir vorstellen, dass Valneva sich durch den Astra-Vgl. die Probandensuche für die Vergleichsgruppe sparen kann. Mit Astra werden ja sowieso noch genug Leute geimpft (und je mehr geimpft sind, desto schwerer wird es eine ungeimpfte Placebogruppe zusammen zu suchen). Auch setzt man gleich auf die Astra-Wirsamkeit auf, die AstraZ. nennt. Ist man also mind. genauso gut, ist das Ergebnis mind. durch zwei Studien belegt (Astra + die eigene). Klar, ein gewisses Restrisiko bleibt, aber man kann realistischer planen."
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