überflogen.
Da gibt es ja auch eine "Business Combination Agreement" Vereinbarung. Allerdings fehlt oder finde ich nicht, die Vereinbahrung zu einer Zahlung an den Bieter, sofern das Angebot von den Aktionären nicht angenommen wird!
Keine Ahnung, wie nach einem durchaus möglichen Scheitern der Übernahme, unser Vorstand und Aufsichtsrat diese Vereinbarung rechtfertigen werden? Mit der bloßen Annahme, dass TMO kein höheres Angebot abgeben würde, jedenfalls nicht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, hätte die Fortführung des Unternehmens in eigener Verantwortung zumindest geprüft werden müssen. Ich hoffe hier erfolgt eine Untersuchung nach dem von @cfgi geposteten Beispiel. Der Vorstandes hat nicht nur die bloße Veräußerung eines Unternehmens zu jeglichen Konditionen zu verantworten, sondern auch, die eigene Fortführung zumindest in Erwägung zu ziehen, dass ist aber überhaupt nicht erfolgt. Zumindest finde ich dazu in den Veröffentlichungen seitens QIA keine Hinweise. Ich wünsche mir, dass hier die großen Aktionäre entsprechende Schritte einleiten, wenn rechtlich möglich.
VG
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