"Nach eingehender Prüfung der erhobenen Vorwürfe stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass weder der Tatbestand der versuchten oder vollendeten Gewässerverunreinigung vorlag, noch durch Manipulation von Unterlagen versucht worden sei, eine behördliche Genehmigung widerrechtlich zu erlangen. Mithin lag kein strafbares Verhalten vor, so dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nun mangels Tatverdacht einstellte (Az. 1611 Js 43564/15 vom 10.05.2016)."
Wenn man dann noch die Bühne betrachtet, die die Presse dem Bürgermeister von Gerstungen gibt, kann man nur noch lachen :). Ganze Reportagen über K+S und deren "Taten" und dann sagt ein Rechtsstaat das ihnen nichts vorzuwerfen ist ... schon witzig :).
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