Hallo, Habe soeben mit einem zweiten Anwalt ein längeres Telefonat gehabt. Nachdem, was ich verstanden habe gilt Folgendes: 1.§Ein Einspruch gegen das Insolvenzverfahren scheint sinnvoll. Hier wird er sich drum kümmern und mir im Laufe der Woche Bescheid geben. Mit dem Einspruch kommt man ggf. an Informationen über Sinn u. Zweck des Insolvenzverfahrens (IV) ran, denn als Aktionäre sind wir von allen Informationen während des Verfahrens ausgeschlossen. 2.§Eine Sammelklage ist nicht möglich, d.h. ich bin aktuell der Federführer in dieser Sache. Wer mich aber finanziell unterstützen möchte, ist herzlich willkommen. Aktuell fallen aber noch keine Kosten an. 3.§Das wie auch immer geartete ?Verschieben? der Patente zu MF6 USA ist zwar grundsätzlich möglich, aber mit vielen Hürden versehen, d.h. selbst wenn der Insolvenzverwalter (IW) MF6 USA hier unter Wert die Patente ?verscherbeln? würde, kann das Geschäft rückgängig gemacht werden. 4.§Das Suffix ?vorläufig? bedeutet, dass das IV durchaus in ein IV in Eigenverantwortung umgewandelt werden kann. Das hängt natürlich auch vom CEO ab, ob dies gewollt wird.
Gibt es hier im Forum jemanden, der Gläubiger ist oder eine Wandelschuldverschreibung hat. Nur Gläubiger haben überhaupt Zugang zu Informationen und könnten uns ggf. zusätzlich helfen.
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