keine Ahnung, ob Radelfan sich dessen bewußt ist, aber genau das tut es.
Rechtlich hat die EMRK in Deutschland keine überragende Bedeutung sondern nur den Rang eines simplen Bundesgesetzes. das Recht der EU hat jedoch Vorrang, weitgehend auch vor unserem Grundgesetz. Ob wir also hier ein völkerrechtliches Delikt begehen weil wir die Konvention verletzten ist offen gestanden ziemlich wumpe.
Aber nochmal: Bei richtiger Lesart hat auch der EGMR nie gesagt, das eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht geht. Nur so wie derzeit geht sie nicht. Und das ist auch gut so... bzw. schlimm genug, das wir darauf hingewiesen werden müssen, dass Tätern nach verbüßen ihrer Strafe elementare REchte nicht vorenthalten werden dürfen, sollten sie auch weggesperrt werden müssen.
Und dann gibt es hier gar kein Problem. Das haben nur solche Leute wie der Schweiger, die keinen Plan haben nicht verstanden.
|