ADO Properties S.A.

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neuester Beitrag: 16.01.25 19:18
eröffnet am: 23.07.15 09:32 von: BackhandSm. Anzahl Beiträge: 4557
neuester Beitrag: 16.01.25 19:18 von: Bogumil Leser gesamt: 1488459
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14.01.25 21:00

356 Postings, 237 Tage BogumilNochmal zur Klarheit:

ein Verkauf ändert einen bestehenden Mietvertrag nicht. Der Käufer kann nichts tun, was nicht auch der alte Vermieter hätte machen können, insbesondere nicht den Mietvertrag kündigen.
 

14.01.25 21:01

2998 Postings, 953 Tage newsonaus dem obigen Artikel

da ist mir persönlich 100 % klar was da passiert ( arme Mieter ), bedeutet Sanierung und verdoppelung bis verdreifachung der Miete, gute Lage .

............. Fakt ist, das sich die Mietshäuser in direkter Nähe zur A100 befinden zwischen den S-Bahnhöfen Hohenzollerndamm und Heidelberger Platz. Das gesagte Grundstück müsste in Sichtweite zum Friedhof Wilmersdorf liegen.  

14.01.25 21:33
1

356 Postings, 237 Tage BogumilNochmal:

Sanierung hätte - im Rahmen der Gesetze - auch der alte Eigentümer machen können.

Und die Gesetze regeln auch, was davon umgelegt werden kann. Verdopplung oder gar mehr ist nur bei bislang sehr niedriger Miete möglich.

Aber was nun: Adler weg oder doch nicht?  

15.01.25 11:00
1

14 Postings, 25 Tage Poldi2025wie man

ja nachlesen konnte handelt es sich um Wohnungen aus einem Bestand der 30er Jahre. Also stehen da ziemlich sicher auch Modernisierungen an.
Für Adler sind solche Objekte schlecht, weil den Einnahmen grosse Ausgaben gegenüberstehen und man ja Schulden abbauen muss und will. Für mich ein logischer Deal und mein Daumen nach oben.
Entweder man nutzt das zur Schuldentilgung oder eher man kauft sich davon was Nettes in Berlin. Denke da steht manchem Immobilien Investor das Wasser noch höher am Hals und muss quasi selbst Veräusserungen tätigen.
Adler hat ja die Zusage vom Verkaufserlös Geld einzubehalten um es sinnvoll zu nutzen.
...und newson...Hass ist ein schlechter Begleiter im Leben.  

16.01.25 13:11

2998 Postings, 953 Tage newson@bogumil

da täuscht Du Dich aber gewaltig, ich kenne genug Fälle wo es weit über eine Verdoppelung rausging ,
Banditen bleiben Banditen unter welchem Namen auch immer und bei der Lage werden die mit Sicherheit keinen der alten Mieter wollen und die werden die auch los.

Aktien  und Mietwohnungen passen einfach nicht zusammen, jedes Verhältniss verschlechtert sich sobald eine AG im Spiel ist , sowohl im Berufsleben als auch Privat  

16.01.25 19:10

356 Postings, 237 Tage Bogumil@newson

"ich kenne genug Fälle wo es weit über eine Verdoppelung rausging"

Wie hoch war die Nettokaltmiete in ?/qm vorher und nachher?  

16.01.25 19:18

356 Postings, 237 Tage Bogumilsiehe auch




https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html

"(3a) Bei Erhöhungen der jährlichen Miete nach Absatz 1 darf sich die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren, von Erhöhungen nach § 558 oder § 560 abgesehen, nicht um mehr als 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, so darf sie sich abweichend von Satz 1 nicht um mehr als 2 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen."  

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