Der auf der Webseite veröffentlichten Verbraucherinformation ist folgende Gebührenregelung zu entnehmen:
'Die jeweils geltende Höhe der Gebühren kann dem aktuellen Leistungs- und
Preisverzeichnis von BvdH entnommen werden und wird dem Kunden vor jedem Gutscheinkauf, bei jeder Gutscheineinlösung sowie jeder Veräußerung von Kryptowährungen auf der Plattform im Rahmen des Verkaufsprozess angezeigt. BvdH wird sämtliche eingenommene Gebühren an CGift weiterleiten. BvdH erhält ihrerseits Zahlungen für ihre Leistungen direkt von CGift. Die Kryptoverwahrung ist für den Kunden kostenlos."
Ergebnis: CGift erhält die volle Marge aus den Kryptotrades der Kunden und zahlt an das Bankhaus von der Heydt separat für die erbrachten Services.
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