Meine Argumentation
"Wenn es größere bilanztechnische Probleme mit 2019 gäbe, wäre es doch grob fahrlässig und selbstzerstörerisch, kurz vor Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2019 die Jahresprognose 2020 nochmals zu bestätigen. Notfalls müssten die 2020 Zahlen der neuen Situation ja angepasst werden.
Persönliche Schlussfolgerung: Jahresabschluss 2019 ist bilanzrechtlich korrekt!"
Sachliche Gegenargumente willkommen...
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