bei einer möglichen Zurückverweisung eine andere Kammer,bzw.ein anderer Richter tun. Da in SA wohl alles anders läuft als hier,und bei Steinhoff insbesondere,würde ich persönlich,(haben Foristen aber bereits aufgegriffen)über das Mittel der Befangenheit Frau Slingers loswerden,wenn es sich nicht anders erledigen lässt.Die Parteinahme und Zueigenmachen oder zumindestens zitieren der Argumente der Gegenseite,einseitig ohne auf die guten Argumente von RA Subel einzugehen,oder diese gegenüberzustellen,kann man wohl erfolgversprechend für einen Befangenheitsantrag nehmen.>Es lassen sich aber noch andere Gründe finden.Die Nichtanhörung von Hamilton oder des PIC,aber einseitig sich auf eine "eidesstattliche Versicherung" in einer so komplexen Angelegenheit wie die Plausibilität einer Insolvenz zu stützen.Die Nichtberücksichtigung der extremen Vermögensschädigung durch den Zeitfaktor,etc.( Insolvenzdrohung durch die Hintertür schrieb ich einmal )
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