Viele Veröffentlichungen in dem Zeitraum Frühjahr 2010 bis Oktober 2011 von/zu der ALF Group Holding AG enthielten am Ende einen Haftungsausschluss. Das ist eine zukunftsgerichtete Aussage die bedeutet, dass diese Aussagen auf einer Anzahl von Vermutungen und Schätzungen basieren, welche erheblichen Unsicherheiten unterworfen sind, die zu großen Teilen jenseits der Kontrolle liegen. Wenn Wörter wie „sieht voraus“, „erwartet“, „glaubt“, „schätzt“, „erstrebt“, „plant“, „beabsichtigt“, "wird" und ähnliche Ausdrücke auf der Seite verwendet werden, so dienen diese der Kenntlichmachung von zukunftsgerichteten Aussagen, welche aufgrund ihrer Ausgestaltung Haftungsausschlüssen für zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen. In den ALF-Veröffentlichungen beziehen sich die Aussagen explizit nur auf die Sätze mit den Wörtern „sieht voraus“, „erwartet“, „glaubt“, „schätzt“, „erstrebt“, „plant“, „beabsichtigt“, "wird". Deshalb müssen die Veröffentlichungen von/zu ALF aufgeschlüsselt werden in „Historische Tatsachen, aktuelle Informati-onen zum Unternehmen, Verwendung der bisherigen Gewinne, zukünftige Geldbeschaffungsmaßnahmen und deren Verwendung, sowie in die Zukunft gerichtete Gewinnerwartungen“. Nur die in die Zukunft ge-richteten Gewinnerwartungen sind Prognosen, also Haftungsausschlüsse, nicht aber die restlichen Elemente dieser Veröffentlichungen. Die Aussagen zu den historischen Tatsachen und deren Umsetzung, sowie auch viele nachfolgende Veröffentlichungen mit gleichem Hintergrund, waren die Gründe für meine weiteren Investitionen in die ALF Group Holdings AG. Derartige Informationen zu künftigen Aktivitäten werden von allen seriösen AG’s veröffentlicht, damit ihre Aktionäre bedarfsweise mitentscheiden können.
Eine Veröffentlichung von ALF z. B war, die Umsetzung der bis dahin erwirtschafteten Gewinne für eine Dividende 2010 zu verwenden. Derartige Aussagen sind keine Prognosen, sondern Willenserklärungen. Auch die späteren Veröffentlichungen hierzu waren Willenserklärungen. Die spätere Korrektur dieser Wil-lenserklärung, das Kapital nicht mehr für eine Dividende zu verwenden, sondern für einen Aktienrückkauf, lässt eindeutig zu erkennen, dass die ursprüngliche Willenserklärung keine Prognose darstellte. Auch der Zusatz, dass durch den Aktienrückkauf die Verluste, welche den Aktionären durch den Reserve-Split entstanden sind, auszugleichen, ist eine klare Willenserklärung und keine Prognose. Diese und andere derartige Aussagen habe ich nicht als Prognose angesehen, sondern für mich waren dies verbindliche Zusagen für kommende Aktionen. Damals war ich davon überzeugt worden, dass die ALF-Group Holding AG ihre Zusagen einhält und habe daher weitere Aktien erworben.
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