Neuer Thread mit rein sachlichen Beiträgen

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neuester Beitrag: 04.04.13 11:01
eröffnet am: 26.01.11 16:33 von: michael 201. Anzahl Beiträge: 14750
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14.06.12 16:57
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4472 Postings, 5649 Tage Alpenmädel@didi

Es ist reine Zeitverschwendung, sich mit Alice zu zu zoffen.

Posten kann man viel.
Ob es dann auch stimmt, steht auf einem anderen Blatt Papier.

LG  

14.06.12 17:01
1

269 Postings, 4718 Tage DiditobiAlpenmädel

Da hast du absolut recht und ich werde deinen Rat annehmen. (Hätt ich bei Alf nur früher auf dich gehört)  

14.06.12 18:20
3

23589 Postings, 5578 Tage alice.im.börsenlanddiddl...

ja ein richtiger kerl, gell...siehe 14427 ; ))

@alpi
"Posten kann man viel.
Ob es dann auch stimmt, steht auf einem anderen Blatt Papier."

genau, stimme ich voll zu : ))
nur behaupte ich nichtn bruchteil von dem was der diddl von sich gibt. natürlich werden steffs u. meine depots von fachleuten mibetreut. kann ja net jeder eine naturbegabung für steuerrecht usw. haben. zumindest beleidige ich hier nicht ne masse an leuten mit abwertungen wie "taschengeldzocker"....das is pure arroganz, die dem herren mit seinem angeblichen juristischem wissen und der angeblichen 35jährigem börsenerfahrung nicht zusteht...sein letzter beitrag spricht sowieso gegen seine behauptungen...hätt ich nur auf "dich" gehört- hallooo, du bist doch auch nur ein nick in einem forum!

@lola
wenn ich sage, daß man weiß das der hs ein hochriskanter bereich ist, unterstellst du mir sofort ich würde ihn als rechtsfreien raum befürworten bzw schwingst hier die moralische keule...
wenn ich auf coleas beleidigenden beitrag mit begründeten argumenten antworte...hört die moralkeulenschwingerei plötzlich auf...warum?  sind kinder unwichtiger wie finanzielle rechte? ich bleib dabei...alles was ich von denen lese gibt einem ne ahnung wie es dort "zuhause" abgeht...

so, ich verabschiede mich jetzt mal wieder...
schönes wochenende  

14.06.12 18:34

5353 Postings, 5802 Tage Coleaauch Witze sind Off-Topic , liebe alice !

Es gab hier weder "begründete Argumente" noch einen "coleas beleidigenden beitrag" !!
Ich weiß auch nicht ob gerade Du es weißt, wie es in einem Akademiker-Haushalt abgeht ...  

14.06.12 19:10
1

531 Postings, 4886 Tage Sath Colenoh man leute...

bitte bitte...

 

sicherlich sagen die pro, dass es immer noch gute Chancen gibt und sicherlich sagen die con`s, dass es schon vor einer ewigkeit zuende war... daran wird sich vorerst nichts ändern...meine güte

 

15.06.12 10:23

245 Postings, 4887 Tage PaMo23OTC-Handel

Ich hätte eh gestern schon mal gefragt. Kann mir jemand das bitte erklären, wie ein OTC-Handel zustande kommen kann? Über welche Plattform funktioniert das?  

15.06.12 11:57

2593 Postings, 5197 Tage München13@PaMo23

Einfach mal im Internet googlen. Ich denke, eine grobe und einfache Erklärung ist bei Wikipedia zu finden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Außerbörslicher_Handel  

15.06.12 13:10

3040 Postings, 5181 Tage GoldenStockHandel über Berlin wird wohl weitergehen - oder ?

Schaut zumindest so aus !!!!
Wenn nicht - wird wohl bald wieder ein Neuantrag von ALF kommen , geh jedenfalls
fest davon aus....., das an irgendeiner Börse bald wieder ALF ganz normal gehandelt
werden kann.........!!  

15.06.12 13:51
2

269 Postings, 4718 Tage DiditobiGolden Stock

Davon gehe ich nicht aus, denn Alf fehlen alle Voraussetzungen für einen Handel nach dem September 2012. Alf wäre sowieso nach diesem Datum vom Kurszettel verschwunden. Es ist nicht davon auszugehen, dass sie für die Aktie nochmals eine Zulassung beantragen. Wenn du sehr positiv gestimmt sein willst, kannst du mal mit der Barabfindung und Umtausch in irgendwelche australische Alf-Aktien rechnen. Aber auch dies verweise ich in´s Reich der Märchen.  

15.06.12 17:16
3

22 Postings, 4613 Tage SonnenkopfAlice

Alice hat mit ihren Angaben im Beitrag Nr.14414 und 14417 über Verluste steuerlich geltend zu machen bzw. gegenrechnen meiner Ansicht recht.Das hat Gültigkeit für alle in Deutschland handelbare Aktien, Hebel und Anlageprodukte usw.Diditobi liegt mit seiner Darlegung im Beitrag Nr.14416 und 14418 nicht ganz richtig. Meiner Erkenntnis nach gibt es zwei Möglichkeiten.
1. Bei der Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung ist die Anlage  SO  unter „Andere Wirtschaftsgüter „ (insbesondere Wertpapiere) mit auszufüllen und abzugeben.Zur Bestätigung dieser Angaben ist von meiner Depotbank eine „Jahreserträgnisbescheinigung für das Finanzamt „ mit beizulegen. Das ist bei diesem Verlustvortrag jedes Jahr neu zu machen.
2. Nachdem vor Jahren die jährliche Haltefrist von Aktien zur Vermeidung von steuerlichen Abzügen abgeschafft wurde, wird ja jetzt unabhängig von der Haltedauer ein steuerlicher Abschlag von ca.28% stets fällig.Bei meiner Bank, der DAB Bank ist jetzt ein sogenannter „Verlusttopf „ eingerichtet worden.Hier wird jetzt der Verlust oder Gewinn gegengerechnet.Dabei wird der eingereichte Freistellungsantrag in der Höhe wie angegeben bei Gewinn erst ausgereitzt,bevor die 28% Steuer greift.Wenn also ein Gewinn angefallen ist und nach Abzug der Freistellungssumme sagen wir 1000 ? noch übrig bleiben,werden jedem Aktionär ca.280 ? abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.Bei einem weiteren Verkauf erleide ich 280 ? Verlust.Jetzt rechnet meine Bank gegen und ich erhalte die vorher abgezogene Summe sofort bzw.nach 1-2 Tagen zurück.Diese Verfahrensweise soll solange gehen,wie ich bei der Bank mein Konto habe.Es erlischt,wenn ich die Bank wechsele.und ist nicht übertragbar.Dieser Aktienverlusttopf wird auf null gesetzt ,wenn ich ausdrücklich eine Jahreserträgnisbescheinigung für das Finanzamt bestelle.Ich hoffe nichts durcheinandergebracht zu haben.Bei Fragen sprecht mit eurem Finanzamt –Bank.Möglich,dass nicht alle Banken dieses Angebot machen.  

15.06.12 18:03

3040 Postings, 5181 Tage GoldenStockGeht der Handel in Stuttgart weiter ??

Stuttgart - Taxe von gerade eben :

Na dann kauf doch mal einer die 0,004 weg :-))



Taxe       Zeit Euro Volumen
Geld

          §10:46:59 0,001 124.259
Brief

          §17:30:01 0,004 10.000  

15.06.12 22:11

269 Postings, 4718 Tage Diditobisonnenkopf

Danke für den Hinweis. Der Haken ist nur: Ich brauche natürlich zum Gegenrechnen in den nächsten Jahre Aktiengewinne. Als Verlust zur Minderung meiner Einkommenssteuerlast aus Gehalt z.B. kann ich den Verlust in Alf leider nicht nehmen. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass du es absolut richtig beschrieben hast.  

16.06.12 11:04

22 Postings, 4613 Tage SonnenkopfDiditobi

Ja willst du-wir denn nur Verluste künftig machen? Glaube ich nicht.Zur Minderung meiner Einkommensteuerlast beim Finanzamt nützt mir der Verlustvortrag nichts.Das ist richtig.Er funktioniert nur bei Wertpapiergeschäften und wird vom Finanzamt Jahr für Jahr gleitend weitergeführt und auf den neuesten Stand gebracht,wenn die Änträge jedes Jahr neu einreiche.Wenn die Bank so einen " Verlusttopf" ,oder wie er sich auch nennen mag führt, erspare ich mir das ganze übers Finanzamt.Das Beste über die Bank ist,dass die Gegenrechnung sofort und nicht erst ein Jahr später erfolgt.  

16.06.12 11:08

22 Postings, 4613 Tage SonnenkopfDiditobi

Habe ein Wort vergessen."wenn ich die Anträge....

 

17.06.12 18:03
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47 Postings, 4698 Tage kokowiEntwurf einer Strafanzeige gegen ALF 1.Seite

 

 

 

Absender:………………

…………………………

…………………………

…………………………

………………………..

 An die

Staatsanwaltschaft zug

 

 

 An der Aa 4

6300 Zug/Schweiz

 

 

Datum………………..

 

 

hiermit zeige ich die ALF Group Holdings AG in der Blegistraße 25 in  6340 Baar wegen des Verdachts von fortgesetztem  Betrugs  bzw. Anlagebetruges an. Unter den  AK-Nr. 2A 2012 67  und 2A 2012 69  laufen schon 2 Strafanzeigen.

 

 

17.06.12 18:05
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47 Postings, 4698 Tage kokowiEntwurf einer Strafanzeige gegen ALF 2.Seite

Die Anzeige richtet sich weiter gegen folgende Personen, welche für die Unternehmensführung verantwortlich waren bzw. noch sind:
1.)James W. Byrnes, Bellevue Hill, Australien,  2.) Cathrine Byrnes, Bellevue Hill, Australien,            3.) Michael Adrian Pakula, Sydney / Australien,  4.) Pascal P. Niedermann, Oberuzwill / Schweiz und  5.) Caroline Hegetschweiler,  Zürich / Schweiz.

Gemäß Handelsregisterauszug des Kantons Zug ist Person Nr. 1 Vorsitzender des Aufsichtsrates, die Perso-nen Nr. 2 + 3 sind Mitglieder des Verwaltungsrates. Die Person Nr. 4 war vom 12.4.2010 bis 01.12.2010 ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrates. Die Person Nr. 5 war vor der Firmenänderung von CAN CAN AG in ALF Group Holdings AG Geschäftsführerin der CAN CAN AG und wurde mit dem Tag der Umschrei-bung am 12.04.2010 in die ALF Group Holdings AG übernommen. Hier war sie bis zum 01.02.2012 die einzige Geschäftsführerin und somit während der Betrugszeit die verantwortliche Person für die Geschäfts-abläufe.

Diese Anzeige erstatte ich als Kleinanleger der ALF Group AG.  Auf Grund der im Internet und anderen Plattformen erfolgten positiven Veröffentlichungen zu der Alf Group Holding AG, bezahlten Analysen zum Unternehmen,  zu den veröffentlichten  geschäftlichen Erfolgen dieses Unternehmens und zu den Gewinnprognosen für zukünftige Beteiligungen, habe ich vom ……………………  bis  ……………………… insgesamt   ………………Stückaktien der ALF Group Holdings AG gekauft.                                                  Der Ø-Stückpreis betrug …………EUR.  

17.06.12 18:06
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47 Postings, 4698 Tage kokowi: Entwurf einer Strafanzeige gegen ALF 3.Seite

Bevor ich Aktien der ALF Group Holding AG erstmalig erwarb, überzeugte ich mich auf der Internetseite des HRG Zug über die wirtschaftliche Situation dieser AG. Die Eintragungen im HRG waren für mich schlüssig, die formalen Voraussetzungen waren von ALF erfüllt worden und die wirtschaftlichen Grundlagen waren den Behörden ausreichend nachgewiesen worden. Fehler bzw. Falscheintragungen hatte ich zu diesem Zeitpunkt nicht feststellen können. Damals bestand für mich kein Grund für Zweifel an der Redlichkeit dieses Unternehmens und an den Personen der Geschäftsführung und des Management. Den Eintragungen im HRG durch die Behörden vertraute ich.

Durch die fallenden Kurse der ALF-Aktien im Sommer 2010 befürchtete ich einen Totalverlust meines Kapitals. Um diesen Totalverlust zu vermeiden, hatte ich meine Hoffnungen auf die Veröffentlichungen von/zu der ALF Group Holding gesetzt. In diesen Veröffentlichungen  zeigte  sich das ALF-Management enttäuscht vom damaligen Aktienkurs und wollte durch Maßnahmen wie Dividenden, Aktiensplitt, Gratisaktien und Aktienrückkauf den Kurs anheben. Da aber, außer dem Aktiensplitt, sämtliche übrigen Maßnahmen nicht durchgeführt wurden, waren diese Veröffentlichungen nur ein Pushen des Aktienkurses  und die versteckte, in einigen Fällen sogar die offene Aufforderung, noch mehr Aktien zu kaufen.  

17.06.12 18:08
1

47 Postings, 4698 Tage kokowiEntwurf einer Strafanzeige gegen ALF 4.Seite

Viele Veröffentlichungen in dem Zeitraum Frühjahr 2010 bis Oktober 2011 von/zu der ALF Group Holding AG enthielten  am Ende einen Haftungsausschluss. Das ist eine zukunftsgerichtete  Aussage die bedeutet,   dass diese Aussagen auf einer Anzahl von Vermutungen und Schätzungen basieren, welche erheblichen Unsicherheiten unterworfen sind, die zu großen Teilen jenseits der Kontrolle liegen. Wenn Wörter wie „sieht voraus“, „erwartet“, „glaubt“, „schätzt“, „erstrebt“, „plant“, „beabsichtigt“, "wird" und ähnliche Ausdrücke auf der Seite verwendet werden, so dienen diese der Kenntlichmachung von zukunftsgerichteten Aussagen, welche aufgrund ihrer Ausgestaltung Haftungsausschlüssen für zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen.
In den ALF-Veröffentlichungen  beziehen sich die Aussagen explizit nur auf die Sätze mit den Wörtern „sieht voraus“, „erwartet“, „glaubt“, „schätzt“, „erstrebt“, „plant“, „beabsichtigt“, "wird". Deshalb müssen die Veröffentlichungen von/zu ALF aufgeschlüsselt werden  in „Historische Tatsachen,  aktuelle Informati-onen zum Unternehmen,  Verwendung der bisherigen Gewinne,  zukünftige Geldbeschaffungsmaßnahmen und deren Verwendung,  sowie in die Zukunft gerichtete Gewinnerwartungen“.  Nur die in die Zukunft ge-richteten Gewinnerwartungen sind  Prognosen,  also  Haftungsausschlüsse,  nicht aber die restlichen Elemente dieser Veröffentlichungen. Die Aussagen zu den historischen Tatsachen und deren Umsetzung, sowie auch viele nachfolgende Veröffentlichungen mit gleichem Hintergrund, waren die Gründe für meine weiteren Investitionen in die ALF Group Holdings AG. Derartige Informationen zu künftigen Aktivitäten werden von allen seriösen AG’s  veröffentlicht, damit ihre Aktionäre bedarfsweise mitentscheiden können.

Eine Veröffentlichung von ALF z. B war, die Umsetzung der bis dahin erwirtschafteten Gewinne für eine Dividende 2010 zu verwenden. Derartige Aussagen sind keine Prognosen, sondern Willenserklärungen. Auch die späteren Veröffentlichungen hierzu waren Willenserklärungen. Die spätere Korrektur dieser Wil-lenserklärung, das Kapital nicht mehr für eine Dividende zu verwenden, sondern für einen Aktienrückkauf, lässt eindeutig zu erkennen, dass die ursprüngliche Willenserklärung keine Prognose darstellte. Auch der Zusatz, dass durch den Aktienrückkauf die Verluste, welche den Aktionären durch den Reserve-Split entstanden sind, auszugleichen, ist eine klare Willenserklärung und keine Prognose.  Diese und andere  derartige Aussagen habe ich nicht als Prognose angesehen, sondern für mich waren dies verbindliche Zusagen für kommende Aktionen. Damals war ich davon überzeugt worden, dass die ALF-Group Holding AG ihre Zusagen einhält und habe daher weitere Aktien erworben.  

17.06.12 18:09
1

47 Postings, 4698 Tage kokowiEntwurf einer Strafanzeige gegen ALF 5.Seite

Dass die Verwendung dieser historischen Gewinne durch Beschlüsse in der außerordentlichen Generalver-sammlung am 9.11.2010 mit Zustimmung der Aktionäre zu dem Reserve-Split führte, verbunden mit der Ausgabe von Gratisaktien und dem schon zuvor erwähnten Aktienrückkauf, erschien mir  nicht als Nachteil. Da der Hintergrund und die Ziele des Reserve-Splits von dem ALF-Management ausführlich beschrieben wurden und hier auch weitere Kaufempfehlungen mit eindeutigen Gewinnzusagen abgegeben worden waren, hätte ich die bis dahin durch die fallenden Aktienkurse entstandenen Verluste wieder ausgleichen können. Durch eine Beispielrechnung wurde weiterhin dokumentiert, dass nur durch den Aktienrückkauf in Verbindung mit weiteren Zukäufen dieser  Verlustausgleich erzielt wird. Ein Haftungsausschluss war dieser  Kaufempfehlung übrigens nicht angefügt.

In der letzten Veröffentlichung, ca. 7 Wochen vor der JHV 2011, wurde eine Aktion des Hauptaktionärs Kingsley beschrieben. Hiernach hatte dieser ein Angebot abgegeben, den Kleinanlegern  sämtliche ALF-Aktien abzukaufen. Im Gegenzug würde die ALF-Group neue Aktien emittieren und für 5 alte Aktien eine neue Aktie eintauschen, sowie 0,20 EUR pro neue Aktie in bar bezahlen. Voraussetzung war, dass diese Resolutionen auf der JHV 2012 genehmigt würden. Indirekt wurde auch zum Nachkauf  alter Aktien aufgerufen, um den Ø-Kaufpreis dieser Altaktien zu minimieren. Weiterhin sollte der gesamte Goodwill der ALF Group Holding AG in der Schweiz abgeschrieben   und nach Australien transferiert werden.
Die Resolutionen wurden genehmigt, ein Umtausch und die Barauszahlung sind bis heute allerdings noch nicht vorgenommen worden. Schriftliche Anfragen hierzu wurden von der ALF-Geschäftsführung und dem Management bis heute nicht beantwortet. Eben so wenig wurden die von einigen Aktionären geforderten Teilnehmerliste und ein Sitzungsprotokoll der JHV stillschweigend nicht zur Verfügung gestellt. Seit dem 30.09.2011 gibt es keine Information zu den angekündigten Maßnahmen. Auch diese letzten  Infos sind nur als ein Pushen der Aktien zu werten.  

17.06.12 18:10

47 Postings, 4698 Tage kokowiLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 18.06.12 08:27
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Einstellen von Klardaten

 

 

17.06.12 18:27
1

19112 Postings, 5159 Tage fliege77da hab ich ja Glück gehabt

das ich vor dem Split nicht eingestiegen bin. Eine Limitorder hatte ich damals gehabt, die seltsamerweise nicht bedient wurde.
Der Byrnes macht sicherlich woanders seine dubiosen Geschäfte weiter.
Bedauerlich das hier so viele Geld verloren haben.  

18.06.12 08:47
3

47 Postings, 4698 Tage kokowiKorrektur Strafanzeige gegen ALF #14445

Dadurch, dass die vorher beschriebenen Zusagen und auch die späteren Veröffentlichungen zu den Gratisaktien, sowie zu den Resolutionen  der JHV 2011 von der ALF Holding AG nicht eingehalten worden waren, ist mir  durch die vorsätzlichen und  irreführenden Falschinformationen in 2010 und 2011 ein Schaden in Höhe von ………………EUR entstanden.

Bewusst falsch informiert wurden ich sowie die übrigen Kleinaktionäre durch die Veröffentlichungen zu dem Hauptaktionär Kingsley. Es wurde der Eindruck erzeugt, bei diesem Hauptaktionär handelt es sich um ein selbständiges Unternehmen. In Wirklichkeit waren J. Byrnes und seine Familie die Eigentümer von Kingsley und gleichzeitig im Management von ALF tätig. In diesen Funktionen unterstelle ich den betroffenen Personen Verstoß gegen die Bestimmungen des Insiderhandelns.

Die Schadenshöhe habe ich wie folgt errechnet:
Ø-Bezugspreis der ALF-Aktien lt. Kaufabrechnungen – Ø-Kurs der letzten 3 Monate x Stückzahl der ALF-Aktien. Die Formel hierzu lautet: (…….. EUR -  ………EUR)  x ………………..Stck.  = …………EUR  Gesamtverlust.

Als Beweis habe ich meine Kaufpreisabrechnungen angefügt.  Die Beweise für meine Anschuldigungen  bzgl. dieser Strafanzeige liegen der Staatsanwaltschaft Zug, II Abteilung durch die Anzeigen von XXXXXXX (Verfahrensnummer:*******)  und XXXXXXX (Verfahrensnummer: **********) schon vor. Sollten diese Belege für meine Anzeige nicht verwendet werden können oder nicht vollständig sein, beantrage ich hiervon in Kenntnis gesetzt zu werden. Ich werde die fehlenden Belege sofort nachreichen.

Ich gehöre einer Zweckgemeinschaft von 56 Alf-Geschädigten an und habe von diesen Kleinaktionären erfahren, dass auch sie, genauso wie ich, durch die Falschinformationen von den Verantwortlichen der ALF Group Holdings AG getäuscht wurden. Außerdem habe ich, sowie auch weitere Kleinaktionäre die Gratisaktien nicht erhalten.

Ich will mich als Privatkläger im Strafpunkt am Strafverfahren beteiligen und Parteirechte ausüben:                                        Ja   [  ]      Nein    [  ]
Ich will mich als Privatkläger im Strafpunkt am Strafverfahren beteiligen und   privatrechtliche
Ansprüche geltend machen, die aus der Straftat abgeleitet werden, und   Parteirechte ausüben:                         Ja   [  ]      Nein    [  ]

Ort,….. …..  Datum..............                                                         Anlagen:…………………………….
                                                                                                                  ……………………………..
                                                                                                                  ……………………………..
Unterschrift………………….  

18.06.12 09:07
4

15640 Postings, 6417 Tage nekroWenigstens 1 hier...............

.............der Eier in der Hose hat.

Alle abgezockten Lemminge sollten sich daran ein Beispiel nehmen,die Anzeige kopieren u. in ihrem Namen an die Sta schicken.

Wünsche dir/euch viel Glück kokowi
-----------
BOC - Mein  MULTIBAGGER Favorit

18.06.12 13:53

28336 Postings, 5482 Tage WeltenbummlerIch würde mal Gerne ein paar Mio Stücke über

Tradegate Kaufen wollen.  

18.06.12 14:09

150 Postings, 4864 Tage bo15dann kauf doch in frankfurt!?

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