Ich möchte hier noch einmal meine und die Gründe von Mitaktionären anführen, warum die geplante Fusion in der aktuellen Ausführung abzulehnen ist. Zu diesem Zweck werde ich am 27.Januar nach Zug auf die außerordentliche Generalversammlung reisen. Aktionäre die mir Ihr Vertrauen geben möchten und nicht nach Zug reisen, können mir gern Ihre Stimmvollmacht erteilen.
Ulrich Klapdohr Mandelweg 2 67487 Maikammer
Zur Sache:
Generell finde ich die geplante Vereinfachung durch die Einführung einer gemeinsamen Aktie ok. Es gibt aber diverse Punkte mit Fragezeichen bzw. Verknüpfungen bei dieser Fusion, die einfach schwer zu akzeptieren sind:
Halten wir hier einmal den aktuellen Sachstand der offenen Baustellen bei IQ Power AG fest.
- Die für 2014 erhofften neuen Lizenznehmer hat es leider nicht gegeben - In Südkorea ist eine Einigung immer noch nicht in Sicht - Der break even wird auch in 2014 wieder nicht erreicht, nicht mal ein positiver cash flow - Im 4. Quartal geht der Umsatz sogar noch wieder zurück - Es gibt bisher keinen Lizenznehmer, der voll in Produktion ist und einen stabilen Umsatz sichert.
Was wird uns mit der Fusion versprochen und was ist Fakt bei dieser Transaktion. ? Der Kurs der Stammaktie hat sich in den letzten Wochen stabil bei knapp oberhalb von 0,04 Euro eingependelt, also deutlich über dem Wandelkurs von 0,036 Euro. Warum ist es sonst möglich, die Inhaber der Anleihe (mit bisherigem Recht auf Wandlung in Stammaktien) besser zu stellen als die Stammaktionäre selbst? Warum also sieht der VR eine Reduzierung des Wandelkurses um 50% auf 1,8 Cent für angebracht?? Stehen so schlechte Nachrichten an? Ist eventuell kurzfristig eine weitere Kapitalerhöhung geplant, die den Kurs einbrechen lässt? Das Umtausch-Verhältnis ist willkürlich festgesetzt. Für diejenigen, die es nicht mitbekommen haben - die Anleihegläubigen sollen ein Umtauschrecht von 2:1 statt 4:1 zugesprochen bekommen.
? Mit der Fusion sollen die Aktionäre einem genehmigten und bedingten Kapital zustimmen, welches zusammen sogar das neue Nennwertkapital übersteigen würde. Die damit angekündigte Kapitalerhöhung und Verwässerung von 50% (!!!) wird lt. Unterlagen erneut unter Ausschluss des Bezugsrechtes stattfinden. Es gibt keinen Grund, WARUM erneut ein Freibrief für eine Kapitalerhöhung erteilt und die Bezugsrechte ausgeschlossen werden sollten. Siehe Statuten 3a. Kommt dann noch Bedingtes Kapital entsprechend 3b in gleicher Höhe dazu, dann sind wir bei 2 Mrd. Aktien.
? Mit einem Fragezeichen versehen meine ich die Steuerfreiheit beim Verkauf von Altbeständen A0DQVL die vor dem 1.1.2009 erworben wurden. Ist diese Steuerfreiheit nach Umtausch in neuer Aktien noch gewährleistet? Wie ich unsere Finanzämter kenne, vermutlich nicht.
? Anzunehmen ist auch daß sich VR und CEO großzügige Vergütungen, Altervorsorge, Auslagenersatz etc. genehmigen werden, sobald Geld verdient wird, siehe Statuten 26a-d.
Die Zusammenlegung der Stämme und Vorzüge für eine Dividendenzahlung ist nicht notwendig. Wenn IQ Power wegen guter Geschäfte über Exzess Cash verfügen sollte, so sollte sich der Vorstand auf der normalen HV ein Aktienrückkauf genehmigen lassen. Die Aktienrückkäufe (für beide Aktiengattungen) lassen sich mit den vorhandenen Kapitalrücklagen der vergangenen Kapitalerhöhungen verrechnen. Die damit verbundene Kursunterstützung kommt allen Aktionären zu Gute. Über die Höhe einer Dividende kann jeder Aktionär dann durch Anteilsverkäufe selbst entscheiden.
Es wird argumentiert, dass die Vorzugsaktionäre ein hohes Risiko genommen hätten, um die Gesellschaft zu retten. FAKT ist, dass lt. Homepage von IQ Power die Stammaktionäre 74% des Nennwertkapitals eingezahlt haben. Ohne dieses Kapital würde es IQ Power schon lange nicht mehr geben! Die Vorzugsaktionäre wurden besser gestellt, indem ihnen 52% der Stimmrechte und 52% der Dividendenberechtigung zugestanden wurden. Das finde ich fair. Nach der Fusion würden auf die Stammaktionäre nur noch 48% des Nennwertkapitals entfallen. Das nenne ich eine Enteignung (!!!).
Darum gibt es von mir ein klares ? NEIN? zu den aktuellen Bedingungen der Fusion.
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