Wirtschaft/Energie Der CNE verabschiedet heute seine Information über die Neuregelung der Photovoltaik Der Vorstand der Nationalen Energiekommission (CNE) beabsichtigt auf seiner heutigen Sitzung, der letzten vor der Sommerpause, den Bericht über die Neuregelung der Photovoltaik zu verabschieden. Dieser Bericht, der nicht verbindlich ist, entscheidet über den Vorschlag des königlichen Erlasses des Ministerium der Industrie über den neuen rechtlichen Rahmen, der den Vertrag 661/2007, der im Oktober verfällt, ersetzen soll. Diese Abteilung unter Leitung von Miguel Sebastián erließ bereits am Freitag, den 18. den entsprechenden Text der Energieneuregelung. Das Gremium unter Vorsitz von Maria Teresa Costa muss ihn erst zur Begutachtung dem beratenden Ausschuss der Elektrizität vorlegen, in welchem auch Wirtschaftsverbände der Branche vertreten sind. Sobald die Genehmigung des Berichts des CNE vorliegt, wird die Zustimmung zum Genehmigungsprozess von dem ständigen Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Ministerrat beschlossen. Der Generalsekretär der Energiebehörde deutete allerdings schon letzte Woche an, dass diese Neuregelung nicht mehr vor dem Sommer beschlossen wird. Dieser neue Erlass enthält eine Kürzung der laufenden Prämien von 26% für die Photovoltaik auf Anlagen auf dem Dach und 35% auf Bodenanlagen. Die ersteren müssten eine Maximalpotenz von 2 MW haben, während die Bodenanlagen 10 MW nicht übersteigen dürften. Darüber hinaus würde eine Obergrenze von 300 MW für die Installation von Anlagen für 2009 festgesetzt. Zur Förderung der Dachanlagen wird man für diese Gruppe 200 MW bereitstellen, während die Obergrenze für Bodenanlagen 100 MW betragen würden. Trotzdem wird eingeräumt, dass diese Aufteilung zwischen dem einen und dem anderen Anlagetyp variabel sein wird. Um die maximale Leistung von 300 MW festzusetzen, werden jedes Jahr vierteljährliche Datensätze von je 75 MW geschaffen. Sollte es in einem Trimester höhere Anträge für diesen Betrag geben, reduziert sich die Prämie um 2,5% - der Rückgang könnte am Ende der vier Trimesters also insgesamt 10% betragen. Am Ende eines jeden Jahres könnte sich die Obergrenze der installierten Leistung in einem entsprechenden Prozentsatz zur Verminderung der Prämie erhöhen. Zum Beispiel, wenn in 2009 die Prämie um 10% zurückgehen wird, weil die Nachfrage groß war, dann könnten in 2010 nicht nur die 300 MW der bestehenden Obergrenze installiert werden, sondern 10% mehr, also 330 MW. Außerdem müssten die Installationen der Dachanlagen Bürgschaften bis zu 100 000 Euro vorzeigen, während bei den Bodenanlagen die Garantien bis zu 500 000 Euro betragen könnten. Die Industrie erwartet, dass die Kürzung der Prämien die Spekulationen um diesen Sektor abklingen (schwächen, vermindern) könnte und würde damit dem Staat ungefähr 415 Millionen Euro jährliche Vergütung ersparen. In 2008 werden 800 Millionen Euro auf Prämien für Photovoltaik ausgegeben und in 2009 würde die Vergütung 915 Millionen betragen verglichen mit 1330 Millionen, die bei der Beibehaltung der jetzigen Situation vergütet werden müssten. Das Dekret enthält auch eine Klausel, die die mögliche Revision der Tariferhöhungen beinhaltet, wenn z. B. Umstände eintreten könnten wie eine starke Steigerung der Kosten. Außerdem verlangt es die Registrierung der Photovoltaik-Anlagen vor ihrer Entwicklung und es schafft einen Erneuerungsplan (das weiß ich nicht genau, ob es damit übersetzt werden kann, weil es das Wort ?renove? im Spanischen nicht gibt) der KWK-Anlagen.
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