nur mal so, für diejenigen die von Beschluss schreiben. Urteile erfolgen in der Regel nach mündlicher Verhandlung oder zur abschließenden Entscheidung in einem Verfahren. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Nein. Es gibt faktisch keinen Unterschied zwischen Urteilen und Beschlüssen. Beide Formen der Entscheidung sind gleichermaßen verbindlich. Die Unterschiede in der Wortwahl sind allenfalls historisch bedingt und entstammen der in vielerlei Hinsicht unlogischen und unpräzisen Deutungen der juristischen Sprache.
Zitat: Es lassen sich allenfalls einige Grundsätze herausarbeiten:
Mündliche Verhandlung
Urteile werden in der Regel nach mündlicher Verhandlung gefällt, Beschlüsse dagegen ohne Verhandlung. Für den Arrest, eine Maßnahme zur Sicherung von Vermögen, in das die Zwangsvollstreckung stattfinden soll, ist das in § 922 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch ausdrücklich angeordnet: ?Die Entscheidung über das Gesuch ergeht im Falle einer mündlichen Verhandlung durch Endurteil, andernfalls durch Beschluss.? (Deutschland)
So, für User die es verstehen!
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