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Verehrte Leser,
in den nächsten Monaten wird die Beschäftigungspolitik in der öffentlichen Diskussion wieder eine herausragende Rolle spielen.
Es zeichnet sich bereits jetzt ab, daß dabei der Umfang künftiger staatlicher Beschäftigungsprogramme diskutiert werden wird. Leider ist zu befürchten, daß ein wichtiger Aspekt nur eine untergeordnete Rolle spielen wird; nämlich wie stark die Arbeitsmarktpolitik die Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt heute belastet. Es geht dabei nicht nur um den allseits bekannten Verdrängungseffekt von staatlichen Beschäftigungsmaßnahmen im Bereich des ersten Arbeitsmarktes. Es geht vor allen Dingen um jene zig Milliarden Euro, die die aktive Arbeitsmarktpolitik die Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung Jahr für Jahr kostet.
Um diese Beiträge vom staatlichen Zugriff in Zukunft wirksam zu entziehen, fordert die AWM die Privatisierung der Arbeitslosenversicherung. Dadurch kann erstmals seit Jahrzehnten wieder die Konzentration auf die eigentliche Aufgabe der Arbeitslosenversicherung gelingen: die zeitlich befristete Absicherung des Risikos, arbeitslos zu werden.
Die Einsparungen, die dadurch erzielt werden können, liegen bei sage und schreibe 15 Milliarden Euro jährlich. Das entspreche einer Senkung der Beiträge von über 2 Prozentpunkten auf dann 4,4 Prozent. Ein wahrer Befreiungsschlag im Bereich der Lohnnebenkosten, der dringend geboten ist.
Darüber hinaus bietet die privatisierte Arbeitslosenversicherung auch einen weiteren Gestaltungsspielraum. Individuell können die Dauer und die Höhe der Arbeitslosigkeit vom versicherten Arbeitnehmer mitbestimmt werden. So ist vorstellbar, daß man sich auf Wunsch mit höheren Beiträgen längerfristig finanziell absichert. Umgekehrt ist es denkbar, daß jahrzehntelange Beitragszahler Abschläge auf ihren Beitrag erhalten, weil sie die Versicherung nie in Anspruch genommen haben. Der Arbeitgeberanteil bleibt dabei in seiner Höhe jeweils unverändert.
Und einen weiteren großen Vorteil bietet die Privatisierung noch: künftig kann die Arbeitsmarktpolitik von der Politik nicht einfach mit dem Geld der Beitragszahler, also der Arbeitnehmer und Unternehmen, bestritten werden. Wer künftig aktive Arbeitsmarktpolitik gestalten will, muß dies aus dem Steueraufkommen bestreiten. Und das bedeutet genaues Abwägen. Angesichts dessen könnte endlich mal der erste Arbeitsmarkt der Sieger einer solchen Überlegung sein.
Es grüßt aus Berlin
Markus Guhl
Lotto im Supermarkt - Verlust von 70.000 Arbeitsplätzen
Die Fluxx AG, bislang ausschließlich als gewerblicher Spielevermittler im Internet tätig, wird in Zukunft in Zusammenarbeit mit der Supermarktkette EDEKA Lotteriescheine an den Kassen der Supermärkte anbieten. Grundlage hierfür ist eine Lücke im Lotteriestaatsvertrag. Dadurch sind viele kleine Lotterieverkaufsstellen in ihrer Existenz gefährdet.
Wirtschaftspolitische Konsequenzen
Bislang erwirtschaften mehr als 25.000 eigenständige Lottoverkaufsstellen rund 90 Prozent des Umsatzes der Spiele des deutschen Lotto- und Toto-Blocks. Online-Spielangebote und gewerbliche Tippgemeinschaften erzielten die übrigen 10 Prozent Umsatz. Der Gesamtumsatz des Jahres 2004 betrug 8,4 Milliarden Euro. Diese Zahlen deuten darauf hin, daß bereits ein erheblicher Teil des Umsatzes an den Verkaufsstellen vorbei erzielt wird. Sollte darüber hinaus der Vertrieb über Supermarktkassen Schule machen, werden die Umsätze in den Verkaufsstellen dramatisch zurückgehen. Fachleute gehen von mindestens 50 Prozent Rückgang aus. Zur Zeit liegt der durchschnittliche Anteil von Lotto am Rohertrag dieser Geschäfte bei ca. 50 Prozent, zum Teil liegt er aber auch deutlich höher. Einem Großteil dieser Unternehmen wird somit der wirtschaftliche Boden entzogen. Es sind nicht nur die Existenzen der Inhaber gefährdet, sondern auch die Arbeitsplätze der 70.000 Beschäftigten in den Lottoannahmestellen. Daß der Beschäftigungsabbau durch Jobs in den Supermärkten ausgeglichen wird, ist nicht zu erwarten. In den Supermärkten werden keine neuen Jobs entstehen.
Spieler- und Jugendschutz
Bei dem Angebot erlaubter Glücksspiele muß unter anderem der Spieler- und Jugendschutz gewährleistet werden. Dieses ist nicht nur in Lottoannahmestellen ohne Probleme zu gewährleisten, sondern auch bei dem gewerblichen Automatenspiel in Gaststätten oder Spielstätten. Verantwortlich für die Einhaltung des Spieler- und Jugendschutzes ist das eingesetzte Personal. Bei dem Vertrieb von Lotteriescheinen über die Supermarktkasse kann dieses nicht im gewohnten Umfang gewährleistet werden.
Aspekt Dienstleistungsrichtlinie
Fluxx begründet in einer Pressemitteilung vom 14. April 2005 die Besetzung des neuen Vertriebsweges mit den aktuellen Liberalisierungstendenzen des europäischen Glückspielmarktes. Durch die Ausweitung des Vertriebs von Lotteriescheinen durch private Anbieter wie der Fluxx AG wird letztlich die Argumentationsbasis für die Kontrolle des Lotteriemarktes durch die öffentliche Hand ausgehöhlt. Vor diesem Hintergrund ist widersprüchlich, daß die öffentliche Hand bei der Diskussion um die Dienstleistungsrichtlinie darauf gedrängt hat, daß der Glücksspielmarkt nicht liberalisiert wird. Wichtigste Argumente waren hierbei die lokale Eigenheiten von Glücksspielmärkten. Dieses Argument wird durch die Aushöhlung des Monopols des Lotterievertriebs in Frage gestellt. Mit dem Verlust eines eigenen Lotterievertriebs der Lotteriegesellschaften greift dieses Argument für Deutschland nicht mehr.
Qualitätsaspekte
Ordnungspolitisch hätten die Pleiten vieler kleiner Lottoannahmestellen gravierende Folgen. Zur Zeit stützt sich der Vertrieb von Lotteriescheinen auf engagierte Einzelunternehmer. In Zukunft droht den Lotteriegesellschaften, daß sie auf einige große Vertriebspartner angewiesen sein werden. Dann dürfte es den Lotteriegesellschaften erheblich schwerer fallen, ihre Angebote auf einem hohen Qualitätsniveau weiterzuentwickeln.
Ausblick
Da die Probephase der Lotterieterminals der Fluxx AG bereits erfolgreich abgeschlossen worden ist, muß jetzt gehandelt werden. Die sauberste Lösung, die Sicherung des traditionellen Vertriebs durch eine erneute Änderung des Staatsvertrages, wird in einer ersten Stellungnahme des Innenministers Schleswig-Holsteins zurückhaltend gewertet. Hier muß in den nächsten Wochen Überzeugungsarbeit geleistet werden.
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