Pfleiderer News !!

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neuester Beitrag: 25.04.21 03:07
eröffnet am: 20.09.12 17:46 von: BONDJames Anzahl Beiträge: 1186
neuester Beitrag: 25.04.21 03:07 von: Sarahlakda Leser gesamt: 158218
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19.10.12 13:40
4

127 Postings, 4418 Tage große bullHallo Leute

Es ist deffinitiv noch keine Entscheidung gefallen. Es wird eine erneute Anhörung geben, von der der Termin noch nicht feststeht. DSW hat mich vor 15 Minuten angerufen. Ob das gut oder schlecht ist, muß jeder für sich entscheiden. Ich für meinen Teil denke, wäre der Insolvenzplan einfach durchgewunken worden, gäbe es keinen neuen Termin. Also eher positiv.

 

19.10.12 13:51
1

184 Postings, 4984 Tage willi wongSehr gut

dann  wäre es schön mal zu wissen wie viel Shorts heute noch gedeckt werden muss.  

19.10.12 14:08

2238 Postings, 5074 Tage BoppaDas hört sich für mich sehr gut an :-)

19.10.12 14:28

127 Postings, 4418 Tage große bullIch

denke mal, heute abend wird hier noch mal richtig Stimmung aufkommen. Besser wäre es auf den ganzenTag verteilt. Ist wie beim Straßenverkehr. Alles auf einmal, dann gibts Stau.

 

19.10.12 14:31

184 Postings, 4984 Tage willi wonggroße bull

weist du ob der DSW auch im Gericht war ?  

19.10.12 14:37
1

379 Postings, 4742 Tage electroMDer neue Termin am Gericht steht fest

am 14.11.2012 um 9.45Uhr

 

19.10.12 14:46

384 Postings, 4529 Tage lohdudetermin

haste ne Quelle für uns ?

Gruß

 

19.10.12 14:56

379 Postings, 4742 Tage electroMDer Termin wurde

eigentlich schon gestern veröffenlicht vom Amtsgericht Düsseldorf, hat mich gewundert das bislang keiner was gepostet hat.

du findest alles unter www.insolvenzbekanntmachungen.de

 

 

19.10.12 15:03

384 Postings, 4529 Tage lohdudetermin

besten dank

gruß

 

19.10.12 15:04
1

127 Postings, 4418 Tage große bullNach den

Angaben des DSW waren die nicht dort. Das wäre auch sinnlos, weil diese Sitzung nicht öffentlich war. Erst bei einer Klage wäre der DSW als Partei anwesend. Das könnte dann frühestens nach einer entscheidung in November stattfinden. Bis dahin sollte sich jeder im Klaren sein, ob er seine Papierchen halten oder verkaufen will. Neue Infos wird es bis zur nächsten Anhörung nicht geben

 

19.10.12 15:35

3592 Postings, 4787 Tage traderbernd@große bull

Na, da siehst du mal was ein Posting auslösen kann. Ob es überhaupt stimmt was du geschrieben hast, das wage ich zu bezweifeln.

Aber so gab es nochmals gute Kaufkurse. Leider konnte auch einige Shorties noch decken.

Meine Infos von der DWS sind andere. Und um überhaupt Infos von deren Seite zu bekommen muss man dort Mitglied sein.  

19.10.12 15:48

3592 Postings, 4787 Tage traderberndWas meint ihr denn ...

...was das für Forderungen sind?

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 84/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 14555 eingetragenen Pfleiderer Aktiengesellschaft, Kennedydamm 55, 40476 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Hans-Joachim Ziems und Elmar Geissinger sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).

Und genau diese Forderungen wird die DWS einfordern.

 

19.10.12 15:53
1

127 Postings, 4418 Tage große bulltraberbernd

hab ich irgend was Negatives geschrieben, weil ich Schuld sei soll, das der Kurs nicht so Dolle ist. Ich bin auch Mitglied bei den Anlegerschützern. Mit denen habe ich gestern Telefoniert, ohne eine Info zu bekommen. Heute haben die mich zurückgerufen. Deren Büro in München ist nämlich zuständig. Sollte es zu einer Klage kommen, können die eine Sammelklage im Namen der Aktionäre machen, wobei diese angeschrieben werden müßten. Der DIW kann nicht klagen, weil er nicht investiert ist. Das ist alles was mit bestimmtheit gesagt werden kann. alles Andere, sowohl positiv als auch negativ, ist Kaffeesatzleserei. Trotzdem noch eine Anmerkung: Wenn man sich andere Papierchen anschaut z.B Windhoff, Mania usw., dann ist Pfleiderer ein solides Investment. Und nenn mich nicht Lügner.

 

19.10.12 16:00
1

127 Postings, 4418 Tage große bullWenn

ich den Kurs sehe, könnt ich weinen. Die letzten hab ich bei 0,139 gekauft, und jetzt ist die Kohle zuende. Jammerschade.

 

19.10.12 16:09

3592 Postings, 4787 Tage traderbernd@große bull

Sprry wenn es vielleicht mißverständlich war, ich habe und ich wollte dich nicht als Lügner bezeichnen.

Bei der DWS scheint man sich wohl nicht einig darüber zu sein, was der Stand der Dinge ist, denn man wqar eigentlich schon einen Schritt weiter mit der Anmeldung von Forderungen und auch Klage.

Aber sei's drum, die Anleger werden es erfahren.  

19.10.12 16:11
2

2887 Postings, 4472 Tage the greek....wenn es sich bei den nachträglich....

angemeldeten Forderungen, tatsächlich um die Forderungen der Altaktionäre handelt - und davon kann man ausgehen, da ja hier der Knackpunkt liegt - dann haben wir wirklich gute Chancen.

Ich bin allerdings nicht deiner Meinung bull, dass bis zu dem Novembertermin nichts passieren kann. Wenn Pfleider/Atlantik einsehen, dass sie keine Chance haben, einen möglichen Prozess zu gewinnen, dann können Sie mit der Nachrichr einer Barabfindung jeden Tag an die Presse gehen.

Damit hätten sie sich nämlich viel Ärger und den Reputationsverlust erspart..........

 

§ 177 Nachträgliche Anmeldungen
(1) Im Prüfungstermin sind auch die Forderungen zu prüfen, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind. Widerspricht jedoch der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger dieser Prüfung oder wird eine Forderung erst nach dem Prüfungstermin angemeldet, so hat das Insolvenzgericht auf Kosten des Säumigen entweder einen besonderen Prüfungstermin zu bestimmen oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Für nachträgliche Änderungen der Anmeldung gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.
 
(2) Hat das Gericht nachrangige Gläubiger nach § 174 Abs. 3 zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert und läuft die für diese Anmeldung gesetzte Frist später als eine Woche vor dem Prüfungstermin ab, so ist auf Kosten der Insolvenzmasse entweder ein besonderer Prüfungstermin zu bestimmen oder die Prüfung im schriftlichen Verfahren anzuordnen.
 
(3) Der besondere Prüfungstermin ist öffentlich bekanntzumachen. Zu dem Termin sind die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, der Verwalter und der Schuldner besonders zu laden. § 74 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

 

 

 

 

19.10.12 16:15

4292 Postings, 5075 Tage kuroabfindung

1,oo? pro share ??  

19.10.12 16:18

2887 Postings, 4472 Tage the greek....so wird es in den Medien..

publiziert und auch der DWS hält diese Abfindungshöhe für angemessen...........

 

19.10.12 16:22
2

4292 Postings, 5075 Tage kuronaja dann ist noch viel phatasie

nach oben mal schauen...denke aber auch das die sich eher außergerichtlich einigen werden..und es auf eine abfindung hinausläuft...  

19.10.12 16:22

2353 Postings, 4648 Tage FliegenfängerIn welchen Medien wird das mit 1 ? publiziert???

Kontaktiert doch einfach mal Herrn Sindel von der IR von Pfleiderer. Es wird nichts geben.  

19.10.12 16:25

2887 Postings, 4472 Tage the greek......fliege,

du kannst die noch so viel Mühe geben.

Leider hast du noch nicht mal im Ansatz verstanden, worum es hier überhaupt geht. 
 

 

19.10.12 16:26

2353 Postings, 4648 Tage FliegenfängerNa gut, dann ein schönes WE :-)

19.10.12 17:04

3592 Postings, 4787 Tage traderberndSo ....

... jetzt wird es langsam spannend was die Shorties machen. :-)

Wo sie stehen kann man ja im Orderbuch sehen.  

19.10.12 17:19

11 Postings, 4907 Tage Lupo100@all

 Ich verfolge Eure Einträge mit grossen Interesse, habe eben nachgekauft und bin jetzt insgesamt mit 34.000 Aktien drin...

 

19.10.12 17:44

127 Postings, 4418 Tage große bullHey Lupo

dann hast Du dein Pulver nicht zu früh verschossen!  Noch eine kleine Anmerkung. Aus einem früheren Artikel im Aktionär geht hervor ( bis jetzt unwidersprochen) das sich auch die Börsenaufsicht für den Fall interressiert. Wenn das so ist, könnten auch die einen Einspruch eingelegt haben. Die bräuchten diese Zeit für Recherche zum Fall. Beim DIW sehe ich das so, das man etwas erst anfechten kann, wenn ein Beschluß gefaßt ist. Sonst hat man nichts in der Hand. Man kann ankündigen, wenn ihr so und so entscheidet, werden wir klagen, aber wirklich gegen etwas klagen geht erst nach eimem Beschluß. Daher meine Vermutung mit der Börsenaufsicht.

 

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