Ein Tochterunternehmen darf nicht über den Anschaffungskosten (Geleistete Stammeinlage + Sonstige Errichtungsgebühren) bilanziert werden, womit am Papier, sofern keine Gewinnausschüttung erfolgt, nicht viel zu erkennen ist. Man muss jedoch nicht an der Bilanz kleben und von einer Steigerung des Gesamtunternehmenswerts ausgehen.
Die klassischen Kennzahlen werden sich jedoch ohne Gewinnausschüttung (welche wohl nicht erfolgen würde) nicht verändern.
|