tatsächlich auseinanderklaffen, zeigt nachfolgender Bericht des Bundesumweltamtes. Siehe Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/presse/...durch-diesel-pkw-noch-hoeher Die Zahlen sollten grundsätzlich bekannt sein, zeigen aber auch auf, dass eine Bezeichnung als ?Umweltprämie? gerade in Bezug auf die meisten neuen Euro- Stufe 6 Fahrzeuge, als blanker Hohn anzusehen ist, hier tauscht man lediglich die ?Pest? gegen eine ?Cholera? ein. Noch interessanter in diesem Zusammenhang, erscheinen dabei die ewigen ?MAHNER? zu werten zu sein, die da zum Besten geben, die Nachrüstmöglichkeit des von Baumot Group vertriebenen BNOx- Generators, verbiete sich, und jetzt wird es lustig, weil man nicht wissen kann ob dies nachfolgend zu Motorschäden führen kann, und zusätzlich, wer die Garantie nachfolgend dafür übernehmen müsse. Eine solche Argumentation erscheint schier abenteuerlich und dient augenscheinlich nur, der Verunsicherung der möglichen Anspruchsteller, nämlich der nachrüstwilligen Autobesitzer. Begründung: 1. (ERSTENS) Der Motor würde zu 99,99%tiger Wahrscheinlichkeit keinerlei negative Auswirkungen erleiden KÖNNEN. DARSTELLUNG: Weil die Reduktion von über 90% NOx bereits VOR einem Software- Update erreichbar ist, also überhaupt kein tatsächlicher Eingriff in den direkten Brennraum des Motors stattfindet. 2. (ZWEITENS) Weil ausschließlich ORIGINALTEILE die bereits verbaut sind genutzt werden. 3. (DRITTENS) Motorschäden erst durch das SOFWAREUPDATE verursacht werden können, weil das AGR (Abgasregelventil) vermehrt arbeiten muss, um den abgemagerten Frischluftsauerstoffanteil durch eine abermalige Wiederzufuhr der Abgase in den Brennraum herstellen muss, wozu diese AGR´s ursprünglich überhaupt nicht ausgelegt waren bzw. sind. 4. (VIERTENS) Wer gibt denn überhaupt nunmehr nach dem erfolgten Softwareupdates eine verbindliche Garantie durch die dabei geschaffenen, und nicht in Langzeittests hinterlegten Neu- Evolutionsabstufungen, diese scheint ja, obwohl nachweislich diverse Mängel auftreten, ebenfalls nicht vorhanden zu sein!? 5. (FÜNFTENS) Beim BNOx Generator arbeitet das AGR wie ursprünglich mit der ursprünglichen Seriensoftware vereinbart, in seinem konstruktiven und Langzeit getesteten Gebrauchsmodus, also mit geringer Beanspruchungsquote des z.B. AGR, somit keine vorprogrammierte Ausfallquote. (Schonung der Originalteile) 6. (SECHSTENS) Der einzig tatsächlich vorhandene Unterschied, und dies stellt ein ebenfalls überschaubares Risiko dar, weil eine effektivere Zerstäubung des Harnstoffes stattfindet, als auch zusätzlich im Kaltlauf durch eine effiziente Zusatz-Beheizung eine schonendere Beanspruchung des nachfolgenden Katalysator stattfinden würde. Der Katalysator und der Partikelfilter wären tatsächlich die einzigen Bauteile, welche einer ?MEHRBEANSPRUCHUNG? unterzogen werden würden, keinesfalls aber, wie man uns hier Glauben machen möchte der Motor als solches. 7. (SIEBENTES) Diese Mehrbeanspruchung des Kat´s/Partikelfilters, entstünde aber auch schon allein, abermals resultierend, aus dem empfohlenen bzw. teilweise vorgeschrieben Softwareupdate, da nunmehr die sog. ?Motorschutzmaßnahmen? (Temperaturfenster) geschlossen werden, abzulesen am erhöhten AdBlue Verbrauch. Der tatsächliche Punkt ist, die Automobilhersteller haben durch Schaffung ihrer ?Temperaturfenster? die angeblich dem Schutz des Motors dienen sollten, diese vermutlich selbst bei ihren eigenen Langstreckentests benutzt, und wissen somit nunmehr selbst nicht, wie lange ihre ?Originalteile?, nach dem erfolgten Softwareupdate, überhaupt einer erhöhten Beanspruchung werden standhalten können, da bietet es sich doch im Vorfeld bestens an, diese Schuld, bei evtl. gesetzlichen Nachrüstungsverpflichtung, dies einem etwaigen Zulieferer in die Schuhe schieben zu können. Alle die vermeintlich so argumentieren, wollen nur eines, Zeit gewinnen und evtl. Präventionsargumentationen schaffen zu können, um evtl. Nachfolgend die tatsächliche Verantwortung, möglichst unter ?nebulösem? Sachverhalt delegieren zu können. Fazit: Unter Abwägung aller Faktoren, wird es eine innovative Lösung geben müssen, wodurch die eigene und ausschließliche Garantieleistung bzw. Gewährleistung der Autohersteller unberührt bleiben wird, sie selbst haben diese unfreiwillige ?Garantieverlängerung? durch ihr unwürdiges Verhalten sich erst selbst erschaffen, und werden nunmehr, als Minimalkonsequenz, dafür geradestehen müssen.
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