ripper
: Die Frage könnte sein, sind die Plaggiate vor oder
nach seiner Doktorarbeit entstanden. Sind Plaggiate schon Sätze, wo drei Worte übereinstimmen oder müssen es mindestens vier Worte sein. Ist dieser Text hier ein Plaggiat, weil er so oder so ähnlich schon mal geschrieben wurde? Irgendwie kommt mir das alles bekannt vor.
potzblitzzz
: @ripper - lies Dir doch mal die Wiki-Seite mit den
Funden durch, statt hier obskure Fragestellungen zu formulieren. Du wirst sehen, dass es nicht um kleine Konstrukte geht sondern um ganze Argumentationsstränge, Wertungen und Schlussfolgerungen.
----------- [...] Unmöglichkeiten sind Ausflüchte für sterile Gehirne. [...] Hedwig Dohm 1831-1919
Karlchen_V
: Es ist übrigens schlicht albern, in irgendwelchen
wissenschaftlichen Veröffentlichungen wörtliche Zitate einzubauen. Dadurch füllt man nur Seiten. Es reicht völlig aus zu schreiben, dass diese Meinung von jenen (XYZ 2000, BTZ 2006) vertreten wurde, es aber auch die Auffassung gibt, dass (UBH 2007). Ein spezieller Aspekt wurde von RDC (2009) hervorgehoben.
"Die Staatsanwaltschaft in Hof teilte am Mittag mit, allgemein gelte, dass ?nach obergerichtlicher Rechtsprechung? einzelne Textpassagen eines wissenschaftlichen Werkes nur dann gesondert urheberrechtsschutzfähig sein können, wenn die konkrete Gedankenführung hierin eine eigenständige sprachlich-schöpferische Gestalt gefunden hat, welche das erforderliche Schutzniveau erreicht.
Außerhalb dieses Schutzbereichs unterliege die Übernahme der Gedankenführung fremder wissenschaftlicher Werke nicht der urheberrechtlichen Zitierpflicht. Insofern sei das wissenschaftliche Zitiergebot mit der urheberrechtlichen Zitierpflicht nicht deckungsgleich. Nach eigenen Angaben will die Staatsanwaltschaft Hof zunächst die angekündigte Prüfung durch die Universität Bayreuth abwarten, die kurzfristig erfolgen solle."
Guttenberg hat in seiner heutigen Erklärung versichert, “zu keinem Zeitpunkt bewusst getäuscht” zu haben. Nur ist dieser Text eben nicht einfach so in die Arbeit hineingerutscht, wie eine Veränderung an entscheidender Stelle zeigt. Der Originaltext von Barbara Zehnpfennig beginnt wie folgt: “„E pluribus unum“, „Aus vielem eines“ – so lautete das Motto, unter dem vor rund 200 Jahren die amerikanischen Staaten zur Union zusammenfanden. …” Die Einleitung von Guttenberg: „E pluribus unum“, „Aus vielem eines“ – so lautete das Motto, unter dem vor über 215 Jahren die amerikanischen Staaten zur Union zusammenfanden. … ”
Guttenberg hat also realisiert, dass die Datierung “vor rund 200 Jahren” für den Zeitpunkt des Zeitungsartikels 1997 galt, aber nicht mehr für den Zeitpunkt der Veröffentlichung seiner Schrift. Er hat bewusst korrigiert: “vor über 215 Jahren” und ansonsten alles weitere ohne Hinweis oder Zitatkennzeichnung übernommen. Hätte er den Text so belassen, wie er ursprünglich war, könnte man vielleicht sagen, er habe keine Übersicht mehr über seine Exzerpte gehabt, aber so liegt eine bewusste Täuschung nahe.
Zu Guttenberg übernimmt – wie an vielen anderen Stellen auch – großzügig weite Passagen des Arbeitspapiers "Europa zwischen rechtlich-konstitutioneller Konkordanz und politisch-kultureller Vielfalt". Der Text von Stefan Schieren, Professor an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, erschien 2002 in dem Buch "Verfassungspolitik in der Europäischen Union" und ist im Internet veröffentlicht.
Arbeitspapier und Autor werden an keiner Stelle in der Dissertation erwähnt. Zu Guttenberg hat den Text an einer entscheidenden Stelle geändert. Bei einem in Klammern gesetzten Hinweis wurden die Initialen des Originalautors entfernt. Aus "(i. e. Art. 100a EGV, St.S.)" ist in der Guttenberg-Version "[i. e. Art. 100a EGV]" geworden. Das weist auf Vorsatz hin.