Die urmenschliche Lust an Häme und Neid hat wohl auch die meisten hier ergriffen. Kaum einer von Gutti's Gegnern würde nur 1 Kapitel solcher Arbeit schaffen. So herrscht hier über Raubkopien eine völlig andere Meinung!!
Der Wert einer Dr-Arbeit ist doch die Zusammenfassung, die einen neuen Sinn ergeben muß. Nun für Formfehler allein den Autor verantwortlich machen, ist doch "absurd"! Bevor ein Verlag ein Manuskript annimmt, geht dies durch das Lektorat - und letztlich trägt der Verlag die Verantwortung über die Rechte.
Im Falle zu Guttenberg trägt die Bayreuther Uni die Verantwortung. Denn, ob ein Autor aus seinem Gedächtnis einen Satz schreibt, der schon irgendwo steht - müssen doch seine Prüfer feststellen. WOZU prüfen diese "Blinden" denn??
Deshalb wird diese "Brühe" bald im Sand versickern.
Dazu kommt noch, daß der Freiherr diesen Titel kaum verwendet, dieser wird ihm doch erst jetzt von außen um die Ohren gehauen. Er hat also nie versucht, daraus Nutzen zu holen. Nach Urheberrecht eine Strafsache zu machen, scheitert meist, deshalb existieren doch Verbände wie die GEMA!
@ Vermeer: Richtig ist = Freiherr ist eine Höherstufung des Titels Herr* und somit Anrede, genauso wie Baron oder Graf. Nur Laien sagen: Herr Baron (?) * Herr war früher ein Titel - auch wenn dieser heute allgemein verbraucht wird. Deshalb redeten Adelige ihre Bediensteten oft nur mit Namen an.
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