Also bei einer Aktiengesellschaft, wo ich Aktien hatte trat schliesslch der Aufsichtsratsvorsitzende zurück "wegen Krankheit der Ehefrau".
Uns, also die Mitaktionäre und mir in einem Forum kam das komisch war. Und so wurde eifrig gesucht. Der Mann hatte sogar einen "Professor". Es gab relativ wenig über ihn. Man konnte nicht mal einen Beruf finden, oder ob es etwas studiert hätte. Defintiv war angegeben, dass er "Vorlesungen an Volkshochschulen " schon ab dem 28. Lebensjahr hielt und dass er an einer russischen Universität mal tätig war. Ob daher der Prof kam konnte man nicht feststellen.
Soweit ich weiss, muss doch jemand der sich Prof nennen darf, ausser, dass er habilitiert hat , auch einen Lehrstuhl inne haben oder einmal inne gehabt habe.
Bei diesem unseren Aufsichtsratvorsitzenden liegt doch wohl sehr nahe, dass der Titel unredlich erworben sein muss, wenn man als einzige Beschreibung über seine beruliche Tätigkeiten die "Vorlesungen an der VHS" erwähnt!
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